Anfrage nach dem LIFG: Weitergabe von Mails durch Schulleitungen sowie Verfügung Stellen von Räumen einer Schule / Rechtsgrundlagen / Hinweise des KM dazu

Ich habe als Privatperson und Bürger Interesse daran, mehr zu erfahren, welche Informationen (Dokumente, Akten, Weisungen, Rechtsgrundlagen, Notizen, usw.) im KM vorliegen bezüglich zwei Themenbereichen:

Es folgt der erste Themenblock:

a) Eine Schulleitung einer Schule erhält Mails/Briefe mit Bitten von außerhalb bestimmte Informationen weiterzugeben, z. B. an Lehrer:innen, an Schüler:innen, an Eltern, an Elternvertreter.

Bitte nennen Sie mir nach dem LIFG die Rechtsgrundlagen, Dokumente, Akten, Informationen sowie Weisungen die sich mit dieser Thematik befassen.

Insbesondere bin ich interessiert an Dokumenten, Informationen und Weisungen, welche folgende Fragen betreffen:
* Wie sind die Rechtsgrundlagen?
* Wer entscheidet, was weitergegeben wird?
* An wen wird weitergegeben? An wen darf weiter gegeben werden?
* Wie ist sicher zu stellen, dass hier die Entscheidung sauber dokumentiert wird?
* Wer wählt aus, was weiter gegeben wird?
* Wie wird Neutralität und Gleichbehandlung gewährt?
* Welche Vorgaben des KM gibt es dazu?
* Was darf weiter gegeben werden?
* Wer übernimmt die rechtliche Verantwortung?
* Wer führt eine "Zensur" in Form der Nicht-Weitergabe-Entscheidung durch?
* Wie wird "Zensur" dokumentiert?
* Wie wird alles zu diesem Thema dokumentiert? Von wem?
* Wie kann ich als Bürger hier nachfragen, welche Anfragen es gab und welche Entscheidung jeweils getroffen wurde?

Sollten keine Informationen zu den einzelnen Unterpunkten vorliegen, so ist auch die Antwort möglich, dass keine Information oder beispielsweise Weisung vorliegt.
Bitte nennen Sie mir dann in diesem Fall, wer der Ansprechpartner im KM wäre, um so eine Frage klären zu lassen und zu beantworten.

Es folgt der zweite Themenblock:

b) Eine Schulleitung stellt Räume/Gelände zur Verfügung für externe Veranstaltungen, für externe Dienstleister oder lässt sogar Dienstleister durch die Klassen gehen mit ihrem Angebot.

Bitte nennen Sie mir nach dem LIFG die Rechtsgrundlagen, Dokumente, Akten, Informationen sowie Weisungen die sich mit dieser Thematik befassen.

Insbesondere bin ich interessiert an Dokumenten, Informationen und Weisungen, welche folgende Fragen betreffen:
* Wie sind die Rechtsgrundlagen?
* Inwieweit gibt es hier das Mitspracherecht des Schulträgers als Besitzer der Räume?
* Welche Kosten fallen für wen an?
* Wer entscheidet, wenn Räume zur Verfügung gestellt werden?
* Für wen werden Räume zur Verfügung gestellt?
* Wie erfolgt die Entscheidung?
* Wie wird Neutralität und Gleichbehandlung gewählt?
* Wer übernimmt die rechtliche Verantwortung?
* Wie wird alles zu diesem Thema dokumentiert? Von wem?
* Welche Vorgaben des KM gibt es?
* Darf es Vorgaben des Schulträgers geben? Was passiert, wenn hier eine andere Meinung als beim KM vorliegt?
* Wie kann ich als Bürger hier nachfragen, welche Anfragen es gab und welche Entscheidung jeweils getroffen wurde?

Sollten keine Informationen zu den einzelnen Unterpunkten vorliegen, so ist auch die Antwort möglich, dass keine Information oder Information oder beispielsweise Weisung vorliegt.
Bitte nennen Sie mir dann in diesem Fall, wer der Ansprechpartner im KM wäre, um so eine Frage klären zu lassen und zu beantworten.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Auf Anfrage nenne ich Ihnen auch gerne Fallbeispiele, die die Problematik verdeutlichen.

Bitte beachten Sie, dass diese LIFG-Anfrage unabhängig von der LIFG-Anfrage unter URL (https://fragdenstaat.de/a/225881) ist, da dort keine inhaltliche LIFG-Anfrage gestellt wurde.

