Anerkannte Impfschäden nach §60 und §61 IfSG für die Jahre 2020, 2021 und 2022

Anzahl der offiziell anerkannten Impfschäden nach §60 und §61 IfSG für die Jahre 2020, 2021 und 2022. Die Daten bitte aufschlüsseln nach Impfstoff und Kalendermonat.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Mai 2022
  • Frist
    18. Juni 2022
  • Ein:e Follower:in
Rainer Rehak (Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V.)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
Rainer Rehak (Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V.)
Betreff
Anerkannte Impfschäden nach §60 und §61 IfSG für die Jahre 2020, 2021 und 2022 [#249098]
Datum
15. Mai 2022 21:23
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Anzahl der offiziell anerkannten Impfschäden nach §60 und §61 IfSG für die Jahre 2020, 2021 und 2022. Die Daten bitte aufschlüsseln nach Impfstoff und Kalendermonat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rainer Rehak Anfragenr: 249098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249098/ Postanschrift Rainer Rehak << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rainer Rehak (Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V.)

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Sehr geehrter Herr Rehak, Ihr Antrag auf Informationshergabe im Rahmen des Hamburgischen Transparenzgeetzes betr…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
AW: Anerkannte Impfschäden nach §60 und §61 IfSG für die Jahre 2020, 2021 und 2022 [#249098]
Datum
16. Juni 2022 15:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rehak, Ihr Antrag auf Informationshergabe im Rahmen des Hamburgischen Transparenzgeetzes betreffend: Anerkannte Impfschäden nach §60 und §61 IfSG für die Jahre 2020, 2021 und 2022 [#249098] ist von der auskunftspflichtigen Stelle, ferner der Dienststelle, wo die begehrten Informationen tatsächlich vorliegen, zu beantworten / bescheiden. Die Informationen im Zusammenhang mit der o.g. Fragestellung liegen der Sozialbehörde der Freien und Hansestadt nicht vor. Anträge und Vorgänge im Rahmen einer möglichen Impfschädigung werden im: Versorgungsamt Hamburg Adolph-Schönfelder-Straße 5 22083 Hamburg bearbeitet. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrer Anfrage an diese Stelle. Mit freundlichen Grüßen