Herkunft der im Impfzentrum Freiburg geimpften Personen

In den vergangenen Tagen gab es immer wieder Medienberichte, aus anderen Städten, dass Impfquoten stark vom im Sozialraum verfügbaren Sozialkapital abhängig seien:

"In den ersten sechs Wochen der Impfkampagne wurden in Mannheim über 80-jährige Bewohner mit Migrationshintergrund fast überhaupt nicht geimpft – obwohl sie in der Stadt ein Viertel dieser Altersgruppe ausmachen. (...) Die Auswertungen ließen klar erkennen, dass insbesondere in sozialen Brennpunkten und Quartieren mit sozial benachteiligter Bevölkerung aufsuchende Impfangebote wichtig seien“
(Zitat aus der https://www.aerztezeitung.de/Nachrichte…)

Während für Mannheim eine entsprechende Auswertung vorliegt, habe ich bisher für Freiburg keine gefunden. Daneben gibt es auch spannende Fragen bezüglich des "Impftourismius", daher Menschen nutzen Portale wie Impfterminübersicht.de oder Impfterminradar und buchen in weiter entfernten, aber effizient arbeitenden Impfzentren, Termine.

In der esQlab Software zur Verwaltung von Impfzentren werden neben Namen, Adresse, Berechtigung und anderen auch die Postleitzahlen erfasst.

Deshalb bitte ich Sie, senden Sie mir Folgendes zu: Einen Datensatz aller im Impfzentrum Freiburg geimpften Personen mit Geburtsjahr, Postleitzahl des Wohnorts, Geschlecht. Wenn es möglich ist, können sie auch nach den Stadtbezirke von Freiburg im Breisgau anstelle der Postleitzahlen differenzieren. Dies würde eine noch genauere sozialräumliche Analyse ermöglichen. Hier würde ich darum bitten, das Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement Sachgebiet Statistik hinzuzuziehen.

Ich halte eine Veröffentlichung für die politische Debatte um Impfungen für sehr wichtig. Gerade jetzt wo sich die Erstimpfquote schon deutlich über 50% bewegt und es nun wichtig ist auch Menschen in Quartieren mit niedrigem Sozialkapital zu erreichen. Ich sehe auch nicht, dass darum Datenschutzwürdige Interessen einzelner oder die Belange der äußeren oder öffentlichen Sicherheit betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meine Anfrage vom 14.5.212 an des Impfzentrum Freiburg, welches diese an Sie weitergeleitet haben sollte: https://fragdenstaat.de/a/220378.

Ich gehe davon aus, dass sich diese Daten aus der esQlab Software zur Verwaltung der Impfzentren herausnehmen und entsprechend Datenschutzkonform aufbereiten lassen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte, außer zum Zweck der Bearbeitung dieser Anfrage.

Bitte übersenden Sie mir diese Daten in elektronischer Form, am besten als CSV oder Excel Datei.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Daten die vorliegen & herausgegeben werden:
- Impfungen im Impfzentrum Freiburg nach PLZ
- Nach Alter

Was wohl Aufgabe der Kommunen ist: nähere Aufschlüßelung nach statistischen Bezirken.

