Anfrage zur Unterstützung der TUK und HS Kaiserslautern an einem "Unternehmerbrief"
Die TU Kaiserslautern (TUK) und die Hochschule Kaiserslautern (HSKL) als dem Wissenschaftsministerium nachgeordnete Landesbehörden fordern in einem Appell, der augenscheinlich von örtlichen Unternehmern der Baubranche initiiert wurde u. a. sehr viel mehr Neubauflächen im Kaiserslauterer Stadtgebiet zu schaffen als bisher geschehen. Weiter werden Kompromissunfähigkeit und massive Behinderung der Forschungsmöglichkeiten zum Nachteil der Hochschulen in Kaiserslautern zur Last gelegt.
1. Auf welcher Grundlage und in welcher Zuständigkeit stellt das Land bzw. die Landesregierung durch ihre Landesbehörden diese Forderungen insbesondere allgemein nach mehr Neubauflächen an die kommunale Selbstverwaltung der Stadt Kaiserslautern?
2. Auf welche landespolitische Zielsetzung und Strategie zahlen die geforderten deutlich mehr Neubaugebiete und die damit verbundene Versiegelung in Kaiserslautern ein?
3. Auf welcher Rechtsgrundlage und in welcher Zuständigkeit greift das Land über ihre nachgeordneten Behörden in die kommunale Selbstverwaltung ein?
4. Mit welcher rechtlichen und bauleitplanerischen Begründung stellt das Land über ihre nachgeordneten Behörden die Rechtmäßigkeit, die Rechtskraft oder die Zuständigkeit der kommunalen Bauleitplanung in Frage bzw. stellt deren Akzeptanz in Frage?
5. Welche stadtplanerischen und baurechtlichen Grundlagen (zB. Gegengutachten) stellt das Land über ihre nachgeordneten Behörden die Abwägungsgründe eines auf Grund eines in der Fachwelt recht unstrittigen Gutachtens rechtskräftigen Beschlusses der kommunalen Bauleitplanung als „fatales Signal“ in Frage?
6. Aufgrund welcher Expertise (zB. Gegengutachten) kommt das Land über seine nachgeordneten Behörden zum Schluss, dass eine aufwändige Abwägungsentscheidung der kommunalen Gremien über die umfassende Änderung eines Flächennutzungsplans mit Dauer (ein bis zwei Jahre) und Inhalt (Umfassendes Gutachten eines international renommierten und anerkannten Planungsbüros) ein „fatales Signal“ sind? Bitte senden Sie mir die zu Grunde liegenden Statistiken für vergleichbare Fälle zur Verfügung, die die vertretene Schlussfolgerung belegen.
7. Das fachlich zuständige Finanzministerium weist in der Wohnungsmarktbeobachtung, dem Wohnungsmarktbericht und in den Basisindikatoren aus, dass Kaiserslautern keine angespannte Wohnsituation hat, einen hohen und gleichbleibenden Leerstand von knapp 5% und Mietlasten in einer akzeptablen Situation zur Einkommenssituation. Bitte senden Sie mir die dazu gegenteiligen, neuen Fachexpertisen, Forschungsergebnisse oder behelfsmäßig anderen anerkannten wissenschaftlichen Expertisen (z. B. der eigenen Forschenden im Fachgebiet Stadt- und Raumplanung) oder Gutachten zu, die zu den folgenden Feststellungen und Forderungen Ihrer Behörden führen: „Gerade an Wohnraum mangelt es [..] Es gibt ein sehr, sehr begrenztes Immobilienangebot, bei sehr hoher Nachfrage [..] Wir brauchen dringend neue Wohnbauflächen“.
8. Inwiefern wird der im HochSchG verlangte Wissenstransfer anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse (Aufsätze, Literaturveröffentlichungen, Tagungsbeiträge, o-ä.) durch die vertretenen Forderungen ausgeübt?
9. Inwiefern bekennt sich das Ministerium und die nachgeordneten beiden Hochschulen mit den vertretenen Forderungen zu den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung (§2 Abs. 7 HochSchG)? Bitte senden Sie mir die entsprechenden Zielvereinbarungen, Finanzierungsmittel, Selbstverpflichtungen oder Sanktionen oder ähnliches zu.
10. Wie wird durch die vertretenen Forderungen ein bewusster Umgang mit Natur, Umwelt und Menschen gefördert?
11. Wie wirken die Universitäten durch die vertretenen Forderungen an der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes mit? Wie wirken sie insbesondere durch die vertretenen Forderungen am Nachhaltigkeitsziel die tägliche Flächenneuinanspruchnahme bis 2030 bei unter einem Hektar zu begrenzen mit?
12. Die Aufstellung der genauen Bauvorhaben der HSKL, die von der Stadt abgewiesenen oder aktuell unentschieden sind. Welche konkrete Behinderung in der Entwicklung benennt das Land für die HSKL in Zuständigkeit der kommunalen Bauleitplanung, die der dafür zuständige Präsident kritisiert?
13. Inwieweit unterrichten die beiden Präsidenten durch ihre Forderungen und Vorwürfe die Öffentlichkeit von der Wahrnehmung der Aufgaben der Hochschule (§80 (4) HochSchG)? Über welche konkreten Aufgaben (nach §2 HochSchG) und mit welcher Zuständigkeit wird unterrichtet?
14. Bitte senden Sie mir die Rechtsgrundlage und Zuständigkeit nach HochSchG zu, gemäß derer die Vizepräsidenten sowie der Kanzler die TUK und damit die Behörde nach außen vertreten.
15. Bitten senden Sie mir zu auf welcher Rechtsgrundlage und mit welcher Zuständigkeit wie zb. Beschlüsse, Beauftragung oder Anweisung der zuständigen Gremien die beiden Präsidenten der TUK und der HSKL die Hochschulen mit den aufgestellten Forderungen in diesen Grundsatzfragen der Hochschulentwicklung nach außen vertreten?
Anfrage abgelehnt
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Datum27. Februar 2022
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2. April 2022
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