Berechnung der Gesamtschuld Rundfunkbeitrag
Laut Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkbeitrag#Beitragsmodell
Zitat
"...fällt de facto für jede Wohnung unabhängig von der Zahl der Mitbewohner nur ein von einem der Beitragsschuldner – dessen Auswahl steht im Ermessen der Wohngemeinschaft – zu entrichtender Rundfunkbeitrag an."
A) Ist dies gesetzlich oder satzungsmäßig irgendwo niedergelegt?
Das widerspricht nämlich deutlich der Gesamtschuldnernorm und ist geradezu ein Kennzeichen der Gesamtschuld, dass nicht die Schuldner, sondern nur der Gläubiger dieses Wahlrecht ausüben kann. (§ 421 BGB)
B) Teilen sich mehrere Bewohner einer Wohnung den Betrag, den der nach Ermessen der Wohngemeinschaft ausgewählte Zahlungsverpflichtete zahlen müsste, wenn er alleine wohnen würde (5,83 Euro / 17,50 Euro) gesamtschuldnerisch?
oder
C) Teilen sich mehrere Bewohner einer Wohnung den gesetzlich vorgegebenen Betrag des Rundfunkbeitrags (aktuell 17,50 Euro) gesamtschuldnerisch?
Ich bitte auch deutlich um Negativauskunft, falls Informationen zur Beantwortung der Fragen nicht vorliegen.
Anfrage abgelehnt
-
Datum20. Oktober 2017
-
21. November 2017
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!