Ideenmanagement BBR : Berichte an die Behördenleitung

Gemäß der Rahmenrichtlinie für das Ideenmanagement in der Bundesverwaltung in der Fassung ihrer Bekanntmachung vom 27.01.2010 (S. 8) ist festgelegt, dass die Behördenleitung "regelmäßig, grundsätzlich mindestens einmal jährlich" über eingegangene und prämierte Verbesserungsvorschläge informiert werden muss. Ich bitte deshalb um Übermittlung dieser Berichte/Informationen aus den Jahren 2017 bis 2021.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. März 2022
  • Frist
    26. April 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß der Rahmenr…
An Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Details
Von
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Betreff
Ideenmanagement BBR : Berichte an die Behördenleitung [#244142]
Datum
22. März 2022 01:59
An
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß der Rahmenrichtlinie für das Ideenmanagement in der Bundesverwaltung in der Fassung ihrer Bekanntmachung vom 27.01.2010 (S. 8) ist festgelegt, dass die Behördenleitung "regelmäßig, grundsätzlich mindestens einmal jährlich" über eingegangene und prämierte Verbesserungsvorschläge informiert werden muss. Ich bitte deshalb um Übermittlung dieser Berichte/Informationen aus den Jahren 2017 bis 2021.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244142/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Sehr Antragsteller/in in der vorgenannten Angelegenheit bestätige ich den Erhalt Ihrer Anfrage gem. § 1 Abs. 1 d…
Von
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Betreff
WG: Ideenmanagement BBR : Berichte an die Behördenleitung [#244142]
Datum
22. März 2022 14:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in in der vorgenannten Angelegenheit bestätige ich den Erhalt Ihrer Anfrage gem. § 1 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vom 22.03.2022, die zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet worden ist. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage wird noch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte um Verständnis. Ich komme unaufgefordert auf den Vorgang zurück. Freundliche Grüße
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Sehr Antragsteller/in Ihre Frage und den damit verbundenen Antrag nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs …
Von
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Betreff
WG: Ideenmanagement BBR : Berichte an die Behördenleitung [#244142]
Datum
4. April 2022 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Frage und den damit verbundenen Antrag nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz -IFG) vom 22. März 2022 beantworte ich wie folgt: Laut den zuständigen Fachbereichen, liegen uns Informationen lediglich zu einem formalen Verbesserungsvorschlag vom Jahr 2018 vor, der letztendlich nicht prämiert worden ist. Die Begutachtung des Verbesserungsvorschlags mit geschwärzten personenbezogenen Daten finden Sie der E-Mail beigefügt. Weitere Informationen über eingegangene und prämierte formale Verbesserungsvorschläge im Zeitraum 2017-2021 liegen nicht vor und können daher auch nicht herausgegeben werden. Gleichwohl findet im BBR ein kontinuierlicher und dynamischer Austausch mit Eingaben, neuen Ideen und Verbesserungsvorschlägen von Beschäftigten sämtlicher Hierarchieebenen statt. Dieser wird auch aktiv von der Hausleitung gefördert. Aktuell ist hier beispielsweise ein Intranet-Forum zu neuen Arbeitswelten zu nennen, in dem neue, kreative Ideen und Anregungen diskutiert werden können. Weiterhin finden im laufenden Umstrukturierungsprozess immer wieder Workshops statt, in denen gemeinsam Ideen erarbeitet werden. Die Stärkung des institutionellen Ideenmanagements wird dessen ungeachtet parallel weiter vorangetrieben. Ich hoffe Ihrem Informationsinteresse Rechnung getragen zu haben. Diese Information ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen,

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Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre freundliche Auskunft! Mit freundlichen Grüßen Antragstell…
An Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ideenmanagement BBR : Berichte an die Behördenleitung [#244142]
Datum
4. April 2022 12:44
An
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre freundliche Auskunft! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244142/