DSFA(s) zum digitalen COVID-Zertifikat der EU und den damit verbundenen Verarbeitungstätigkeiten

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Auf:
https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans/eu-digital-covid-certificate_de
Ist das Dokument "Vorschlag für eine Verordnung über interoperable Zertifikate zur Bescheinigung von Impfungen, Tests und der Genesung (digitales grünes Zertifikat)" verlinked: (https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:38de66f4-8807-11eb-ac4c-01aa75ed71a1.0023.02/DOC_1&format=PDF)

Dort ist auf Seite 7 vermerkt:
"• Folgenabschätzung
Angesichts der Dringlichkeit hat die Kommission keine Folgenabschätzung vorgenommen"

Ist Ihnen zwischenzeitlich eine solche (Datenschutz-)Folgeabschätzung (DSFA) bekannt ? Können Sie diese bitte nach IFG zugänglich machen ?

Welche Verarbeitungstätigkeiten gibt es rund um das o.g. Zertifikat ? Gibt es jeweils eigenständige DSFAen ? Können Sie ein Dokument was dies auflistet nach IFG zugänglich machen ?

Wer könnte (eine) solche DSFA(s) erstellt haben ? Wer ist Verantwortlich (DSGVO Art 4. Nr. 7) und müsste diese nach DSGVO Art 35. v o r a b (DSGVO Art 35 Nr. 1 Satz 1) für den Betroffenen in Deutschland (oder der EU) erstellt haben ?

Was wurden alles für Risiken für die Rechte und Freiheiten von Menschen erkannt ? (DSGVO Art 35 Nr. 7 (c))

Öffentlich bekannt ist mir nur die Problematik, dass es verhindert werden muss, dass derjenige der das Zertifikat prüft erkennen kann um welche der 3 Zertifikatsvarianten es sich handelt.

Wie begegnet man dem Risiko das Menschen in "Mensch OK", "Mensch - nicht OK" eingeteilt werden was ja durchaus das Recht auf die Unverletzlichkeit der Würde berühren kann.
Welche Abhilfemaßnahmen wurden dafür ergriffen ? (DSGVO Art 35 Nr. 7 (d))

Vielen Dank !

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2021
  • Frist
    17. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in Auf: https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/coronavirus…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
DSFA(s) zum digitalen COVID-Zertifikat der EU und den damit verbundenen Verarbeitungstätigkeiten [#223444]
Datum
15. Juni 2021 08:54
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in Auf: https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans/eu-digital-covid-certificate_de Ist das Dokument "Vorschlag für eine Verordnung über interoperable Zertifikate zur Bescheinigung von Impfungen, Tests und der Genesung (digitales grünes Zertifikat)" verlinked: (https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:38de66f4-8807-11eb-ac4c-01aa75ed71a1.0023.02/DOC_1&format=PDF) Dort ist auf Seite 7 vermerkt: "• Folgenabschätzung Angesichts der Dringlichkeit hat die Kommission keine Folgenabschätzung vorgenommen" Ist Ihnen zwischenzeitlich eine solche (Datenschutz-)Folgeabschätzung (DSFA) bekannt ? Können Sie diese bitte nach IFG zugänglich machen ? Welche Verarbeitungstätigkeiten gibt es rund um das o.g. Zertifikat ? Gibt es jeweils eigenständige DSFAen ? Können Sie ein Dokument was dies auflistet nach IFG zugänglich machen ? Wer könnte (eine) solche DSFA(s) erstellt haben ? Wer ist Verantwortlich (DSGVO Art 4. Nr. 7) und müsste diese nach DSGVO Art 35. v o r a b (DSGVO Art 35 Nr. 1 Satz 1) für den Betroffenen in Deutschland (oder der EU) erstellt haben ? Was wurden alles für Risiken für die Rechte und Freiheiten von Menschen erkannt ? (DSGVO Art 35 Nr. 7 (c)) Öffentlich bekannt ist mir nur die Problematik, dass es verhindert werden muss, dass derjenige der das Zertifikat prüft erkennen kann um welche der 3 Zertifikatsvarianten es sich handelt. Wie begegnet man dem Risiko das Menschen in "Mensch OK", "Mensch - nicht OK" eingeteilt werden was ja durchaus das Recht auf die Unverletzlichkeit der Würde berühren kann. Welche Abhilfemaßnahmen wurden dafür ergriffen ? (DSGVO Art 35 Nr. 7 (d)) Vielen Dank ! Antragsteller/in Antragsteller/in Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223444 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223444/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/003 II#0791 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/003 II#0791
Datum
7. Juli 2021 15:31
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-780/003 II#0791 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/003 II#0791 [#223444] Sehr << Anrede >> bitte übersende…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/003 II#0791 [#223444]
Datum
7. Juli 2021 16:25
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte übersenden Sie mir nach IFG die DSFA für den nationalen, deutschen, digitalen Impfausweis, sollte eine solche in Ihrem Haus vorliegen. Ansonsten würde ich mich über Mitteilung freuen, welcher Verantwortlicher eine solche erstellt haben müsste. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223444 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223444/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/003 II#0791 [#223444] Sehr geehrte Damen und Herren, meine konkret…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/003 II#0791 [#223444]
Datum
30. September 2021 07:06
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine konkretisierte Informationsfreiheitsanfrage „DSFA(s) zum digitalen COVID-Zertifikat der EU und den damit verbundnen Verarbeitungstätigkeiten“ vom 7.07.2021 (#223444) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223444 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223444/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
DSFA zum digitalen COVID-Zertifikat der EU und den damit verbundenen Verarbeitungstätigkeiten [#223444] Der Bundes…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
DSFA zum digitalen COVID-Zertifikat der EU und den damit verbundenen Verarbeitungstätigkeiten [#223444]
Datum
6. Oktober 2021 14:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-780/003 II#0791 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen