Ideenmanagement DPMA : Berichte an die Behördenleitung

Gemäß der Rahmenrichtlinie für das Ideenmanagement in der Bundesverwaltung in der Fassung ihrer Bekanntmachung vom 27.01.2010 (S. 8) ist festgelegt, dass die Behördenleitung "regelmäßig, grundsätzlich mindestens einmal jährlich" über eingegangene und prämierte Verbesserungsvorschläge informiert werden muss.
Ich bitte deshalb um Übermittlung dieser Berichte/Informationen aus den Jahren 2017 bis 2021.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2022
  • Frist
    26. April 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß der Rahmenr…
An Deutsches Patent- und Markenamt Details
Von
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Betreff
Ideenmanagement DPMA : Berichte an die Behördenleitung [#244469]
Datum
24. März 2022 06:42
An
Deutsches Patent- und Markenamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß der Rahmenrichtlinie für das Ideenmanagement in der Bundesverwaltung in der Fassung ihrer Bekanntmachung vom 27.01.2010 (S. 8) ist festgelegt, dass die Behördenleitung "regelmäßig, grundsätzlich mindestens einmal jährlich" über eingegangene und prämierte Verbesserungsvorschläge informiert werden muss. Ich bitte deshalb um Übermittlung dieser Berichte/Informationen aus den Jahren 2017 bis 2021.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244469 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244469/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsches Patent- und Markenamt
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 24.03.2022 haben Sie sich über das Portal „fragdenstaat.de“ an das Deutsche…
Von
Deutsches Patent- und Markenamt
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24.03.2022 betreffend Ideenmanagement DPMA : Berichte an die Behördenleitung [#244469]
Datum
30. März 2022 16:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 24.03.2022 haben Sie sich über das Portal „fragdenstaat.de“ an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) gewandt und unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) um Übermittlung von Berichten an die Behördenleitung über eingegangene und prämierte Verbesserungsvorschläge aus den Jahren 2017 bis 2021 gebeten. Angefügt übersende ich Ihnen deshalb die erwünschten Berichte. Da Ihr Antrag Daten Dritter betreffend nicht begründet war, wurden die personenbezogenen Daten der Einreicherinnen und Einreicher der Verbesserungsvorschläge gemäß §§ 5, 7 Abs. 1 S. 3 IFG geschwärzt. Auf diese Weise kann Ihnen eine Auskunft einfacher Art erteilt werden. Die personenbezogenen Kontaktdaten der Bearbeiterinnen und Bearbeiter der Verbesserungsvorschläge werden im Hinblick auf § 5 Abs. 4 IFG zugänglich gemacht. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle und positive Bearbeitung des Antrags! Mit freundliche…
An Deutsches Patent- und Markenamt Details
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Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 24.03.2022 betreffend Ideenmanagement DPMA : Berichte an die Behördenleitung [#244469]
Datum
30. März 2022 16:43
An
Deutsches Patent- und Markenamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle und positive Bearbeitung des Antrags! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244469 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244469/