Urteil gegen die Stadt Heidelberg wegen fahrlässiger Tötung eines Radfahrers

Anfrage an: Stadt Heidelberg

Antrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Jahr 2017 starb ein Radfahrer nach einem Sturz über die sog. "Kölner Teller" in der Wolfsbrunnensteige.

Die Stadt Heidelberg, bzw. verantwortliche Mitarbeiter der Stadt, wurden deshalb wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Bitte senden Sie mir das Urteil zu.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Februar 2022
  • Frist
    10. März 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, im Jahr 2017 starb ein Radfahrer nach einem Sturz über die …
An Stadt Heidelberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Urteil gegen die Stadt Heidelberg wegen fahrlässiger Tötung eines Radfahrers [#240357]
Datum
8. Februar 2022 20:31
An
Stadt Heidelberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, im Jahr 2017 starb ein Radfahrer nach einem Sturz über die sog. "Kölner Teller" in der Wolfsbrunnensteige. Die Stadt Heidelberg, bzw. verantwortliche Mitarbeiter der Stadt, wurden deshalb wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Bitte senden Sie mir das Urteil zu. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240357/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Heidelberg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre oben im Betreff genannte Anfrage, die über das Portal "Frag den S…
Von
Stadt Heidelberg
Betreff
LIFG Antrag - Urteil gegen die Stadt Heidelberg wegen fahrlässiger Tötung eines Radfahrers [#240357]
Datum
8. März 2022 16:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre oben im Betreff genannte Anfrage, die über das Portal "Frag den Staat" am 08.02.2022 bei uns einging. Nach Rückmeldung verschiedener betroffener Ämter gibt es in den Akten der Stadt Heidelberg zu dem von Ihnen genannten Urteil keine Unterlagen. Es steht allerdings noch die Antwort eines weiteren Amtes aus, sodass ich Ihnen noch keine endgültige Antwort geben kann. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Bis spätestens Ende dieser Woche komme ich erneut auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für Ihre Antwort! Allerdings ist diese für mich recht irritierend…
An Stadt Heidelberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: LIFG Antrag - Urteil gegen die Stadt Heidelberg wegen fahrlässiger Tötung eines Radfahrers [#240357]
Datum
9. März 2022 14:58
An
Stadt Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für Ihre Antwort! Allerdings ist diese für mich recht irritierend. Zur Sicherheit und Klarstellung, ich hatte keine Quelle angegeben, da ich den Vorgang für leicht zuordenbar gehalten habe, es geht bei meiner Anfrage um den hier in der Presse beschriebenen Fall: https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-koelner-teller-heidelberger-verkehrsplaner-verurteilt-_arid,405686.html Es ist unvorstellbar, dass das in der Heidelberger Stadtverwaltung nicht aktenkundig geworden ist. Sollten die gesamten Akten dazu vernichtet worden sein, bitte ich, mir darzulegen, nach welchen Kriterien und Zeiträumen Unterlagen entsorgt werden. Vielleicht habe ich meine Anfrage auch zu eng gestellt. Das Urteil wäre mir am wichtigsten, ich bin aber auch an weiteren Unterlagen und Daten zu dem Fall interesiert, z.B. dem Aktenzeichen des Gerichtsurteils, dem in dem RNZ-Artikel angesprochene Gutachten, Unterlagen zu disziplinarrechtlichen Konsequenzen, etc. Es geht mir um alle Informationen zu dem Fall, die helfen, nachvollziehbar zu machen, nach welchen Kriterien Behörden für Schäden von Verkehrsteilnehmern, speziell Radfahrenden, die durch fehlerhafte Verkehrseinrichtungen mitverursacht werden, verantwortlich sind und bei welchen Funktionsträgern die Verantwortung liegt. Aus dem Urteil sollte das am kompaktesten und schlüssigsten nachvollziehbar sein. Ich hoffe, es ist doch noch auffindbar! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240357/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Heidelberg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Hinweis auf den Presseartikel. Wir hatten Ihre Anfrage durchaus richt…
Von
Stadt Heidelberg
Betreff
LIFG Antrag - Urteil gegen die Stadt Heidelberg wegen fahrlässiger Tötung eines Radfahrers [#240357]
Datum
