Paketsendungen

1. Die Liste der Höchstmengen für Paketsendungen und für einzelne Gegenstände, nach §33 StVollzG. Falls keine allgemeine Liste existiert, die 10 letzten erteilten Erlaubnisse für den Empfang von Paketsendungen. Personenbezogene Daten sürfen selbstverständlich geschwärzt werden.

2. Ob und wenn ja wie vielen Gefangenen in den letzten 12 Monaten der Empfang von Paketen versagt wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juli 2022
  • Frist
    6. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Justizvollzugsanstalt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Paketsendungen [#252664]
Datum
4. Juli 2022 15:57
An
Justizvollzugsanstalt Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Liste der Höchstmengen für Paketsendungen und für einzelne Gegenstände, nach §33 StVollzG. Falls keine allgemeine Liste existiert, die 10 letzten erteilten Erlaubnisse für den Empfang von Paketsendungen. Personenbezogene Daten sürfen selbstverständlich geschwärzt werden. 2. Ob und wenn ja wie vielen Gefangenen in den letzten 12 Monaten der Empfang von Paketen versagt wurde.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/252664/upload/642efe5ad8b6a428c3c5335a9ad7ee5bada88672/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Paketsendungen“ vom 04.07.2022 (#252664) wurde…
An Justizvollzugsanstalt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Paketsendungen [#252664]
Datum
8. August 2022 21:28
An
Justizvollzugsanstalt Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Paketsendungen“ vom 04.07.2022 (#252664) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Paketsendungen“ vom 04.07.2022 (#252664) wurde…
An Justizvollzugsanstalt Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Paketsendungen [#252664]
Datum
9. Dezember 2022 17:36
An
Justizvollzugsanstalt Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Paketsendungen“ vom 04.07.2022 (#252664) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 126 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Paketsendungen“ [#252664]
Datum
9. Dezember 2022 17:37
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/252664/auth/18740cc5022ba0a6c94387174c1f810fc0813fcf/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da die Frist ohne Begründung um 126 Tage überschritten wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 252664.pdf Anfragenr: 252664 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/252664/upload/642efe5ad8b6a428c3c5335a9ad7ee5bada88672/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.12.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Paketsendungen“ [#252664]
Datum
12. Dezember 2022 10:09
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.12.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn << Antragsteller:in >> Wildes a…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Paketsendungen"
Datum
12. Dezember 2022 15:10
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn << Antragsteller:in >> Wildes auf Informationszugang vom 4.7.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.1.15-8659/22 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Herr << Antragsteller:in >> hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/paketsendungen/) gestellt zu haben. Bislang habe er trotz mehrfacher Erinnerung keine Rückmeldung – abgesehen von automatischen Antwortschreiben – von Ihnen erhalten. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen

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Justizvollzugsanstalt Aachen
Ihre Frage vom 04.07.2022 nach dem IFG NRW JVA Aachen Sehr << Antragsteller:in >> zunächst einmal ent…
Von
Justizvollzugsanstalt Aachen
Betreff
Ihre Frage vom 04.07.2022 nach dem IFG NRW JVA Aachen
Datum
29. Dezember 2022 09:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst einmal entschuldige ich mich für die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage. Die JVA Aachen hat diese allerdings zuvor nicht erhalten. Mit Ihrer E-Mail vom 04.07.2022 begehren Sie Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW (IFG NRW). Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass gemäß § 28 Absatz 1 Strafvollzugsgesetz des Landes NRW (StVollzG NRW) der Empfang von Paketen der Erlaubnis der Anstalt bedürfen. Vom Empfang sind ausgeschlossen Nahrungs- und Genussmittel sowie Inhalte, die geeignet sind, die Sicherheit und Ordnung der Anstalt zu gefährden. Eine Höchstmenge für den Empfang von Paketen ist in der JVA Aachen nicht bestimmt. Eine Liste über die Genehmigung bzw. Versagung des Empfangs von Paketen wird in der hiesigen Anstalt nicht geführt. Die hier für den Empfang genehmigten Pakete beinhalten in der Regel Bekleidung oder elektronische Geräte. Ich hoffe, Ihre Frage damit hinreichend beantwortet zu haben und wünsche ich Ihnen einen guten Start ins neue Jahr. Mit freundlichen Grüßen