Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Aktueller Seitenumfang und Kalenderdaten der einzelnen Schreiben der LDI NRW an die Sparkasse Koeln-Bonn und von dort an Sie im Beschwerdevorgang 53.4-6203/22

Aktueller Seitenumfang und Kalenderdaten der einzelnen Schreiben der LDI NRW an die Sparkasse Koeln-Bonn und von dort an Sie im Beschwerdevorgang 53.4-6203/22

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Dezember 2022
  • Frist
    3. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktueller Seitenumfang und Kalenderdaten der einzelnen Schreiben der LDI NRW an die Sparkasse Koeln-Bonn und von dort an Sie im Beschwerdevorgang 53.4-6203/22 [#264538]
Datum
1. Dezember 2022 20:18
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktueller Seitenumfang und Kalenderdaten der einzelnen Schreiben der LDI NRW an die Sparkasse Koeln-Bonn und von dort an Sie im Beschwerdevorgang 53.4-6203/22
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264538 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264538/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 01.12.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Aktueller Seitenumfang und Kalenderdaten der einzelnen Schreiben der LDI NRW an die Sparkasse Koeln-Bonn und von dort an Sie im Beschwerdevorgang 53.4-6203/22 [#264538]
Datum
2. Dezember 2022 06:18
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 01.12.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aufsicht nach Art. 58 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679, hier: DS-GVO) Mein …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktueller Seitenumfang und Kalenderdaten der einzelnen Schreiben der LDI NRW an die Sparkasse Koeln-Bonn und von dort an Sie im Beschwerdevorgang 53.4-6203/22 [#264538]
Datum
9. Dezember 2022 14:04
Status
Warte auf Antwort
Aufsicht nach Art. 58 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679, hier: DS-GVO) Mein Aktenzeichen: 53.4-6203/22- (bitte stets angeben) Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund des hausinternen Postlaufs, liegt mir die Verwaltungsakte derzeit nicht vor, so dass ich Ihnen das Datum der Stellungnahme und den genauen Umfang (Seitenzahl) derzeit nicht mitteilen kann. Mein Schreiben an die Sparkasse Köln-Bonn ist auf den 28.09.2022 datiert. Das Datum der Antwort der Sparkasse Köln Bonn an die LDI NRW, den zugehörigen Eingangsvermerk, den Abgangsstempel meines Auskunftsersuchens vom 14.09.2022 und den Umfang der vorliegenden Verwaltungsakte können Sie der an Sie postalisch versandten Kopie der vorliegenden Verwaltungsakte entnehmen, die Sie im Rahmen der gewünschten Akteneinsicht erhalten werden. Diese sollte Ihnen in der nächsten Woche zugehen. Die Seiten der Aktenkopie sind paginiert. Ich gehe daher davon aus, dass sich Ihr vorliegender Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz mit der Gewährung auf Akteneinsicht erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, wir wurden/werden von Ihnen Verarbeitungen von unrichtigen, soweit ersichtlich, nicht-existenten und i…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktueller Seitenumfang und Kalenderdaten der einzelnen Schreiben der LDI NRW an die Sparkasse Koeln-Bonn und von dort an Sie im Beschwerdevorgang 53.4-6203/22 [#264538]
Datum
12. Januar 2023 10:57
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, wir wurden/werden von Ihnen Verarbeitungen von unrichtigen, soweit ersichtlich, nicht-existenten und insofern von der verantwortlichen Stelle frei erfundenen Geburtsortschaftsnamen im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten von Betroffenen im Sinne des Verstoßes gegen Unionsrecht bewertet und sanktioniert? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264538 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264538/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Anfrage 264538 Aufsicht nach Art. 58 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679, hier:…
