Verwehrung Bewohnerparkausweis sowie Ausnahmegenehmigung "Löwenstraße"

Auf welchen konkreten Rechtsgrundlagen werden Personen, die freiberuflich (nicht gewerblich) ihre EIGENTUMSWOHNUNG in der Parkzone "Löwenstraße" nutzen (ohne in dieser gemeldet zu sein) sowohl der Bewohnerparkausweis (von der Führerscheinstelle) sowie die Ausnahmegenehmigung (des Tiefbauamtes) verwehrt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Oktober 2021
  • Frist
    27. November 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwehrung Bewohnerparkausweis sowie Ausnahmegenehmigung "Löwenstraße" [#231721]
Datum
25. Oktober 2021 18:39
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf welchen konkreten Rechtsgrundlagen werden Personen, die freiberuflich (nicht gewerblich) ihre EIGENTUMSWOHNUNG in der Parkzone "Löwenstraße" nutzen (ohne in dieser gemeldet zu sein) sowohl der Bewohnerparkausweis (von der Führerscheinstelle) sowie die Ausnahmegenehmigung (des Tiefbauamtes) verwehrt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231721/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, Ihre Mail vom 25.10.2021 ist i…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Verwehrung Bewohnerparkausweis sowie Ausnahmegenehmigung "Löwenstraße" [#231721]
Datum
26. Oktober 2021 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Guten Tag Antragsteller/in Antragsteller/in, Ihre Mail vom 25.10.2021 ist im Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit eingegangen. Nach erfolgter Prüfung der Angelegenheit werden Sie eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Tiefbauamt Sehr Antragsteller/in in Ihrer Mail vom 25.10.2021 bitten Sie u…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihr IFG-Anfrage über fragdenstaat.de: Verwehrung Bewohnerparkausweis sowie Ausnahmegenehmigung "Löwenstraße" [#231721] vom 25.10.2021
Datum
29. Oktober 2021 13:30
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Tiefbauamt Sehr Antragsteller/in in Ihrer Mail vom 25.10.2021 bitten Sie um Informationen darüber, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage Personen, welche freiberuflich, jedoch nicht gewerblich, ihre Eigentumswohnung in der Parkzone Löwenstraße nutzen, sowohl keinen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis sowie auf eine Ausnahmegenehmigung haben. Für Ihre Anfrage danke ich Ihnen. Des Weiteren bitten Sie gem. § 5 Abs. 1 Satz 5 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen um die Zurverfügungstellung der Informationen in elektronischer Form (per E-Mail). Anhängig finden Sie daher, den Informationsbescheid inkl. der Neufassung des Ausführungserlasses des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.12.2015. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Auskünfte. Bitte teilen Sie mir abschließend - aufgeschlüsselt…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Anfrage über fragdenstaat.de: Verwehrung Bewohnerparkausweis sowie Ausnahmegenehmigung "Löwenstraße" [#231721] vom 25.10.2021 [#231721]
Datum
11. November 2021 10:17
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Auskünfte. Bitte teilen Sie mir abschließend - aufgeschlüsselt nach Straßen - mit, wie viele Bewohnerparkausweise in dem Parkbereich "Löwenstraße" bisher ausgestellt wurden und mit wie vielen Sie im Vorfeld planungshalber gerechnet haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231721/
Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Tiefbauamt Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Anfrage nach …
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Antwort: WG: AW: Ihr IFG-Anfrage über fragdenstaat.de: Verwehrung Bewohnerparkausweis sowie Ausnahmegenehmigung "Löwenstraße" [#231721] vom 25.10.2021 [#231721]
Datum
11. November 2021 10:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Tiefbauamt Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Ich werde diese mit den zuständigen Fachbereichen abstimmen und Ihnen zeitnah eine Antwort zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Bürgerdienste Sehr Antragsteller/in bitte beachten Sie den anliegenden Inf…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
WG: AW: Ihr IFG-Anfrage über fragdenstaat.de: Verwehrung Bewohnerparkausweis sowie Ausnahmegenehmigung "Löwenstraße" [#231721] vom 25.10.2021 [#231721]; IFG Anfrage des M. Antragsteller/in
Datum
3. Dezember 2021 10:57
Status
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Bürgerdienste Sehr Antragsteller/in bitte beachten Sie den anliegenden Informationsbescheid. Mit freundlichen Grüßen