Lizenz bzw. Nutzungsrecht der öffentlichen REST-Schnittstelle https://verkehr.autobahn.de/o/autobahn

Die Lizenz beziehungsweise eine Beschreibung des Nutzungsrechts für die Daten der öffentlichen REST-Schnittstelle, die Sie unter https://verkehr.autobahn.de/o/autobahn veröffentlicht haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Februar 2022
  • Frist
    5. März 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Lizenz bezieh…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lizenz bzw. Nutzungsrecht der öffentlichen REST-Schnittstelle https://verkehr.autobahn.de/o/autobahn [#239900]
Datum
3. Februar 2022 16:56
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Lizenz beziehungsweise eine Beschreibung des Nutzungsrechts für die Daten der öffentlichen REST-Schnittstelle, die Sie unter https://verkehr.autobahn.de/o/autobahn veröffentlicht haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239900/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lizenz bzw. Nutzungsrecht der öffentlichen RES…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lizenz bzw. Nutzungsrecht der öffentlichen REST-Schnittstelle https://verkehr.autobahn.de/o/autobahn [#239900]
Datum
7. März 2022 08:52
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lizenz bzw. Nutzungsrecht der öffentlichen REST-Schnittstelle https://verkehr.autobahn.de/o/autobahn“ vom 03.02.2022 (#239900) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Lizenz bzw. Nutzungsrecht der öffentlichen REST-Schnittstelle https://verkehr.autobahn.de/o/autobahn“ [#239900]
Datum
15. März 2022 17:16
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/239900/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da ich bis jetzt keinerlei Antwort oder eine Reaktion auf meine Anfrage erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 239900.pdf Anfragenr: 239900 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239900/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lizenz bzw. Nutzungsrecht der öffentlichen RES…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Lizenz bzw. Nutzungsrecht der öffentlichen REST-Schnittstelle https://verkehr.autobahn.de/o/autobahn“ [#239900]
Datum
20. Mai 2022 08:36
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lizenz bzw. Nutzungsrecht der öffentlichen REST-Schnittstelle https://verkehr.autobahn.de/o/autobahn“ vom 03.02.2022 (#239900) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 77 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit informieren wir Sie über die Abgabe Ihres Antrags an das Bundesmi…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Lizenz bzw. Nutzungsrecht der öffentlichen REST-Schnittstelle https://verkehr.autobahn.de/o/autobahn“ [#239900]
Datum
16. August 2022 10:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit informieren wir Sie über die Abgabe Ihres Antrags an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Gemäß § 1 InfrGG-BV richtet sich Ihr Antrag nicht auf den Beleihungsbereich der Autobahn GmbH. Damit ist das BMDV für die Bescheidung zuständig. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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