Bericht gemäß § 63 Abs. 2 EnWG

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur erstellt bis zum 31. Oktober 2021 und dann mindestens alle zwei Jahre jeweils die folgenden Berichte: 1. einen Bericht zum Stand und zur Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Erdgas sowie
2. einen Bericht zum Stand und zur Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Elektrizität.
Bitte senden Sie mir den zum 31.10.2021 erstellten Bericht nach Ziff. 1 zu.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. April 2022
  • Frist
    4. Juni 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesnetzage…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bericht gemäß § 63 Abs. 2 EnWG [#247990]
Datum
30. April 2022 12:24
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesnetzagentur erstellt bis zum 31. Oktober 2021 und dann mindestens alle zwei Jahre jeweils die folgenden Berichte: 1. einen Bericht zum Stand und zur Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Erdgas sowie 2. einen Bericht zum Stand und zur Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Elektrizität. Bitte senden Sie mir den zum 31.10.2021 erstellten Bericht nach Ziff. 1 zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247990/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bericht gemäß § 63 Abs. 2 EnWG“ vom 30.04.2022…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bericht gemäß § 63 Abs. 2 EnWG [#247990]
Datum
2. Juli 2022 11:29
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bericht gemäß § 63 Abs. 2 EnWG“ vom 30.04.2022 (#247990) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> Der Widerspruchbescheid wurde bereits vergangene Woche, 27.06.2022, an di…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Bericht gemäß § 63 Abs. 2 EnWG [247991]
Datum
4. Juli 2022 09:45
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
awberichtgem63abs-2enwg247991.eml
2,0 MB
Sehr << Antragsteller:in >> Der Widerspruchbescheid wurde bereits vergangene Woche, 27.06.2022, an die von Ihnen angegebene Mail-Adresse versendet. Anbei finden Sie erneut den Widerspruchbescheid sowie die Mail von letzter Woche mit der Bitte, den Eingang zu bestätigen und Ihrerseits noch anzugeben, ob Sie eine schriftliche Zustellung des Widerspruchsbescheids möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, der von Ihnen am 27.06.2022 übersandte Widerspruchsbescheid bezieht sich auf den B…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bericht gemäß § 63 Abs. 2 EnWG [247991] [#247990]
Datum
4. Juli 2022 10:00
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, der von Ihnen am 27.06.2022 übersandte Widerspruchsbescheid bezieht sich auf den Bericht gemäß § 63 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 2 EnWG (so auch Seite 2 des Bescheids). Dieser Anfrage hingegen liegt eine Anfrage für den Bericht gemäß § 63 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1 EnWG zugrunde. Hier ist bislang nicht einmal Eingang der Anfrage bei Ihrer Behörde bestätigt worden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247990/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Anbei sende ich Ihnen unsere Ant…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Antwortschreiben- Bericht gemäß § 63 Abs. 2 EnWG [#247990]
Datum
21. November 2022 15:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> entschuldigen Sie die späte Rückmeldung. Anbei sende ich Ihnen unsere Antwort, auf Ihre Anfrage, vom 30. April 2022 nach dem Umweltinformationsgesetz zu. Mit freundlichen Grüßen