Deshalb ist diese Anfrage eine komplett disjunkte neue Anfrage. Es wurde zwar schon von mir eine ähnliche Anfrage gestellt, aber noch nicht als Anfrage nach dem LIFG.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. August 2021
  • Frist
    15. September 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe als Privatperso…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach dem LIFG: Weitergabe von Mails durch Schulleitungen sowie Verfügung Stellen von Räumen einer Schule / Rechtsgrundlagen / Hinweise des KM dazu [#226721]
Datum
12. August 2021 23:08
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe als Privatperson und Bürger Interesse daran, mehr zu erfahren, welche Informationen (Dokumente, Akten, Weisungen, Rechtsgrundlagen, Notizen, usw.) im KM vorliegen bezüglich zwei Themenbereichen: Es folgt der erste Themenblock: a) Eine Schulleitung einer Schule erhält Mails/Briefe mit Bitten von außerhalb bestimmte Informationen weiterzugeben, z. B. an Lehrer:innen, an Schüler:innen, an Eltern, an Elternvertreter. Bitte nennen Sie mir nach dem LIFG die Rechtsgrundlagen, Dokumente, Akten, Informationen sowie Weisungen die sich mit dieser Thematik befassen. Insbesondere bin ich interessiert an Dokumenten, Informationen und Weisungen, welche folgende Fragen betreffen: * Wie sind die Rechtsgrundlagen? * Wer entscheidet, was weitergegeben wird? * An wen wird weitergegeben? An wen darf weiter gegeben werden? * Wie ist sicher zu stellen, dass hier die Entscheidung sauber dokumentiert wird? * Wer wählt aus, was weiter gegeben wird? * Wie wird Neutralität und Gleichbehandlung gewährt? * Welche Vorgaben des KM gibt es dazu? * Was darf weiter gegeben werden? * Wer übernimmt die rechtliche Verantwortung? * Wer führt eine "Zensur" in Form der Nicht-Weitergabe-Entscheidung durch? * Wie wird "Zensur" dokumentiert? * Wie wird alles zu diesem Thema dokumentiert? Von wem? * Wie kann ich als Bürger hier nachfragen, welche Anfragen es gab und welche Entscheidung jeweils getroffen wurde? Sollten keine Informationen zu den einzelnen Unterpunkten vorliegen, so ist auch die Antwort möglich, dass keine Information oder beispielsweise Weisung vorliegt. Bitte nennen Sie mir dann in diesem Fall, wer der Ansprechpartner im KM wäre, um so eine Frage klären zu lassen und zu beantworten. Es folgt der zweite Themenblock: b) Eine Schulleitung stellt Räume/Gelände zur Verfügung für externe Veranstaltungen, für externe Dienstleister oder lässt sogar Dienstleister durch die Klassen gehen mit ihrem Angebot. Bitte nennen Sie mir nach dem LIFG die Rechtsgrundlagen, Dokumente, Akten, Informationen sowie Weisungen die sich mit dieser Thematik befassen. Insbesondere bin ich interessiert an Dokumenten, Informationen und Weisungen, welche folgende Fragen betreffen: * Wie sind die Rechtsgrundlagen? * Inwieweit gibt es hier das Mitspracherecht des Schulträgers als Besitzer der Räume? * Welche Kosten fallen für wen an? * Wer entscheidet, wenn Räume zur Verfügung gestellt werden? * Für wen werden Räume zur Verfügung gestellt? * Wie erfolgt die Entscheidung? * Wie wird Neutralität und Gleichbehandlung gewählt? * Wer übernimmt die rechtliche Verantwortung? * Wie wird alles zu diesem Thema dokumentiert? Von wem? * Welche Vorgaben des KM gibt es? * Darf es Vorgaben des Schulträgers geben? Was passiert, wenn hier eine andere Meinung als beim KM vorliegt? * Wie kann ich als Bürger hier nachfragen, welche Anfragen es gab und welche Entscheidung jeweils getroffen wurde? Sollten keine Informationen zu den einzelnen Unterpunkten vorliegen, so ist auch die Antwort möglich, dass keine Information oder Information oder beispielsweise Weisung vorliegt. Bitte nennen Sie mir dann in diesem Fall, wer der Ansprechpartner im KM wäre, um so eine Frage klären zu lassen und zu beantworten. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Auf Anfrage nenne ich Ihnen auch gerne Fallbeispiele, die die Problematik verdeutlichen. Bitte beachten Sie, dass diese LIFG-Anfrage unabhängig von der LIFG-Anfrage unter URL (https://fragdenstaat.de/a/225881) ist, da dort keine inhaltliche LIFG-Anfrage gestellt wurde. Deshalb ist diese Anfrage eine komplett disjunkte neue Anfrage. Es wurde zwar schon von mir eine ähnliche Anfrage gestellt, aber noch nicht als Anfrage nach dem LIFG.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 226721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226721/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Ihre Anfrage Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 12. August 2021 haben Sie sich über das Internetportal "fragden…