Aufsicht nach Art. 58 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679, hier: DS-GVO) Sehr << Antragsteller:in >> die vorliegende Anfrage bezieht sich offensichtlich auf einen laufenden Verwaltungsvorgang. Hier liegt daher augenscheinlich kein Fall des IFG vor. Für Rückfragen oder Anmerkungen zu dem Verwaltungsvorgang bitte ich Sie daher, die bisher genutzten Kommunikationskanäle zu verwenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage 264538 [#264538] Guten Tag, die Frage war in diesem Kommunikationskanal bewusst allgemein gehalten. D…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage 264538 [#264538]
Datum
20. Januar 2023 14:05
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Frage war in diesem Kommunikationskanal bewusst allgemein gehalten. Denn zu dem Verwaltungsvorgang, den Sie zitieren, schreiben Sie fett gedruckt und unverbindlich, Sie erkennen keinen Verstoss auch in der datenverarbeitenden Erfindung von generell nicht existenten Geburtsortschaftsnamen durch den f. die Verarbeitung Verantwortlichen der Sparkasse. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Anfrage 264538 [#264538] Sehr geehrte Damen und Herren, ich verweise auf meine Antwort vom 18.01.2023 auf Ihr…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Anfrage 264538 [#264538]
Datum
31. Januar 2023 06:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich verweise auf meine Antwort vom 18.01.2023 auf Ihre Anfrage vom 12.01.2023. Dem bleibt nichts weiteres anzufügen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage 264538 [#264538] Guten Tag, Velen Dank! Erwogen wird - auch wegen Missachtung anderer EU-Richtlinien…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage 264538 [#264538]
Datum
1. Februar 2023 22:13
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Velen Dank! Erwogen wird - auch wegen Missachtung anderer EU-Richtlinien beim Zugang zum Basiskonto und Heranziehung veralteter BaFin-Empfehlungen - eine Anfrage an übergeordnete EU-Institutionen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264538 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264538/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage 264538 [#264538] Guten Tag, Sie haben, ohne mich gem. Art. 13 Abs. 3 DSGVO-EU zu informieren, Daten/E…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage 264538 [#264538]
Datum
3. März 2023 18:30
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie haben, ohne mich gem. Art. 13 Abs. 3 DSGVO-EU zu informieren, Daten/Emails aus dem Beschwerdevorgang zur Sparkasse Koeln-Bonn an andere Referate Ihrer Behoerde ohne jede Erfordernis uebermittelt, was dort wiederum zu weiteren zweckbindungsabgeaenderten Uebermittlungen an Dritte gefuehrt hat. Teilen Sie umgehend alle Kalenderdaten von zweckbindungsabgeaenderten Datenuebermittlungen aus dem Beschwerdevorgang mit. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage 264538 [#264538] Guten Tag, von Ihren nicht erforderlichen, zweckbindungsabgeaenderten Datenuebermitt…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage 264538 [#264538]
Datum
3. März 2023 18:31
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, von Ihren nicht erforderlichen, zweckbindungsabgeaenderten Datenuebermittlungen erfuhr ich erst knapp 3 Monate spaeter auf Umwegen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Anfrage 264538 [#264538] Sehr geehrte Damen und Herren, die hier vorliegende Anfrage bezieht sich auf einen b…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Anfrage 264538 [#264538]
Datum
6. März 2023 09:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, die hier vorliegende Anfrage bezieht sich auf einen bestehenden Verwaltungsvorgang und stellt kein Antrag nach IFG dar. ich verweise daher auf meine E-Mail vom 18.01.2023. Dem bleibt nichts weiteres anzufügen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage 264538 [#264538] Guten Tag, die folgende Anfrage ist ein Antrag nach IFG NRW. Zudem haben Sie unabhä…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage 264538 [#264538]
Datum
7. März 2023 23:48
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die folgende Anfrage ist ein Antrag nach IFG NRW. Zudem haben Sie unabhängig davon einen Löschungsauftrag erhalten, bei allen Empfängern. Die unionale Frist steht, wenn Sie schon Auskünfte gem. Art. 13 Abs. 3 DSGVO-EU unterlassen hatten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264538 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264538/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.