Austausch zwischen Stadtverwaltung und Verschwörhaus-Community sowie e.V. zu Konzept Neuausrichtung Stadtlabor, Nutzungsverträge etc.

Anfrage an: Stadt Ulm

Alle Dokumente zur Neuausrichtung/Weiterentwicklung des Stadtlabors (Räumlichkeiten am Weinhof 9), Nutzungsverträge zur Nutzung der Räumlichkeiten durch den e.V., etc., die seit Oktober 2021 zwischen Stadtverwaltung Ulm, von ihr Beauftragten und der Verschwörhaus-Community sowie dem Verschwörhaus e.V. ausgetauscht wurden (in beide Richtungen). Bitte inkl. Begleitschreiben/E-Mails, um Kontext herzustellen. Gewünscht sind Entwürfe, Zwischenstände und "finale" Fassungen des Konzeptpapiers, der Gemeinderatsdrucksachen, der verschiedenen Verträge etc.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. August 2022
  • Frist
    1. Oktober 2022
  • 6 Follower:innen
Simon Lüke
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokumente…
An Stadt Ulm Details
Von
Simon Lüke
Betreff
Austausch zwischen Stadtverwaltung und Verschwörhaus-Community sowie e.V. zu Konzept Neuausrichtung Stadtlabor, Nutzungsverträge etc. [#257943]
Datum
28. August 2022 18:56
An
Stadt Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente zur Neuausrichtung/Weiterentwicklung des Stadtlabors (Räumlichkeiten am Weinhof 9), Nutzungsverträge zur Nutzung der Räumlichkeiten durch den e.V., etc., die seit Oktober 2021 zwischen Stadtverwaltung Ulm, von ihr Beauftragten und der Verschwörhaus-Community sowie dem Verschwörhaus e.V. ausgetauscht wurden (in beide Richtungen). Bitte inkl. Begleitschreiben/E-Mails, um Kontext herzustellen. Gewünscht sind Entwürfe, Zwischenstände und "finale" Fassungen des Konzeptpapiers, der Gemeinderatsdrucksachen, der verschiedenen Verträge etc.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Simon Lüke Anfragenr: 257943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257943/ Postanschrift Simon Lüke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Simon Lüke
Simon Lüke
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich auch zu dieser Anfrage entgegen meiner Bitte noch keine Eingangsbe…
An Stadt Ulm Details
Von
Simon Lüke
Betreff
AW: Austausch zwischen Stadtverwaltung und Verschwörhaus-Community sowie e.V. zu Konzept Neuausrichtung Stadtlabor, Nutzungsverträge etc. [#257943]
Datum
26. September 2022 15:14
An
Stadt Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich auch zu dieser Anfrage entgegen meiner Bitte noch keine Eingangsbestätigung erhalten. Ich bitte Sie darum mit den Eingang meiner Anfrage kurz zu bestätigen, gerne inkl. eines kurzen Updates zum Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Simon Lüke Anfragenr: 257943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257943/
Stadt Ulm
Sehr geehrte Damen und Herren, Die nachgefragten Inhalte bzw. Informationen sind Teil eines derzeit laufendes Ger…
Von
Stadt Ulm
Betreff
Anfrage #257943 Austausch zwischen Stadtverwaltung und Verschwörhaus-Community sowie e.V. zu Konzept Neuausrichtung Stadtlabor, Nutzungsverträge etc.
Datum
20. Dezember 2022 15:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Die nachgefragten Inhalte bzw. Informationen sind Teil eines derzeit laufendes Gerichtsverfahrens. Auf Grund § 4 Abs. 1 Ziff. 5 LIFG können diese Informationen deshalb nicht gegeben werden. Mit freundlichen Grüßen Stadt Ulm
Simon Lüke
Sehr geehrte Damen und Herren, ich lege gegen diese Ablehnung Widerspruch ein, da sie die notwendige Form nach LI…
An Stadt Ulm Details
Von
Simon Lüke
Betreff
AW: Anfrage #257943 Austausch zwischen Stadtverwaltung und Verschwörhaus-Community sowie e.V. zu Konzept Neuausrichtung Stadtlabor, Nutzungsverträge etc. [#257943]
Datum
21. Dezember 2022 20:29
An
Stadt Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich lege gegen diese Ablehnung Widerspruch ein, da sie die notwendige Form nach LIFG BW nicht einhält (siehe Handreichung des LfDI BW: "Praxisratgeber zum Landesinformationsfreiheitsgesetz") und zudem über die bloße Anführung einer Gesetzesstelle keinerlei Begründung beinhaltet. § 4 Abs. 1 Ziff 5 LIFG BW betrifft die Akten der Ausgangsbehörde in laufenden Verfahren. Die Bestimmung dient ausschließlich dem Schutz des Verfahrens an sich, d.h. der störungsfreien Durchführung des Verfahrens. Sie begründen nicht, warum die Offenlegung dieser Information nachteilige Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Durchführung