Siehe: https://sbamueller.com/2021/08/16/impfu…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Juni 2021
  • Frist
    31. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In den vergangenen Tagen…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Herkunft der im Impfzentrum Freiburg geimpften Personen [#224099]
Datum
29. Juni 2021 10:02
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In den vergangenen Tagen gab es immer wieder Medienberichte, aus anderen Städten, dass Impfquoten stark vom im Sozialraum verfügbaren Sozialkapital abhängig seien: "In den ersten sechs Wochen der Impfkampagne wurden in Mannheim über 80-jährige Bewohner mit Migrationshintergrund fast überhaupt nicht geimpft – obwohl sie in der Stadt ein Viertel dieser Altersgruppe ausmachen. (...) Die Auswertungen ließen klar erkennen, dass insbesondere in sozialen Brennpunkten und Quartieren mit sozial benachteiligter Bevölkerung aufsuchende Impfangebote wichtig seien“ (Zitat aus der https://www.aerztezeitung.de/Nachrichte…) Während für Mannheim eine entsprechende Auswertung vorliegt, habe ich bisher für Freiburg keine gefunden. Daneben gibt es auch spannende Fragen bezüglich des "Impftourismius", daher Menschen nutzen Portale wie Impfterminübersicht.de oder Impfterminradar und buchen in weiter entfernten, aber effizient arbeitenden Impfzentren, Termine. In der esQlab Software zur Verwaltung von Impfzentren werden neben Namen, Adresse, Berechtigung und anderen auch die Postleitzahlen erfasst. Deshalb bitte ich Sie, senden Sie mir Folgendes zu: Einen Datensatz aller im Impfzentrum Freiburg geimpften Personen mit Geburtsjahr, Postleitzahl des Wohnorts, Geschlecht. Wenn es möglich ist, können sie auch nach den Stadtbezirke von Freiburg im Breisgau anstelle der Postleitzahlen differenzieren. Dies würde eine noch genauere sozialräumliche Analyse ermöglichen. Hier würde ich darum bitten, das Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement Sachgebiet Statistik hinzuzuziehen. Ich halte eine Veröffentlichung für die politische Debatte um Impfungen für sehr wichtig. Gerade jetzt wo sich die Erstimpfquote schon deutlich über 50% bewegt und es nun wichtig ist auch Menschen in Quartieren mit niedrigem Sozialkapital zu erreichen. Ich sehe auch nicht, dass darum Datenschutzwürdige Interessen einzelner oder die Belange der äußeren oder öffentlichen Sicherheit betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meine Anfrage vom 14.5.212 an des Impfzentrum Freiburg, welches diese an Sie weitergeleitet haben sollte: https://fragdenstaat.de/a/220378. Ich gehe davon aus, dass sich diese Daten aus der esQlab Software zur Verwaltung der Impfzentren herausnehmen und entsprechend Datenschutzkonform aufbereiten lassen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte, außer zum Zweck der Bearbeitung dieser Anfrage. Bitte übersenden Sie mir diese Daten in elektronischer Form, am besten als CSV oder Excel Datei. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224099/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Guten Tag Herr Antragsteller/in, wir bestätigen wie von Ihnen gewünscht den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlic…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
WG: LIFG-Anfrage - DSV 13-0221/1 48017 Herkunft der im Impfzentrum Freiburg geimpften Personen [#224099]
Datum
6. Juli 2021 07:58
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, wir bestätigen wie von Ihnen gewünscht den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Rahmen der Impfdokumentationssoftware esQlab.online erf…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
WG: LIFG-Anfrage - DSV 13-0221/1 48017 Herkunft der im Impfzentrum Freiburg geimpften Personen [#224099]
Datum
3. August 2021 11:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Rahmen der Impfdokumentationssoftware esQlab.online erfassen die Impfzentren die von ihnen durchgeführten Impfungen gemäß Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV). Die von Ihnen angefragten Daten zu den Impfungen werden zum Zweck der Steuerung der Impfzentren erhoben. Eine Änderung dieses Zwecks ist grundsätzlich nicht erlaubt. Das heißt, dass die Daten in ihrer Gesamtheit nicht für etwas anderes verwendet werden dürfen. Der aus Sicht des Datenschutzes relevante Maßstab ist der Schutz personenbezogener Daten. Das gilt auch für die Rohdaten, wenn sie grundsätzlich eine Personenbeziehbarkeit ermöglichen. Innerhalb eines Merkmals (etwa innerhalb eines PLZ-Bezirks) sind die Daten nach Einschätzung des Ministeriums personenbeziehbar, wenn eine Personengruppe von 20 oder weniger Menschen betroffen ist. Umso umfangreicher der Datensatz ist und umso mehr Merkmale er enthält (bspw. Alter/ Altersgruppe, Geschlecht, …), umso wahrscheinlicher ist auch hier eine Personenbeziehbarkeit. Denn je nach Fragestellung können die unterschiedlichen Merkmale in Kombination kleine bis sehr kleine Personengruppen ergeben (z.B. Zum Impfzentrum in A-Stadt sind 8 Leute aus dem B-Kreis gefahren, darunter zwei Frauen über 60). Eine Weitergabe der Rohdaten ist daher aus Datenschutzsicht nach Einschätzung des Ministeriums aus oben genannten Gründen nicht möglich. Lediglich Daten, bei denen eine Personenbeziehbarkeit wie hier dargestellt, von unserer Seite aus ausgeschlossen ist, können wir weitergeben. Wir stellen Ihnen daher die Daten der in den Impfzentren Freiburg Geimpften in zwei Ausprägungen zur Verfügung: Impfungen nach Altersgruppen und Impfungen nach Postleitzahlen (PLZ) des Wohnortes der Geimpften. Es werden hier nur die PLZ ausgewiesen, auf die mehr als 20 Impfungen entfallen. Das Merkmal Geschlecht steht uns ad hoc nicht zur Verfügung. Die Daten haben als kleinste Einheit die Impfung, nicht die geimpften Person. Die Ausweisung der Impfungen nach PLZ stellen wir den Stadt- und Landkreisen für die zugehörigen PLZ-Gebiete zur Verfügung. Eine Auswertung unterhalb der Stadt- und Landkreisebene in Kombination mit möglichen weiteren sozio-ökonomischen Informationen obliegt den Kommunen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Ich habe die…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: LIFG-Anfrage - DSV 13-0221/1 48017 Herkunft der im Impfzentrum Freiburg geimpften Personen [#224099]
Datum
4. August 2021 16:45
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Ich habe diese gleich in einen Blogartikel einfließen lassen: https://sbamueller.com/2021/08/04/wo-kommen-die-leute-her-die-im-impfzentrum-freiburg-gefimpft-wurden/ Sie erwähnen: "Eine Auswertung unterhalb der Stadt- und Landkreisebene in Kombination mit möglichen weiteren sozio-ökonomischen Informationen obliegt den Kommunen." Haben denn die Kommunen, in meinem Fall die Stadt Freiburg, die dafür notwendigen Daten? Ich kann ja nachvollziehen, dass sie mir nicht einen Datensatz übergeben wollen bzw. veröffentlichen, aus dem man Personenbezogene Daten herauslesen kann, aber das Amt für Statistik, wäre ja durchaus eine Behörde, der man einen solchen Datensatz für Auswertungen, anvertrauen könnte. Was müssten denn die Stadt Freiburg tun um an einen solchen Datensatz zu kommen? Vielen Dank für ihre Bemühungen. Ihr Antragsteller/in Antragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224099/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in eine Auswertung ist uns bis auf Ebene der Postleitzahlen möglich und hierfür stehen wir mit…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
AW: WG: LIFG-Anfrage - DSV 13-0221/1 48017 Herkunft der im Impfzentrum Freiburg geimpften Personen [#224099]
Datum
10. August 2021 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in eine Auswertung ist uns bis auf Ebene der Postleitzahlen möglich und hierfür stehen wir mit der Stadt Freiburg auch in engem Kontakt. Ebenso mit dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Auf jeweiligen Antrag werden die anonymisierten Daten nach dort übermittelt. Die Anreicherung der von uns gelieferten Daten mit weiteren sozio-ökonomischen Informationen muss dann vor Ort erfolgen, dto. die Aus- und Bewertung. Mit freundlichen Grüßen