Videosprechstunde der Schulpsychologie
1) Ist es zutreffend, dass das Kultusministerium in Zusammenarbeit mit der Landesschüler*innenvertretung Videosprechstunden für alle weiterführenden Schulen bzw. deren Schüler*innen in den kommenden Monaten (ab Dezember 2022) anbietet? Zu welchen Terminen werden diese Angebote stattfinden?
Mutmaßlich wird hierzu ein Videokonferenzsystem verwendet, das in Verantwortung des Kultusministeriums betrieben wird. Nach bisherigen Kenntnissen wird dazu mit dem Auftragsverarbeiter des Angebots bbbserver.de zusammengearbeitet. In den hinterlegten Datenschutzerklärungen hieß es hierbei stets: "Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich."
2) Auf welcher Rechtsgrundlage nach DSGVO Artikel 6 (oder in Verbindung mit diesem) wird das Ministerium die personenbeziehbaren Daten der Kinder und Jugendlichen verarbeiten?
Ich bitte um Transparenz zum Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten sowie der Datenschutzerklärung zu diesem Punkt für die angefragten Veranstaltungen/Videokonferenzen (durchaus beschwärzt um die für die Beantwortung dieser Anfrage nicht relevanten Teile).
Da es sich mutmaßlich um die personenbeziehbaren Daten von nicht volljährigen Schüler*innen handelt, müssen Erziehungsberechtigte gemäß DSGVO Artikel 12 ff. vor der Datenverarbeitung informiert werden. Im Falle einzuholender Einwilligungen sind es die Erziehungsberechtigten, die diese erteilen müssten.
3) Ich bitte um Transparenz zu den Informationen nach DSGVO Artikel 12 ff., in der Form, wie das Ministerium sie den Schüler*innen und Erziehungsberechtigten zukommen lässt. Ebenso bitte ich um Vorlage der Einwilligungserklärung im Muster, wie sie seitens des Ministeriums verwendet wird. Auf welchem Weg werden diese Einwilligungen der Erziehungsberechtigten eingeholt und sicher gestellt, dass es sich um ebendiese Erziehungsberechtigten handelt, die einwilligen?
4) Werden Schüler*innen im Rahmen dieser Videosprechstunden die Möglichkeit zu individuellen, persönlichen Beratungen haben? Auf welcher Rechtsgrundlage gemäß DSGVO Artikel 6 werden hierbei personenbezogene Daten - mutmaßlich auch solche besonderer Kategorie nach DSGVO Artikel 9 wie Gesundheitsdaten, wenn die Kinder diese im Rahmen der Beratung mitteilen - verarbeitet? Mithin dürften sämtliche Daten von Kindern einem besonderem Schutzinteresse im Sinne der DSGVO unterliegen, so dass die seitens des Kultusministeriums in Anschlag gebrachte Rechtsgrundlage von besonderem Interesse ist.
5) Gibt es Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder ähnliches, die derartige Beratungsangebote mit digitaler Datenverarbeitung seitens der Schulpsychologie regeln/betreffen?
6) Wann wurde welche*r Datenschschutzbeauftragte*r betreffend der angefragten Videokonferenzsystemeinsätze seitens des Ministeriums und/oder beteiligten Dritten konsultiert?
7) Ich bitte um Transparenz zu den Schreiben, Informationen, Veröffentlichungen oder ähnlichem, die seitens des Kultusministeriums an Schulämter, Schulen, Eltern oder sonstige weitergegeben wurden, um die angefragten Veranstaltungen bekannt zu machen bzw. zu bewerben.
Anfrage erfolgreich
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Datum8. November 2022
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14. Januar 2023
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