des parallel geführten Gerichtsverfahrens haben sollte, selbst wenn die Informationen Gegenstand des Gerichtsverfahrens sein sollten. Die Norm soll laut Handreichung des LfDI nicht dazu dienen, die Behörden vor Gerichtsverfahren oder einem Unterliegen einer Behörde in einem Gerichtsverfahren wegen fehlerhaften Amtshandlungen zu schützen. Ich bitte Sie also unter Beachtung der vorgeschrieben Fristen meine Anfrage zu beantworten. Alternativ bitte ich im eine Begründung, warum die Offenlegung der angefragten Informationen die ordnungsgemäße Durchführung des laufenden Gerichtsverfahrens nachteilig beeinträchtigen würde. Außerdem weise ich darauf hin, dass sie jeglichen Hinweis nach § 9 Abs. 2 LIFG unterlassen, ob und wann zumindest ein teilweiser Zugang zu den Informationen möglich wäre. Sollten Schwärzungen nötig sein, erkläre ich mich hiermit damit einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Simon Lüke Anfragenr: 257943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257943/
Stadt Ulm
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihren Widerspruch zur Anfrage #257942 (Mail vom 21.12.2022) haben wir erhalten. Da…
Von
Stadt Ulm
Betreff
Anfrage #257943 Austausch zwischen Stadtverwaltung und Verschwörhaus-Community sowie e.V. zu Konzept Neuausrichtung Stadtlabor, Nutzungsverträge etc.
Datum
20. Januar 2023 11:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihren Widerspruch zur Anfrage #257942 (Mail vom 21.12.2022) haben wir erhalten. Das Volumen der nachgefragten Informationen ist voraussichtlich recht umfangreich. Die Aufarbeitung des in Frage kommenden Materials ist sehr aufwändig, weil jeder einzelne Vorgang überprüft und ggf. anonymisiert werden muss (§ 5 LIFG). Es handelt sich somit vom Umfang der Informationen und dem damit verbundenen Arbeitsaufwand nicht mehr um einen einfachen Informationszugang, der gem. § 10 Abs. 3 LIFG gebührenfrei zu gewähren ist. Die auf Grund des Verwaltungsaufwands zu erhebenden Gebühren werden den Betrag von 200 € übersteigen. Hierauf wird unter Hinweis auf § 10 Abs. 2 LIFG vorsorglich hingewiesen. Wir bitten um Rückäußerung, ob Sie die Angelegenheit unter diesen Voraussetzungen weiter verfolgen wollen. Falls dies der Fall ist, würden wir die voraussichtliche Gebührenhöhe ermitteln und Ihnen vorab mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Ulm
Sehr geehrte Damen und Herren, besteht die Möglichkeit, die Anfrage auf bestimmte Sachverhalte einzuschränken? Da…
Von
Stadt Ulm
Betreff
Anfrage #257943 Austausch zwischen Stadtverwaltung und Verschwörhaus-Community sowie e.V. zu Konzept Neuausrichtung Stadtlabor, Nutzungsverträge etc.
Datum
23. Januar 2023 09:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, besteht die Möglichkeit, die Anfrage auf bestimmte Sachverhalte einzuschränken? Damit könnte der Arbeitsaufwand für die Beantwortung der Anfrage reduziert werden. Mit freundlichen Grüßen
Simon Lüke
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Austausch zwischen Stadtverwaltung und Verschwörhaus-Community sow…
An Stadt Ulm Details
Von
Simon Lüke
Betreff
AW: Anfrage #257943 Austausch zwischen Stadtverwaltung und Verschwörhaus-Community sowie e.V. zu Konzept Neuausrichtung Stadtlabor, Nutzungsverträge etc. [#257943]
Datum
8. März 2023 11:52
An
Stadt Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Austausch zwischen Stadtverwaltung und Verschwörhaus-Community sowie e.V. zu Konzept Neuausrichtung Stadtlabor, Nutzungsverträge etc.“ vom 28.08.2022 (#257943) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 159 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Simon Lüke

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Stadt Ulm
Sehr geehrte Damen und Herren, am 23. Januar wurde nachgefragt, ob die Möglichkeit besteht, bestimmte Sachverhalt…
Von
Stadt Ulm
Betreff
Anfrage #257943 Austausch zwischen Stadtverwaltung und Verschwörhaus-Community sowie e.V. zu Konzept Neuausrichtung Stadtlabor, Nutzungsverträge etc.
Datum
9. März 2023 14:23
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, am 23. Januar wurde nachgefragt, ob die Möglichkeit besteht, bestimmte Sachverhalte einzuschränken? Damit könnte der Arbeitsaufwand (und die möglichen Gebühren) für die Beantwortung der Anfrage reduziert werden. Wir bitten um baldmögliche Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Stadt Ulm