Festlegung der Höhe von Promotionsstipendien mit der DFG

Die Berechnungsgrundlage für die ehedem für die DFG festgelegte maximale Stipendienhöhe für Promotionsstipiendien i.H.v. 1356€ plus 103€ Sachkostenpauschale (siehe die Antwort vom 20. Juli 2022 auf meine Anfrage an die DFG https://fragdenstaat.de/a/250137).
Wie würde sich die Berechnung für das Jahr 2022 verändern?

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    26. Juli 2022
  • Frist
    30. August 2022
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Constanze Fertig
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Finanzamt Bonn-Außenstadt Details
Von
Constanze Fertig
Betreff
Festlegung der Höhe von Promotionsstipendien mit der DFG [#255661]
Datum
26. Juli 2022 17:02
An
Finanzamt Bonn-Außenstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Berechnungsgrundlage für die ehedem für die DFG festgelegte maximale Stipendienhöhe für Promotionsstipiendien i.H.v. 1356€ plus 103€ Sachkostenpauschale (siehe die Antwort vom 20. Juli 2022 auf meine Anfrage an die DFG https://fragdenstaat.de/a/250137). Wie würde sich die Berechnung für das Jahr 2022 verändern?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Constanze Fertig Anfragenr: 255661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255661/ Postanschrift Constanze Fertig << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Constanze Fertig
Constanze Fertig
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Festlegung der Höhe von Promotionsstipendien m…
An Finanzamt Bonn-Außenstadt Details
Von
Constanze Fertig
Betreff
AW: Festlegung der Höhe von Promotionsstipendien mit der DFG [#255661]
Datum
2. September 2022 13:00
An
Finanzamt Bonn-Außenstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Festlegung der Höhe von Promotionsstipendien mit der DFG“ vom 26.07.2022 (#255661) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Constanze Fertig

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
*** Automatischer E-Mail-Versand von OASE ***
Datum
12. September 2022 11:46
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,3 MB