Guten Tag Herr
Antragsteller/in,
wir freuen uns sehr, dass sie sich für bessere Mobilität für Studierende
in Schleswig-Holstein interessieren. Sie hätten uns aber auch einfach so
eine Mail schreiben können.
1. Da es noch keine Verhandlungen gab, gibt es auch noch keine
Sitzungsprotokolle zu Verhandlungen. Des Weiteren wäre nicht die NAH.SH
der Verhandlungspartner zu möglichen Preisverhandlungen.
2.
a) Da es noch keine Verhandlungen gab und auch keine konkreten
Ausarbeitungen kann ich hier lediglich aus fachlicher Sicht nur sehr
allgemein antworten.
Bei der Einführung von landesweiten Semestertickets in anderen
Bundesländern und Universitäten folgte z.B. eine Verlagerung vom MIV auf
den ÖPNV, was als sehr positiver Effekt gewertet werden kann.
Die Möglichkeit kostengünstig mobil zu sein ist ein weiterer Aspekt,
weshalb landesweite Semestertickets in der Vergangenheit eingeführt
wurden.
Die Aktionsraumerweiterung Studierender für Jobs, Praktika, Studium und
Freizeit sind weitere Aspekte, die als positiv bewertet werden können.
Der Auftrag der Beschäftigung damit ist auch im HSG SH §72 verankert.
b) siehe a). Diese Frage müsste konkretisiert werden. Können
„Zielvorgaben" einen aktuellen Stand haben, außer, dass sie als Ziele
bestehen?
Für die Problematiken der MIV und ÖPNV Verteilungen gibt es recht
aktuelle Erhebungen der Universitäten zu ihren modal split Werten. Diese
würden nach Einführung vergleichbar sein.
c) Ansprechpartner für mögliche Verhandlungen wäre die LAK SH auf
studentischer Seite. Auf Unternehmensseite die Vereinigung der
Unternehmen NSH und zur Moderation zwischen den Verhandlunsgpartnern die
NAH.SH.
d) Eine mögliche Einführung ist zeitlich nicht einzuordnen, da es noch
keine Verhandlungen gab. In diesem Jahr ist somit mit einer Einführung
nicht zu rechnen.
3. Da es noch keine Verhandlungen gab, kann man nicht davon sprechen,
dass die Verhandlungen gescheitert sind. Auch können wir als AStA der
CAU Kiel nicht für die ASten anderer Hochschulen sprechen.
Wenn es Preisverhandlungen geben wird, dann müsste sowieso am Ende der
Verhandlungen von den Unternehmen den Studierendenschaften ein
Vertragsentwurf vorgelegt werden. Falls bei Gesprächen und Verhandlungen
kein Vertragsentwurf zustände käme, dann könnten die Unternehmen der
Studierendenschaft nichts vorlegen und dann würde man wohl davon
sprechen, dass Verhandlungen gescheitert wären.
Da es noch keine Verhandlungen zu Preisen und Konditionen gab, können
dazu bisher keine weiteren Aussagen getroffen werden.
4. Es gab bisher keine Gespräche mit Vertretern der Landesregierung
soweit mir bekannt ist.
Allerdings steht im Koalitionsvertrag, dass ein landesweites
Semesterticket eingeführt werden soll. Auch haben alle Parteien in den
Wahlprüfsteinen des AStA Uni Kiel (online abrufbar) ein landesweites
Semesterticket befürwortet.
Diese Bekenntnisse sehen wir als positiv für ein mögliches Ticket.
5. Unlimited.sh - Diese Seite wurde und wird nicht vom AStA der CAU zu
Kiel erstellt und gepflegt, deshalb können wir dazu keine Aussagen
treffen.
Da es noch keine Preisverhandlungen gab, könnte dies ein Grund sein,
weshalb in Medien und auf dieser von Ihnen genannten Internetseite keine
neuen Informationen zu finden sind.
Ebenso haben wir nichts mit dem Aktualisierungsstand der Webseite zu
tun.
Die ASten sind auf Landesebene über die LAK vernetzt, losere
Verbindungen gibt es auch auf Bundesebene.
Ich persönlich habe Nachforschungen durchgeführt, indem ich u.a.
gegooglet habe, welche Universitäten zu welchen Preisen und Konditionen
landesweite Semestertickets haben. Die Semesterbeiträge sind hierbei
idR. über die online-Portale der jeweiligen Studierendenservice
einsehbar, für Geltungsbereiche und Tarifbestimmungen gibt es idR.
Info-Homepages der jeweiligen ASten.
Für Verträge anderer Unis über landesweite Semestertickets müssten Sie
diese oder die zuständigen Verkehrsbetriebe aber direkt anschreiben.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unklarheiten bestehen, dann melden
Sie sich ruhig.
Ihnen ein frohes neues Jahr!
---
Julian Schüngel
VorstandAStA der CAU
Allgemeiner Studierenden Ausschuss Büro Mensa 1
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Westring 385
24118 Kiel
> -------- Originalnachricht --------
>
> BETREFF:
> Verhandlungsstand zum landesweiten Semesterticket (SH Unlimited) [#26025]
>
> DATUM:
> 2018-01-09 00:50
>
> VON:
>
Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>>
>
> AN:
>
<<E-Mail-Adresse>>
>
> Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
>
> 1. Die Sitzungsprotokolle zu den Verhandlungen mit dem ÖPNV-Aufgabenträger NAH.SH zum Thema "landesweites Semesterticket".
>
> 2. Eine objektive Beurteilung, aus der hervorgeht:
> a) Welche Zielvorgaben sind mit der Einführung verknüpft?
> b) Den aktuellen Stand der einzelnen Zielvorgaben?
> c) Die Ansprechpartner und Zuständigkeitsbereiche bei den Verhandlungen?
> d) Eine zeitliche Einschätzung, wann die Einführung stattfinden soll?
>
> 3. Nach welchen Kriterien wird - aus Sicht des AStA Kiel und seiner Verhandlungspartner anderer Universitäten im Land - davon ausgegangen, dass die Verhandlungen gescheitert sind?
>
> 4. Gibt es auch Gespräche mit Vertretern der Landesregierung, die das Projekt aktiv unterstützen? Falls ja, mit wem im einzelnen?
>
> 5. Welche Vorarbeit hat das AStA bisher im Zusammenhang mit "SH Unlimited" selbst geleistet? Aus der Webseite und anderen Medien geht kein Fortschritt der Verhandlungen hervor. Von besonderem Interesse ist dabei die Frage, welche Nachforschungen der AStA Kiel bereits bundesweit bei jenen Universitäten angestellt hat, die bereits seit Jahren über ein landesweites Semesterticket verfügen?
>
> Im Intresse aller Studierenden wünsche ich mir mehr Transparenz und Engagement von den gewählten Vertretern der Studierendenschaft. Die letzte Aktualisierung der Webseite (
http://unlimited.asta-fh-kiel.de) lag bereits 9 Monate zurück.
>
> Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
>
> Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen.
>
> Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).
>
> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
>
> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
>
> Mit freundlichen Grüßen