11. März 2022 16:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Hinweis auf den Presseartikel. Wir hatten Ihre Anfrage durchaus richtig zugeordnet. Allerdings richtete sich Ihre ursprüngliche Anfrage auf die Zusendung des Urteils. Die Stadt Heidelberg wurde nicht verurteilt. Strafurteile richten sich vielmehr an die betroffenen Mitarbeitenden persönlich! Dennoch hatte ich - der Vollständigkeit halber - eine Abfrage bei den betroffenen Ämtern gestartet und bisher noch keine positive Rückmeldung erhalten. Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass Ihr ursprünglicher Antrag vom 08.02.2022, sollten sich ein oder mehrere Strafurteile oder Ähnliches in unseren Akten befinden, nach § 5 Absatz 3 LIFG abgelehnt wird. Daher können wir Ihrem ursprünglichen Informationsbegehren leider so oder so nicht entsprechen. Mit Ihrer Nachfrage vom 09.03.2022 haben Sie Ihren Wunsch nach Informationen nun um Einiges erweitert und die Sachlage sieht möglicherweise etwas anders aus, weshalb ich die Abfrage bei den betroffenen Ämtern erneut starten werde. Sobald ich die Informationen gesammelt habe (gegebenenfalls auch bezüglich einer Kostenschätzung zum Aufwand), komme ich erneut auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für Ihre Mail vom 11. März. Sie schreiben "Die Stadt Heidelb…
An Stadt Heidelberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: LIFG Antrag - Urteil gegen die Stadt Heidelberg wegen fahrlässiger Tötung eines Radfahrers [#240357]
Datum
14. März 2022 16:27
An
Stadt Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für Ihre Mail vom 11. März. Sie schreiben "Die Stadt Heidelberg wurde nicht verurteilt. Strafurteile richten sich vielmehr an die betroffenen Mitarbeitenden persönlich!" Ich bin kein Jurist und weiß nicht, ob Städte überhaupt verurteilt werden können, letzlich stehen hinter Behörden immer Menschen die handeln und im Rahmen ihres Verwaltungshandelns Verantwortung tragen, nicht als Privatpersonen. Sie schreiben weiterhin "Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass Ihr ursprünglicher Antrag vom 08.02.2022, sollten sich ein oder mehrere Strafurteile oder Ähnliches in unseren Akten befinden, nach § 5 Absatz 3 LIFG abgelehnt wird." Das kann ich nicht nachvollziehen, da die Namen der Sachbearbeiter geschwärzt werden können. LIFG und DSGVO sollten nicht zur Begründung einer Geheimjustiz werden. Nach Ihrem Schreiben komme ich zur Ansicht, dass eine Aufweichung der Anfrage nicht zielführend ist. Ich beschränke diese Anfrage also auf den ursprünglichen Gegenstand: das Gerichtsurteil. Für darüber hinausgehenden Informationsbedarf wären ggf. weitere Anfragen, selbstverständlich auch von anderen interessierten Personen, zu stellen, für die Sie sich dann wieder Zeit lassen können. Sie haben die Frist der Anfrage mittlerweile um 5 Tage überschritten, ich bitte Sie zeitnah um Übersendung des Urteils oder eines rechtsmittelfähigen Bescheids, je nach Linie "wir haben/finden das nicht" oder "Sie kriegen das nicht". Ein Bescheid wäre auch hilfreich, um den LfDI um Vermittlung und Stellungnahme hinzuzuziehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Stadt Heidelberg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin erst ab Dienstag, den 15. März 2022 wieder erreichbar. In dringenden Fäll…
Von
Stadt Heidelberg
Betreff
Automatische Antwort: LIFG Antrag - Urteil gegen die Stadt Heidelberg wegen fahrlässiger Tötung eines Radfahrers [#240357]
Datum
14. März 2022 16:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin erst ab Dienstag, den 15. März 2022 wieder erreichbar. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat, Tel.: [geschwärzt], E-Mail: [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Stadt Heidelberg
Sehr Antragsteller/in Sie haben am 08.02.2022 folgenden Antrag auf Aktenauskunft nach dem Landesinformationsfreih…
Von
Stadt Heidelberg
Betreff
LIFG Antrag: Urteil gegen die Stadt Heidelberg wegen fahrlässiger Tötung eines Radfahrers [#240357]
Datum
25. März 2022 14:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Sie haben am 08.02.2022 folgenden Antrag auf Aktenauskunft nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) gestellt: "im Jahr 2017 starb ein Radfahrer nach einem Sturz über die sog. "Kölner Teller" in der Wolfsbrunnensteige. Die Stadt Heidelberg, bzw. verantwortliche Mitarbeiter der Stadt, wurden deshalb wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Bitte senden Sie mir das Urteil zu." Nach endgültiger Recherche teile ich Ihnen nun mit, dass sich das von Ihnen gewünschte Dokument nicht in den Unterlagen der Stadt Heidelberg befindet. Mit freundlichen Grüßen