Berechnungsgrundlage für die Höhe der Energiepauschale für Studierende

die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Energiepauschale für Studierende.

Ergebnis der Anfrage

Dem BMBF ist keine konkrete Berechnungsgrundlage bekannt, die Höhe ergibt sich aus dem Koalitionsbeschluss vom 3. September 2022.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Dezember 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
Franziska C
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Berechnungsgr…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Franziska C
Betreff
Berechnungsgrundlage für die Höhe der Energiepauschale für Studierende [#264658]
Datum
3. Dezember 2022 13:08
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Energiepauschale für Studierende.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Franziska C Anfragenr: 264658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264658/ Postanschrift Franziska C << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Franziska C
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrte Frau << Adresse entfernt >>, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. Dezember 2022, in der S…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre Anfrage vom 3.12.22//Berechnungsgrundlage für die Höhe der Energiepauschale für Studierende [#264658]
Datum
9. Dezember 2022 13:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau << Adresse entfernt >>, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. Dezember 2022, in der Sie nach der Berechnungsgrundlage für die Höhe der Energiepauschale für Studierende fragen. Ihre Anfrage kann ich wie folgt beantworten: Die Zahlung einer Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro an Studierende und Fachschüler wurde im Koalitionsausschuss vom 3. September 2022 durch die Koalitionsparteien beschlossen. Dort heißt es: "Auch Studierende und sowie Fachschülerinnen und Fachschüler sind von den steigenden Energiekosten betroffen. Nach dem Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfängerinnen und -empfänger sollen nunmehr alle Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten." Informationen darüber, wie sich der Betrag von 200 Euro zusammensetzt bzw. auf welcher Grundlage der Betrag errechnet wurde, liegen dem BMBF nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
Franziska C
Guten Tag, vielen Dank für die schnelle Antwort. Können Sie mir sagen, welches Ministerium Kenntnis über die Bere…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Franziska C
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 3.12.22//Berechnungsgrundlage für die Höhe der Energiepauschale für Studierende [#264658]
Datum
14. Dezember 2022 09:30
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die schnelle Antwort. Können Sie mir sagen, welches Ministerium Kenntnis über die Berechnungsgrundlage haben könnte? Das wäre sehr hilfreich. Vielen Dank schon einmal im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Franziska C Anfragenr: 264658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264658/
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrte Frau [geschwärzt], die Höhe der Einmalzahlung für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler wurd…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 3.12.22//Berechnungsgrundlage für die Höhe der Energiepauschale für Studierende [#264658]
Datum
14. Dezember 2022 09:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau [geschwärzt], die Höhe der Einmalzahlung für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler wurde durch den Koalitionsausschuss am 3.9.2022 festgelegt: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Schlaglichter/Entlastungen/ergebnispapier-des-koalitionsausschusses.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Eine Rolle bei der Festlegung der Höhe dürfte gespielt haben, dass die Einmalzahlung für Studierende nicht steuerpflichtig ist, während die Energiepreispauschalen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für Rentnerinnen und Rentner versteuert werden müssen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Information weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] | [geschwärzt] +[geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] | [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Franziska C
Guten Tag, vielen Dank für die schnelle Antwort - ja, das hat geholfen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Fra…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Franziska C
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 3.12.22//Berechnungsgrundlage für die Höhe der Energiepauschale für Studierende [#264658]
Datum
14. Dezember 2022 09:55
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die schnelle Antwort - ja, das hat geholfen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Franziska C Anfragenr: 264658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264658/