Überprüfung der digitalen Immunitätsausweise

Ist es für Universitäten und die dazugehörigen Einrichtungen wie Universitätsbibliotheken, die unter der Aufsicht des MWK stehen, möglich, dass die digitalen Immunitätsausweise, also der QR-Code, nicht mittels CovPassCheck-App abgescannt und überprüft werden, wie beabsichtigt, sondern beim Einlass ein händisches Ablesen der Daten samt Informationen über die Impfung (zB wann die Impfung stattfand oder Impfstoff) erfolgt?
Die CovPass-App weist explizit darauf hin, dass man diese Daten nicht vorzeigen sollte:

„Scannen bitte! Zeigen Sie diese sensiblen Daten nicht in Gaststätten, bei Veranstaltungen oder in ähnlichen Situationen vor. Lassen Sie Ihren QR-Code immer mit der CovPassCheck-App prüfen.“

Die digitalen Nachweise sind explizit dafür gedacht, dass diese abgescannt werden, das geben Sie so auch bekannt. Die CovPass-Check-App zeigt dann ohne Bedarf einer weitergehenden Prüfung und Rechnerei in Sekundenschnelle an, ob der/die Geprüfte den 2 G-Nachweis erbringt und alles den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

Ich kann es nicht nachvollziehen, dass die Universität Freiburg bzw. die Universitätsbibliothek sich weigert, die QR-Codes abzuscannen, sondern das durch ein Subunternehmen eingestellte Sicherheitspersonal die Daten händisch abliest und damit Informationen über sensible Daten erhält.

Vielen Dank im Voraus für ihre Rückmeldung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist es für Uni…
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überprüfung der digitalen Immunitätsausweise [#238825]
Datum
25. Januar 2022 17:40
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist es für Universitäten und die dazugehörigen Einrichtungen wie Universitätsbibliotheken, die unter der Aufsicht des MWK stehen, möglich, dass die digitalen Immunitätsausweise, also der QR-Code, nicht mittels CovPassCheck-App abgescannt und überprüft werden, wie beabsichtigt, sondern beim Einlass ein händisches Ablesen der Daten samt Informationen über die Impfung (zB wann die Impfung stattfand oder Impfstoff) erfolgt? Die CovPass-App weist explizit darauf hin, dass man diese Daten nicht vorzeigen sollte: „Scannen bitte! Zeigen Sie diese sensiblen Daten nicht in Gaststätten, bei Veranstaltungen oder in ähnlichen Situationen vor. Lassen Sie Ihren QR-Code immer mit der CovPassCheck-App prüfen.“ Die digitalen Nachweise sind explizit dafür gedacht, dass diese abgescannt werden, das geben Sie so auch bekannt. Die CovPass-Check-App zeigt dann ohne Bedarf einer weitergehenden Prüfung und Rechnerei in Sekundenschnelle an, ob der/die Geprüfte den 2 G-Nachweis erbringt und alles den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Ich kann es nicht nachvollziehen, dass die Universität Freiburg bzw. die Universitätsbibliothek sich weigert, die QR-Codes abzuscannen, sondern das durch ein Subunternehmen eingestellte Sicherheitspersonal die Daten händisch abliest und damit Informationen über sensible Daten erhält. Vielen Dank im Voraus für ihre Rückmeldung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238825/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in in beigefügtem Schreiben beantworten wir Ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Von
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Betreff
Überprüfung der digitalen Immunitätsausweise [#238825]
Datum
25. Februar 2022 15:56
Status
Warte auf Antwort
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