vorübergehende Langamfahrstellen

Eine aktuelle Auskunft über die vorübergehenden Langsamfahrstellen auf den von der DB Netz AG betriebenen Strecken in maschinenlesbarer Form im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 mit folgenden Daten: Streckennummer, Bundesland, Streckenabschnitt, von Streckenkilometer, bis Streckenkilometer, Normalgeschwindigkeit, Langsamgeschwindigkeit, Startdatum, Enddatum und Grund.

Hinweis: Ich vermute die Informationen bei der DB Netz AG. Aufgrund von § 7 Abs. 1 S. 2 IFG stelle ich diese Anfrage jedoch entsprechend an Ihre Behörde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Juli 2022
  • Frist
    20. August 2022
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine aktuelle Aus…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
vorübergehende Langamfahrstellen [#253425]
Datum
16. Juli 2022 18:54
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine aktuelle Auskunft über die vorübergehenden Langsamfahrstellen auf den von der DB Netz AG betriebenen Strecken in maschinenlesbarer Form im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 mit folgenden Daten: Streckennummer, Bundesland, Streckenabschnitt, von Streckenkilometer, bis Streckenkilometer, Normalgeschwindigkeit, Langsamgeschwindigkeit, Startdatum, Enddatum und Grund. Hinweis: Ich vermute die Informationen bei der DB Netz AG. Aufgrund von § 7 Abs. 1 S. 2 IFG stelle ich diese Anfrage jedoch entsprechend an Ihre Behörde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253425/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ihr IFG-Antrag vom 16.07.2022 Sehr << Antragsteller:in >> beigefügte Zwischennachricht betreffend Ihr…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 16.07.2022
Datum
29. Juli 2022 15:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügte Zwischennachricht betreffend Ihren IFG-Antrag übersende ich m.d.B. um Kenntnisnahme / weitere Veranlassung. Im Auftrag
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag vom 16.07.2022 [#253425] Az.: Z25/286.2/1-1313 IFG Sehr << Anrede >> hiermit schr…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 16.07.2022 [#253425]
Datum
3. August 2022 19:00
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: Z25/286.2/1-1313 IFG Sehr << Anrede >> hiermit schränke ich meinen Antrag vom 16.07.2022 auf die Herausgabe der entsprechenden Dokumente, welches auch bereits dem „Spiegel“ vorliegen [1], ein. Dies umfasst Medienberichten zufolge „die tagesaktuellen Fahrvorschriften auf dem Streckennetz der Deutschen Bahn vom 3. Juni bundesweit“. Dabei handelt es sich m. E. um eine einfache Auskunft i. S. d. § 10 Abs. 1 S. 2 IFG. Sollte dies den Antrag weiterhin nicht hinreichend einschränken, um eine kostenfreie Bearbeitung zu ermöglichen, bitte ich Sie, mich für eine weitere Eingrenzung zu unterstützen. Des Weiteren bitte ich Sie um Erläuterung, wieso dieses Verfahren als Drittbeteiligungsverfahren einzustufen ist, da es sich um ein Verfahren nach § 7 Abs. 1 S. 2 IFG handelt und die Deutsche Bahn AG m. E. somit nicht als Dritte gilt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [1] https://wirtschaft.com/mehr-langsamfahrstellen-als-bekannt-behindern-den-bahnverkehr/ Anfragenr: 253425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253425/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG-Antrag vom 16.07.2022 [#253425] Az.: Z25/286.2/1-1313 IFG Sehr geehrte Damen und Herren, meine Infor…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 16.07.2022 [#253425]
Datum
12. September 2022 16:57
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: Z25/286.2/1-1313 IFG Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „vorübergehende Langamfahrstellen“ vom 16.07.2022 (#253425) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „vorübergehende Langamfahrstellen“ [#253425]
Datum
3. November 2022 23:05
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/253425/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet wurde. Nach einer Rückfrage per E-Mail nach dem aktuellen Status meiner Anfrage erfolgte, nach angemessener Wartezeit als Kulanz meinerseits, ebenfalls keine Reaktion. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 253425.pdf - 2022-07-29_1-2207291313ifg-zwischennachricht.pdf Anfragenr: 253425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253425/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-724/002 II#0443 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage „vorübergehende Langamfahrstellen“ [#253425]
Datum
7. November 2022 11:34
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-724/002 II#0443 Sehr << Antragsteller:in >> ich danke Ihnen für Ihre E-Mail vom 03.11.2022 an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Ihre Eingabe wird unter dem o.g. Geschäftszeichen bearbeitet. Nach Abschluss der rechtlichen Prüfung wird sich der o.g. Bearbeiter mit Ihnen in Verbindung setzen. Für eventuelle Rückfragen oder Ergänzungen wenden Sie sich bitte an das für die Bearbeitung zuständige Referat IFG, welches unter den o.g. Kontaktdaten erreichbar ist. Bitte beachten Sie, dass die Anrufung des BfDI etwaige Rechtsbehelfsfristen in einem IFG-Verfahren weder hemmt noch unterbricht. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Bitte um Vermittlung mit dem BMDV bei Ihrer Anfrage „vorübergehende Langsamfahrstellen“ [#253425] # IFG-724/0…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung mit dem BMDV bei Ihrer Anfrage „vorübergehende Langsamfahrstellen“ [#253425] # IFG-724/002 II#0443
Datum
10. Januar 2023 10:56
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-724/002 II#0443 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
IFG-Bescheid Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie den Bescheid auf Ihren IFG-Antrag vom 16.…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
IFG-Bescheid
Datum
12. April 2023 08:53
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
775,2 KB
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie den Bescheid auf Ihren IFG-Antrag vom 16.07.2022. Aufgrund eines internen Büroversehens ist dieser leider nicht bearbeitet worden. Ich bitte dies zu entschuldigen. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Bescheid [#253425] Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für die Auskunft. Mit freundlichen Grü…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Bescheid [#253425]
Datum
12. April 2023 10:07
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253425/

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<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Bescheid [#253425] Az.: IFG-724/002 II#0443 Sehr << Anrede >> zwischenzeitlich hat mich eine…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Bescheid [#253425]
Datum
12. April 2023 10:08
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: IFG-724/002 II#0443 Sehr << Anrede >> zwischenzeitlich hat mich eine Nachricht des BMDV erreicht. Ich danke für die Vermittlung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253425/