Verkehrssituation Landskroner Str. 23
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir freundlicher weise Antworten bzw. Unterlagen zu folgenden Fragen zu:
1) Liegen der Behörde Hinweise oder Informationen vor, die das Verkehrsaufkommen auf der Landskroner Straße in Holzwickede in den vergangenen 12 Monaten betreffen? Wenn ja, bitte ich um Mitteilung der Einschätzung der Behörde bezüglich des Verkehrsaufkommens oder um Zusendung entsprechender Unterlagen.
2) Liegen der Behörde Hinweise oder Informationen vor, die das Unfallrisiko auf der Landskroner Straße in Holzwickede in den vergangenen 12 Monaten betreffen? Wenn ja, bitte ich um Mitteilung der Einschätzung der Behörde bezüglich des Unfallrisikos oder um Zusendung entsprechender Unterlagen.
3) Liegen der Behörde Hinweise oder Informationen vor, die Geschwindigkeitsübertretungen auf der Landskroner Straße in Holzwickede in den vergangenen 12 Monaten betreffen? Wenn ja, bitte ich um Mitteilung der Einschätzung der Behörde bezüglich der Geschwindigkeitsübertretungen oder um Zusendung entsprechender Unterlagen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum7. August 2022
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10. September 2022
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