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 12. August 2021 haben Sie sich über das Internetportal "fragdenstaat.de" mit einem Aktenauskunftsbegehren an das Kultusministerium gewandt. Sie thematisieren 1. die Weiterleitung von Mails/Briefe durch die Schulleitung an Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler Eltern und Elternvertreter 2. die Überlassung von Schulräumen Sie bitten um Überlassung von Rechtsgrundlagen, Dokumenten, Akten sowie Weisungen in diesem Zusammenhang. Insbesondere bitten Sie um Dokumente, Informationen und Weisungen, welche folgende Fragen betreffen (nachfolgend zitiert): Zu 1.: a) Wie sind die Rechtsgrundlagen? b) Wer entscheidet, was weitergegeben wird? c) An wen wird weitergegeben? An wen darf weitergegeben werden? d) Wie ist sicher zu stellen, dass hier die Entscheidung sauber dokumentiert wird? e) Wer wählt aus, was weitergegeben wird? f) Wie wird Neutralität und Gleichbehandlung gewährt? g) Welche Vorgaben des KM gibt es dazu? h) Was darf weitergegeben werden? i) Wer übernimmt die rechtliche Verantwortung? j) Wer führt eine "Zensur" in Form der Nicht-Weitergabe-Entscheidung durch? k) Wie wird "Zensur" dokumentiert? l) Wie wird alles zu diesem Thema dokumentiert? Von wem? m) Wie kann ich als Bürger hier nachfragen, welche Anfragen es gab und welche Entscheidung jeweils getroffen wurde? Zu 2.: a) Wie sind die Rechtsgrundlagen? b) Inwieweit gibt es hier das Mitspracherecht des Schulträgers als Besitzer der Räume? c) Welche Kosten fallen für wen an? d) Wer entscheidet, wenn Räume zur Verfügung gestellt werden? e) Für wen werden Räume zur Verfügung gestellt? f) Wie erfolgt die Entscheidung? g) Wie wird Neutralität und Gleichbehandlung gewährt? h) Wer übernimmt die rechtliche Verantwortung? i) Wie wird alles zu diesem Thema dokumentiert? Von wem? j) Welche Vorgaben des KM gibt es? k) Darf es Vorgaben des Schulträgers geben? Was passiert, wenn hier eine andere Meinung als beim KM vorliegt? l) Wie kann ich als Bürger hier nachfragen, welche Anfragen es gab und welche Entscheidung jeweils getroffen wurde? Ihre Anfrage wird dahingehend ausgelegt, dass Sie um die Überlassung von amtlichen Informationen bitten, die die jeweiligen unter Nummer 1 (Buchstabe a) bis m) bzw. Frage Nummer 2 Buchstabe a) bis l) dargestellten Fragen betreffen. Das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) gewährt Antragsberechtigten gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen (§ 1 Abs. 2 LIFG). Gemäß § 3 Nummer 3 LIFG sind amtliche Informationen im Sinne des LIFG bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, außer Entwürfen und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen. Aufzeichnungen in diesem Sinne sind nach der Gesetzesbegründung alle Formen von festgehaltenen und gespeicherten Informationen, die auf einem Träger bei der informationspflichtigen Stelle gespeichert sind. Zu den unter Nummer 1 g) und Nummer 2 j) angesprochenen Fragen kann hingewiesen werden auf: - Infodienst Schulleitung 301 / Juni 2021 (siehe dort Frage zu "Weitergabe von Post" und "Überlassung von Schulräumen"). Entsprechende Informationen wurden den Schulleitungen in der Vergangenheit im Hinblick auf anstehende Wahlen ebenso regelmäßig im Infodienst Schulleitung zur Verfügung gestellt. - Im Einzelnen kann auch die Verwaltungsvorschrift Werbung, Wettbewerbe und Erhebungen vom 21. September 2002 (Az.: 6499.10/417, [abrufbar unter landesrecht-bw.de]) einschlägig sein. Im Übrigen handelt es sich bei den von Ihnen aufgeworfenen Fragen nicht um amtliche Informationen im Sinne des § 3 Nummer 3 LIFG. Vielmehr bitten Sie um die abstrakte Beantwortung von Rechtsfragen. Derartige Auskünfte können nicht über ein Auskunftsersuchen gemäß § 1 Abs. 2 LIFG erlangt werden. Ihrem Antrag kann daher insoweit nicht entsprochen werden. Schließlich werden Sie darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der von Ihnen aufgeworfenen Fragen insbesondere die §§ 41 und 51 SchG einschlägig sind. Soweit es um die Beantwortung um konkrete Rechtsfragen geht, dürfen wir Sie bitten, sich an die Schulleitung oder die zuständige Schulaufsichtsbehörde zu wenden. Auch verweisen wir auf unser Schreiben vom 12. August 2021. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich beim Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5 in 70178 Stuttgart Klage erhoben werden. Die Klage kann innerhalb der angegebenen Frist auch mündlich zur Niederschrift beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle am Sitz des Verwaltungsgerichts Stuttgart erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anfrage nach dem LIFG: Weitergabe von Mails durch Schulleitungen sowie Verfügung Stellen von Räumen einer Schule / Rechtsgrundlagen / Hinweise des KM dazu“ [#226721]
Datum
22. September 2021 11:06
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/226721/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil zwar eine Antwort gegeben wurde, aber unvollständig. Ich stelle auch keine direkte Nachfrage nach juristischer Bewertung eines Einzelfalles, sondern ich frage nach, ob es Anweisungen oder Dienstvorgaben gibt, die zur Beantwortung der Fragen hilfreich sind. Hier gibt es keine ausreichenden Antworten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 226721.pdf - 2021-09-10_1-Anlage-InfodienstSchulleitung301-Juni2021.pdf - 2021-09-10_1-image001.jpg Anfragenr: 226721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226721/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Informationsfreiheit - Az.: 0221.4-15/238 - Sehr Antragsteller/in beiliegend erhalten Sie ein Schreiben in o. g.…
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