Erwartete Kosten für Antragsplattform Energiepauschale für Studierende

die erwarteten Kosten für das online Antragsportal zur Auszahlung der Energiepauschale für Studierende und der Haushaltstopf für diese Kosten.

Ergebnis der Anfrage

Die Mittel für die Entwicklung kommen aus einem Topf für Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG), es sind bisher 3 Mio. Euro vorgesehen für Umsetzung und Betrieb der Plattform. Das Geld stammt aus Töpfen des Bundesinnenministeriums.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
  • 3 Follower:innen
Franziska C
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die erwarteten Ko…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Franziska C
Betreff
Erwartete Kosten für Antragsplattform Energiepauschale für Studierende [#264657]
Datum
3. Dezember 2022 13:07
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die erwarteten Kosten für das online Antragsportal zur Auszahlung der Energiepauschale für Studierende und der Haushaltstopf für diese Kosten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Franziska C Anfragenr: 264657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264657/ Postanschrift Franziska C << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Franziska C

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrte Frau << Adresse entfernt >>, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. Dezember 2022, in der S…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre Anfrage vom 3.12.22//Erwartete Kosten für Antragsplattform Energiepauschale für Studierende [#264657]
Datum
14. Dezember 2022 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau << Adresse entfernt >>, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. Dezember 2022, in der Sie nach den "erwarteten Kosten für das online Antragsportal zur Auszahlung der Energiepauschale für Studierende und der Haushaltstopf für diese Kosten" fragen. Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: Die Konzeption, Entwicklung sowie der Pilotbetrieb des online-Antragsportals werden im Rahmen eines OZG-Projekts (OZG = Onlinezugangsgesetz) umgesetzt. Die Rolle als Verantwortlicher für die Umsetzung hat dabei das Land Sachsen-Anhalt als federführendes Land im Themenfeld Bildung inne. Insoweit ist Sachsen-Anhalt auch Vertragspartner der jeweiligen (IT-)Dienstleister. Die Kosten für die Umsetzung des Antragsportals werden, da sich das Projekt in den OZG-Prozess einfügt, vom Bund übernommen. Für die Gesamtkosten des Projekts (Konzeption, Entwicklung, flächendeckender Roll-out sowie Betrieb 2023) sind bislang rund 3 Mio. Euro vorgesehen. Die Mittel für die Umsetzung des Antragsportals werden dabei durch das für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zuständige Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (Einzelplan 06) zur Verfügung gestellt und die Mittel direkt durch das umsetzende Land bewirtschaftet. Im aktuellen Einzelplan 06 sind die Mittel in Kapitel 0602, Titel 532 38, veranschlagt. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Information weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen