DSFA(s) zum digitalen COVID-Zertifikat der EU und den damit verbundenen Verarbeitungstätigkeiten
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Auf:
https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans/eu-digital-covid-certificate_de
Ist das Dokument "Vorschlag für eine Verordnung über interoperable Zertifikate zur Bescheinigung von Impfungen, Tests und der Genesung (digitales grünes Zertifikat)" verlinked: (https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:38de66f4-8807-11eb-ac4c-01aa75ed71a1.0023.02/DOC_1&format=PDF)
Dort ist auf Seite 7 vermerkt:
"• Folgenabschätzung
Angesichts der Dringlichkeit hat die Kommission keine Folgenabschätzung vorgenommen"
Ist Ihnen zwischenzeitlich eine solche (Datenschutz-)Folgeabschätzung (DSFA) bekannt ? Können Sie diese bitte nach IFG zugänglich machen ?
Welche Verarbeitungstätigkeiten gibt es rund um das o.g. Zertifikat ? Gibt es jeweils eigenständige DSFAen ? Können Sie ein Dokument was dies auflistet nach IFG zugänglich machen ?
Wer könnte (eine) solche DSFA(s) erstellt haben ? Wer ist Verantwortlich (DSGVO Art 4. Nr. 7) und müsste diese nach DSGVO Art 35. v o r a b (DSGVO Art 35 Nr. 1 Satz 1) für den Betroffenen in Deutschland (oder der EU) erstellt haben ?
Was wurden alles für Risiken für die Rechte und Freiheiten von Menschen erkannt ? (DSGVO Art 35 Nr. 7 (c))
Öffentlich bekannt ist mir nur die Problematik, dass es verhindert werden muss, dass derjenige der das Zertifikat prüft erkennen kann um welche der 3 Zertifikatsvarianten es sich handelt.
Wie begegnet man dem Risiko das Menschen in "Mensch OK", "Mensch - nicht OK" eingeteilt werden was ja durchaus das Recht auf die Unverletzlichkeit der Würde berühren kann.
Welche Abhilfemaßnahmen wurden dafür ergriffen ? (DSGVO Art 35 Nr. 7 (d))
Vielen Dank !
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum15. Juni 2021
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17. Juli 2021
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