Anweisungen/interne Prozessbeschreibungen/Selbstdarstellungsvorlagen als Beklagte vor Gerichten zur Missachtung von Art. 52 Abs. 2 JI-Richtlinie generell bzw. zur Dynamisierung von laufenden Vertragsverletzungsverfahren

Anweisungen/interne Prozessbeschreibungen/Selbstdarstellungsvorlagen als Beklagte vor Gerichten zur Missachtung von Art. 52 Abs. 2 JI-Richtlinie generell bzw. zur Dynamisierung von laufenden Vertragsverletzungsverfahren

Begründung:

"Artikel 52

Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

(1) Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass jede betroffene Person unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde hat, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die nach dieser Richtlinie erlassenen Vorschriften verstößt.

(2) Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass eine Beschwerde, die nicht bei der gemäß Artikel 45 Absatz 1 zuständigen Aufsichtsbehörde eingereicht wird, von der Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingelegt wird, ohne unverzüglich an die zuständige Aufsichtsbehörde übermittelt wird. Die betroffene Person wird über die Übermittlung unterrichtet."

Vor Gericht argumentiert Ihre verklagte Aufsichtsbehörde gerne gegenüber Betroffenen, sie sei nicht verpflichtet, Teil-Beschwerden an die in Rechtsbehelfsbelehrung mitangegebene zuständige Landesdatenschutzaufsichtsbehörden weiterzuleiten, und selbst wenn sie diese dorthin weitergeleitet hätte, hätte auch die LDI NRW keine Abhilfe- und Durchsetzungsmöglichkeiten gegenüber unkooperativen datenverarbeitenden - und steuernden Strafverfolgungsbehörden.

Sollten Sie nicht fristgerecht antworten, werden Sie in EU-Organen zitiert, auch im Zusammenhang mit laufenden und anregbaren Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Februar 2023
  • Frist
    28. März 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anweisungen/interne Prozessbeschreibu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anweisungen/interne Prozessbeschreibungen/Selbstdarstellungsvorlagen als Beklagte vor Gerichten zur Missachtung von Art. 52 Abs. 2 JI-Richtlinie generell bzw. zur Dynamisierung von laufenden Vertragsverletzungsverfahren [#271383]
Datum
24. Februar 2023 14:34
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anweisungen/interne Prozessbeschreibungen/Selbstdarstellungsvorlagen als Beklagte vor Gerichten zur Missachtung von Art. 52 Abs. 2 JI-Richtlinie generell bzw. zur Dynamisierung von laufenden Vertragsverletzungsverfahren Begründung: "Artikel 52 Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (1) Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass jede betroffene Person unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde hat, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die nach dieser Richtlinie erlassenen Vorschriften verstößt. (2) Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass eine Beschwerde, die nicht bei der gemäß Artikel 45 Absatz 1 zuständigen Aufsichtsbehörde eingereicht wird, von der Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingelegt wird, ohne unverzüglich an die zuständige Aufsichtsbehörde übermittelt wird. Die betroffene Person wird über die Übermittlung unterrichtet." Vor Gericht argumentiert Ihre verklagte Aufsichtsbehörde gerne gegenüber Betroffenen, sie sei nicht verpflichtet, Teil-Beschwerden an die in Rechtsbehelfsbelehrung mitangegebene zuständige Landesdatenschutzaufsichtsbehörden weiterzuleiten, und selbst wenn sie diese dorthin weitergeleitet hätte, hätte auch die LDI NRW keine Abhilfe- und Durchsetzungsmöglichkeiten gegenüber unkooperativen datenverarbeitenden - und steuernden Strafverfolgungsbehörden. Sollten Sie nicht fristgerecht antworten, werden Sie in EU-Organen zitiert, auch im Zusammenhang mit laufenden und anregbaren Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271383/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/013 II#1058 Sehr geehrte/r F…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Anweisungen/interne Prozessbeschreibungen/Selbstdarstellungsvorlagen als Beklagte vor Gerichten zur Missachtung von Art. 52 Abs. 2 JI-Richtlinie generell bzw. zur Dynamisierung von laufenden Vertragsverletzungsverfahren [#271383] # IFG-780/013 II#105
Datum
27. Februar 2023 09:33
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/013 II#1058 Sehr geehrte/r Frau/Herr << Antragsteller:in >>, angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr IFG-Antrag - Anweisungen/interne Prozessbeschreibungen/Selbstdarstellungsvorlagen als Beklagte vor Gerichten z…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Anweisungen/interne Prozessbeschreibungen/Selbstdarstellungsvorlagen als Beklagte vor Gerichten zur Missachtung von Art. 52 Abs. 2 JI-Richtlinie generell bzw. zur Dynamisierung von laufenden Vertragsverletzungsverfa # IFG-780/013 II#
Datum
8. März 2023 16:09
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
857,0 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-780/013 II#1058 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
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Von
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Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag - Anweisungen/interne Prozessbeschreibungen/Selbstdarstellungsvorlagen als Beklagte vor Gerichten zur Missachtung von Art. 52 Abs. 2 JI-Richtlinie bzw. zur Dynamisierung von Vertragsverletzungsverfa [#271383]
Datum
10. März 2023 13:41
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, dann schreiben Sie solche Selbstdarstellungen im Auftrag ohne amtliche Informationen?? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271383/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag - Anweisungen/interne Prozessbeschreibungen/Selbstdarstellungsvorlagen als Beklagte vor Gerichten zur Missachtung von Art. 52 Abs. 2 JI-Richtlinie bzw. zur Dynamisierung von Vertragsverletzungsverfa [#271383]
Datum
19. August 2023 12:17
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke nochmals, Sie werden entsprechend zitiert. Kein Wunder, dass sich dieses Land in Vertragsverletzungsverfahren nach JI-Richtlinie befindet. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 271383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271383/
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Datum
29. November 2023 12:04
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, inzwischen musste Deutschland erwartbar zu einer 8-stelligen Vertragsstrafe nach der Hinweisgeberschutzrichtlinie verurteilt werden. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 271383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271383/
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AW: Ihr IFG-Antrag - Anweisungen/interne Prozessbeschreibungen/Selbstdarstellungsvorlagen als Beklagte vor Gerichten zur Missachtung von Art. 52 Abs. 2 JI-Richtlinie bzw. zur Dynamisierung von Vertragsverletzungsverfa [#271383]
Datum
17. Januar 2024 22:08
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ist das Urteil des EuGH vom 16.11.23, C 333/22, in Ihren Informationssammlungen aktenkundig? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 271383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271383/

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Datum
27. Februar 2024 13:01
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Betroffene möchten Sie in EU-Organen mit Ablichtungen zitieren, um Sie mit Vertragsverletzungsverfahren enger in Verbindung zu bringen. Das ist sicher auch im Interesse Ihrer "petitionsähnlichen" Aufsichtsbehörde nach DS-GVO und JI-Richtlinie, die nicht einmal Beschwerden zuständigkeitshalber umgehend weiterzuleiten hätte. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 271383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271383/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>