Landratsamt Schmalkalden Meiningen

1. Schriftverkehr, auch elektronisch, mit dem Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, der Ihnen vorliegt zur Informationsfreiheitsanfrage Vermittlung bei Anfrage „SARS-CoV-2 Tests" [#205326], AZ: 059-16/2021.27,
2. Ihre Informationen (Urteile, Rechtssprechung) zum Thema überhöhte Gebühren bei Informationsfreiheitsanfragen.

Vielen Dank!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Dezember 2021
  • Frist
    4. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Schrif…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landratsamt Schmalkalden Meiningen [#234347]
Datum
2. Dezember 2021 10:10
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Schriftverkehr, auch elektronisch, mit dem Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, der Ihnen vorliegt zur Informationsfreiheitsanfrage Vermittlung bei Anfrage „SARS-CoV-2 Tests" [#205326], AZ: 059-16/2021.27, 2. Ihre Informationen (Urteile, Rechtssprechung) zum Thema überhöhte Gebühren bei Informationsfreiheitsanfragen. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234347/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr Antrag nach § 9 Thüringer Transparenzgesetz vom 2. Dezember 2021
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach § 9 Thüringer Transparenzgesetz vom 2. Dezember 2021
Datum
8. Dezember 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1017,2 KB
<< Anfragesteller:in >>
AZ: 058-49/2021.2 [#234347] Sehr << Anrede >> vielen Dank, dass Sie mir in Ihrer Antwort gleich mit h…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AZ: 058-49/2021.2 [#234347]
Datum
8. Dezember 2021 21:55
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank, dass Sie mir in Ihrer Antwort gleich mit hohen Kosten drohen. Was sehr wohl gegen hohe Kosten spricht ist eine einfache Abfrage in Ihren Dokumentenmanagmentsystemen, was meine Anfrage innerhalb zweier Klicks und einer Eingabe erledigt hätte. Neu ist mir auch, dass das Gesundheitsamt eine juristische Person ist. Wo haben Sie denn diese Information gefunden? Insofern ist ein Drittbeteiligtenverfahren irrelevant und nicht anzustreben, eher sind mir die angefragten Informationen nach § 11 Abs. 1 ThürTransparenzG unverzüglich zugänglich zu machen. Allenfalls können Sie die persönlichen Infos der Behördenmitarbeiter schwärzen. Es war ganz sicher nicht die Absicht der Bürger mit dem Transparenzgesetz noch größere Intransparenz bei den Handlungen von Behörden zu schaffen. Wo kämen wir denn da hin, wenn derjenige, der Sie finanziert auch noch hinters Licht geführt wird. Wegen des bereits Ausgeführten bitte ich Sie Ihre Ansichten und Ihre Rechtsauffassung zu überdenken und mir die gewünschten Informationen bereitzustellen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234347/

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AW: AZ: 058-49/2021.2 [#234347] Sehr geehrte Damen und Herren, ich erinnere an Ihre Zusage nach § 38 ThürVwVfG au…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AZ: 058-49/2021.2 [#234347]
Datum
14. Dezember 2021 01:10
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erinnere an Ihre Zusage nach § 38 ThürVwVfG auf Informationszugang zu den angefragten Informationen. Wann kann ich endlich die Informationen erhalten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234347 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234347/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>