Vergleichsstudien gemäßt Art. 91d GG

- sämtliche bereits durchgeführte Vergleichsstudien mit ihren Äquivalenten auf Landesebene (Art. 91d GG)
- falls vorhanden Dienstanweisungen, die Art und Häufigkeit solcher Studien festlegen/regeln
- falls noch keine Studien durchgeführt wurden, sämtliche verakteten Vorgänge die sich mit diesen befassen und die zu der Entscheidung gegen diese geführt haben

Ergebnis der Anfrage

Studien gemäß Art. 91d GG scheinen im Bundesministerium für Bildung und Forschung nicht durchgeführt zu werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. April 2022
  • Frist
    21. Mai 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche berei…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vergleichsstudien gemäßt Art. 91d GG [#246485]
Datum
17. April 2022 11:54
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche bereits durchgeführte Vergleichsstudien mit ihren Äquivalenten auf Landesebene (Art. 91d GG) - falls vorhanden Dienstanweisungen, die Art und Häufigkeit solcher Studien festlegen/regeln - falls noch keine Studien durchgeführt wurden, sämtliche verakteten Vorgänge die sich mit diesen befassen und die zu der Entscheidung gegen diese geführt haben
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246485/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z13-18501/65(2022) Berlin, 04.05.20…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Vergleichsstudien gemäßt Art. 91d GG [#246485]
Datum
4. Mai 2022 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z13-18501/65(2022) Berlin, 04.05.2022 Betreff: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 17.04.2022 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zu Vergleichsstudien gem. Artikel 91d Grundgesetz (GG) vom 17. April 2022. Nach eingehender Prüfung Ihres Antragsgegenstands und einer Hausabfrage im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) teile ich Ihnen mit, dass ich Ihrem Auskunftsbegehren leider nicht nachkommen kann, da uns entsprechende Informationen nicht vorliegen. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass das Informationsfreiheitsgesetz keine Informationsbeschaffungspflicht zu Lasten der Behörde normiert, sodass wir nicht verpflichtet sind, die von Ihnen gewünschten Informationen zu beschaffen. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen