DB-UAW und aktueller Sicherheitsbericht zur Corona-Impfung

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

Die DB-UAW weißt über einen Zeitraum von 20 Jahren (Jahre 2000 bis 2020) deutlich weniger Verdachtsfälle aus, als der aktuelle Sicherheitsbericht zu Coronaimpfungen in einem Jahr. An den Impfzahlen kann es nicht liegen, denn bei Statista finde ich eine Statistik über den Impfstoffverbrauch von 2003 bis 2019, der sich im Durchschnitt auf ca. 35 Mio. DDD p.a. beläuft. Ich gehe davon aus, dass dieser Sachverhalt dem Paul-Ehrlich-Institut bekannt ist. Ich bitte deshalb um Informationen, ob dies bereits analysiert wurde und um die Übermittlung der Analyseergebnisse. Hier vor allem um eine Aussage zum evtl. höheren Gefährdungspotential von Coronaimpfstoffen.
PS: Ich bin 3-fach geimpft und kei n Impfskeptiker.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Januar 2022
  • Frist
    19. Februar 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die DB-UAW weißt …
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
DB-UAW und aktueller Sicherheitsbericht zur Corona-Impfung [#237661]
Datum
15. Januar 2022 11:26
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die DB-UAW weißt über einen Zeitraum von 20 Jahren (Jahre 2000 bis 2020) deutlich weniger Verdachtsfälle aus, als der aktuelle Sicherheitsbericht zu Coronaimpfungen in einem Jahr. An den Impfzahlen kann es nicht liegen, denn bei Statista finde ich eine Statistik über den Impfstoffverbrauch von 2003 bis 2019, der sich im Durchschnitt auf ca. 35 Mio. DDD p.a. beläuft. Ich gehe davon aus, dass dieser Sachverhalt dem Paul-Ehrlich-Institut bekannt ist. Ich bitte deshalb um Informationen, ob dies bereits analysiert wurde und um die Übermittlung der Analyseergebnisse. Hier vor allem um eine Aussage zum evtl. höheren Gefährdungspotential von Coronaimpfstoffen. PS: Ich bin 3-fach geimpft und kei n Impfskeptiker.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237661/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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