Sehr geehrter Herr Beckedahl,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13. November 2012, mit der Sie Aktenauskunft zu den Unterlagen und Informationen hinsichtlich des Projekts "Charta für eine digitale Gesellschaft", der Webseite
www.gipfelprozess.de sowie zu den beteiligten Firmen und den im Rahmen des Projekts entstandenen Kosten ersuchen.
Allgemeine Informationen über die Mitglieder und das Projekt "Digitale Charta - ein Gipfelprozess" der Arbeitsgruppe 5 des Nationalen IT-Gipfels, die von der Bundesministerin der Justiz, Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, und von der Vorsitzenden der Geschäftsführung der IBM Deutschland AG, Frau Martina Koederitz, geleitet wird, finden Sie auf der Internetseite
www.it-gipfel.de des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Auszüge aus der begleitenden Gipfelbroschüre des BMWi zu der Arbeitsgruppe 5 und dem Projekt "Digitale Charta - ein Gipfelprozess" füge ich der Anlage dieses Schreibens bei. Ferner finden Sie anliegend das Programm der Auftaktveranstaltung "Privatsphäre im Netz", mit der am 12. November 2012 in Essen der einjährig angelegte Gipfelprozess initiiert wurde.
Die Initiierung des Gipfelprozesses, der darauf abzielt, als offener Prozess über den nationalen IT-Gipfel 2012 hinaus in einer "Charta für die Digitale Gesellschaft" Fairnesskriterien für die Nutzungsbeziehungen im Internet, namentlich in sozialen Netzwerken, zu entwickeln, wurde von der AG 5 des nationalen IT-Gipfels auf ihrer Sitzung am 23. August 2012 beschlossen. Das Bundesministerium der Justiz hat zu der von ihm ausgerichteten Auftaktveranstaltung am 12. November 2012 in Essen öffentlich eingeladen, mit der der Gipfelprozess gestartet wurde. Für diese Veranstaltung sind dem Bundesministerium die von ihm allein getragenen Kosten für Saalmiete, Veranstaltungstechnik, Moderation und Catering entstanden. Die genaue Höhe dieser Einzelpositionen darf das Bundesministerium der Justiz Ihnen nur mit Zustimmung der jeweiligen Auftragnehmer mitteilen, da es sich schützenswerte Unternehmensinformationen handelt. Ich kann Ihnen jedoch mitteilen, dass diese Kosten nicht von den Aufwendungen für vergleichbare Veranstaltungen abweichen. Ein Veranstaltungsprogramm ist beigefügt.
Die Seite
www.gipfelprozess.de, auf der der Fortgang des Vorhabens öffentlich dokumentiert wird, wird in Verantwortung der Mitgliedsunternehmen der AG 5 des IT-Gipfels IBM Deutschland GmbH, Google Inc. und Xing AG bereitgestellt. Als Co-Vorsitz der AG 5 hat das Bundesministerium der Justiz den genannten AG-Mitgliedern gestattet, Namen und Logo des Bundesministeriums der Justiz im Rahmen des Gipfelprozesses zu verwenden - auch zusammen mit Namen und Logos der mit der Realisierung beauftragten Unternehmen. Verträge zwischen diesen Unternehmen und dem Bundesministerium der Justiz wegen des Designs, der Erstellung oder des Betriebs der Website bestehen nicht. Das Bundesministerium der Justiz ist an den Kosten der Website nicht beteiligt. Ob die Unternehmen untereinander Vereinbarungen getroffen haben, ist hier nicht bekannt.
Im Vorfeld der AG-Sitzung am 23. August 2012 und der Veranstaltung am 12. November 2012 sind im Bundesministerium der Justiz eine Reihe von Protokollen und vorbereitende Vermerke erstellt worden. Sie enthalten neben inhaltlichen und organisatorischen Aspekten des Vorhabens "Digitale Charta für die Digitale Gesellschaft" jedoch häufig noch andere, in der AG 5 behandelte Fragen sowie personenbezogene Daten Dritter. Mit den beteiligten Unternehmen wurde im Zuge der Vorbereitung eine umfangreiche Korrespondenz per E-Mail geführt. Sofern Ihr Antrag auf Aktenauskunft auf Einsicht in diese Unterlagen oder Überlassung von Kopien gerichtet ist, müssten diese Unterlagen zum einen darauf hin überprüft werden, ob ihrer Weitergabe Gründe des §§ 3 bis 6 IFG entgegen stehen. Soweit Dritte berührt sind, müssten sie vor Weitergabe der Unterlagen angehört werden; zur Ermöglichung der Weitergabe müssten unter Umständen geprüft werden, ob Teile der Unterlagen zu anonymisieren sind. Diese Arbeiten würden einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen. Die Aktenauskunft könnte nicht als einfache Auskunft behandelt werden, so dass nach § 10 IFG am tatsächlichen Verwaltungsaufwand orientierte Gebühren anfallen würden.
Ich bitte deshalb um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag auf Aktenauskunft mit dem Ziel der Überlassung vorgenannter Unterlagen über die mit diesem Schreiben erteilte Auskunft hinaus aufrecht erhalten. In diesem Falle können Sie den Verwaltungsaufwand und damit die anfallende Gebühr mindern, indem Sie Ihr Auskunftsersuchen präzisieren oder auf einzelne Teilfragen begrenzen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Heike Reinke
Bundesministerium der Justiz
Mohrenstr. 37
10117 Berlin
Ref. Z A 4
Tel. 030/18 580 9095