Einstellung der Ermittlungen gegen IM Strobl

- den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Ermächtigung für Ermittlungen in der Sache an das Innenministerium
- den nicht widerrufbaren Entscheidungsbescheid des Innenministeriums

Hintergrund:
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/bw-keine-ermittlungen-gegen-strobl-wegen-geheimnisverrat-100.html

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Mai 2022
  • Frist
    1. Juli 2022
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den Antrag d…
An Staatsanwaltschaft Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einstellung der Ermittlungen gegen IM Strobl [#250053]
Datum
28. Mai 2022 10:22
An
Staatsanwaltschaft Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Ermächtigung für Ermittlungen in der Sache an das Innenministerium - den nicht widerrufbaren Entscheidungsbescheid des Innenministeriums Hintergrund: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/bw-keine-ermittlungen-gegen-strobl-wegen-geheimnisverrat-100.html Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250053/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatsanwaltschaft Stuttgart
Antwort der Staatsanwaltschaft
Von
Staatsanwaltschaft Stuttgart
Via
Briefpost
Betreff
Antwort der Staatsanwaltschaft
Datum
30. Mai 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
993,0 KB