IFG Anfrage - Herausgabe von Gutachten

Anfrage an: Gemeinde Weissach

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Mitteilungsblatt der Gemeinde vom Mittwoch, 23. Februar 2022 (https://www.weissach.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Mitteilungsblatt/2022/Weissach_2022_8_Text.pdf) wird auf Seite 5 unter dem Punkt "Aktuelle Entwicklungen zur Insolvenz der Greensill Bank AG" berichtet, dass Zitat: "[...] die Gemeinde weitere Gutachten beauftragt, u. a. die Untersuchung des Verwaltungshandelns bei den einzelnen Geldanlagen, wie auch die Klärung möglicher Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten, die allesamt fertiggestellt [...] wurden."

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1) Ein Liste mit allen Gutachten die die Gemeinde seit 2021 beauftragt hat.

2) Die von Ihnen oben genannten/gemeinten beauftragten und fertiggestellten Gutachten. Da diese nicht direkt mit dem Insolvenzverfahren zusammen hängen sehe ich keinen Grund der gegen eine Zusendung spricht. Selbst wenn Sie sich auf die Vertraulichkeit von Beratungen und Entscheidungsprozessen Ihrer Stelle berufen würden, wären die Ergebnisse der Beweiserhebung, Gutachten und Stellungnahmen Dritter davon ausgenommen (§4 Abs. 1 Satz 1 LIFG).

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Februar 2022
  • Frist
    2. April 2022
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Im Mitteilungsblatt der Gemeinde vom Mittwoch, 23.…
An Gemeinde Weissach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG Anfrage - Herausgabe von Gutachten [#241990]
Datum
26. Februar 2022 21:48
An
Gemeinde Weissach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Im Mitteilungsblatt der Gemeinde vom Mittwoch, 23. Februar 2022 (https://www.weissach.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Mitteilungsblatt/2022/Weissach_2022_8_Text.pdf) wird auf Seite 5 unter dem Punkt "Aktuelle Entwicklungen zur Insolvenz der Greensill Bank AG" berichtet, dass Zitat: "[...] die Gemeinde weitere Gutachten beauftragt, u. a. die Untersuchung des Verwaltungshandelns bei den einzelnen Geldanlagen, wie auch die Klärung möglicher Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten, die allesamt fertiggestellt [...] wurden." bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Ein Liste mit allen Gutachten die die Gemeinde seit 2021 beauftragt hat. 2) Die von Ihnen oben genannten/gemeinten beauftragten und fertiggestellten Gutachten. Da diese nicht direkt mit dem Insolvenzverfahren zusammen hängen sehe ich keinen Grund der gegen eine Zusendung spricht. Selbst wenn Sie sich auf die Vertraulichkeit von Beratungen und Entscheidungsprozessen Ihrer Stelle berufen würden, wären die Ergebnisse der Beweiserhebung, Gutachten und Stellungnahmen Dritter davon ausgenommen (§4 Abs. 1 Satz 1 LIFG). Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241990/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG Anfrage - Herausgabe von Gutachten“ vom 26…
An Gemeinde Weissach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Anfrage - Herausgabe von Gutachten [#241990]
Datum
23. April 2022 18:16
An
Gemeinde Weissach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „IFG Anfrage - Herausgabe von Gutachten“ vom 26.02.2022 (#241990) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Gemeinde Weissach
Antwort auf den Antrag nach dem LIFG
Von
Gemeinde Weissach
Via
Briefpost
Betreff
Antwort auf den Antrag nach dem LIFG
Datum
12. Juli 2022
Status
Anfrage abgeschlossen