Berechnung der Gesamtschuld Rundfunkbeitrag

Anfrage an: NDR

Laut Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkbeitrag#Beitragsmodell
Zitat
"...fällt de facto für jede Wohnung unabhängig von der Zahl der Mitbewohner nur ein von einem der Beitragsschuldner – dessen Auswahl steht im Ermessen der Wohngemeinschaft – zu entrichtender Rundfunkbeitrag an."

A) Ist dies gesetzlich oder satzungsmäßig irgendwo niedergelegt?

Das widerspricht nämlich deutlich der Gesamtschuldnernorm und ist geradezu ein Kennzeichen der Gesamtschuld, dass nicht die Schuldner, sondern nur der Gläubiger dieses Wahlrecht ausüben kann. (§ 421 BGB)

B) Teilen sich mehrere Bewohner einer Wohnung den Betrag, den der nach Ermessen der Wohngemeinschaft ausgewählte Zahlungsverpflichtete zahlen müsste, wenn er alleine wohnen würde (5,83 Euro / 17,50 Euro) gesamtschuldnerisch?

oder

C) Teilen sich mehrere Bewohner einer Wohnung den gesetzlich vorgegebenen Betrag des Rundfunkbeitrags (aktuell 17,50 Euro) gesamtschuldnerisch?

Ich bitte auch deutlich um Negativauskunft, falls Informationen zur Beantwortung der Fragen nicht vorliegen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Oktober 2017
  • Frist
    21. November 2017
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Berechnung der Gesamtschuld Rundfunkbeitrag [#24986]
Datum
20. Oktober 2017 02:07
An
NDR
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Laut Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkbeitrag#Beitragsmodell Zitat "...fällt de facto für jede Wohnung unabhängig von der Zahl der Mitbewohner nur ein von einem der Beitragsschuldner – dessen Auswahl steht im Ermessen der Wohngemeinschaft – zu entrichtender Rundfunkbeitrag an." A) Ist dies gesetzlich oder satzungsmäßig irgendwo niedergelegt? Das widerspricht nämlich deutlich der Gesamtschuldnernorm und ist geradezu ein Kennzeichen der Gesamtschuld, dass nicht die Schuldner, sondern nur der Gläubiger dieses Wahlrecht ausüben kann. (§ 421 BGB) B) Teilen sich mehrere Bewohner einer Wohnung den Betrag, den der nach Ermessen der Wohngemeinschaft ausgewählte Zahlungsverpflichtete zahlen müsste, wenn er alleine wohnen würde (5,83 Euro / 17,50 Euro) gesamtschuldnerisch? oder C) Teilen sich mehrere Bewohner einer Wohnung den gesetzlich vorgegebenen Betrag des Rundfunkbeitrags (aktuell 17,50 Euro) gesamtschuldnerisch? Ich bitte auch deutlich um Negativauskunft, falls Informationen zur Beantwortung der Fragen nicht vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnung der Gesamtschuld Rundfunkbeitrag“ v…
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Berechnung der Gesamtschuld Rundfunkbeitrag [#24986]
Datum
21. November 2017 08:54
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Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnung der Gesamtschuld Rundfunkbeitrag“ vom 20.10.2017 (#24986) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24986 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnung der Gesamtschuld Rundfunkbeitrag“ v…
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Berechnung der Gesamtschuld Rundfunkbeitrag [#24986]
Datum
21. Januar 2018 12:11
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Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnung der Gesamtschuld Rundfunkbeitrag“ vom 20.10.2017 (#24986) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 62 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24986 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Erinnerung Anfrage: Berechnung der Gesamtschuld Rundfunkbeitrag [#24986]
Datum
10. März 2018 17:39
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnung der Gesamtschuld Rundfunkbeitrag“ vom 20.10.2017 (#24986) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 110 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24986 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Betreff
Erinnerung Anfrage: Berechnung der Gesamtschuld Rundfunkbeitrag [#24986]
Datum
10. Mai 2018 23:23
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
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Datum
18. Juli 2018 00:24
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Datum
28. August 2018 12:48
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Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnung der Gesamtschuld Rundfunkbeitrag“ vom 20.10.2017 (#24986) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 281 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24986 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Betreff
Erinnerung Anfrage: Berechnung der Gesamtschuld Rundfunkbeitrag [#24986]
Datum
9. Oktober 2018 13:01
An
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Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Berechnung der Gesamtschuld Rundfunkbeitrag“ vom 20.10.2017 (#24986) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 323 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 24986 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
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Erinnerung Anfrage: Berechnung der Gesamtschuld Rundfunkbeitrag [#24986]
Datum
20. Juli 2019 14:09
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