Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Kurzstatistik zu Anfragen zwischen dem 01.12.2022 und dem 16.03.2023

- die Anzahl der Anfragen nach IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA
- wie viele sie davon nicht innerhalb der vom Gesetzgeber vorgesehen Zeit beantwortet haben
- wie viele Anfragen der Anfragen noch unbeantwortet sind, aber die Frist nicht überschritten wurde

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA<Information-entfernt> <Information-entfernt> Guten Tag, <…
An Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kurzstatistik zu Anfragen zwischen dem 01.12.2022 und dem 16.03.2023 [#273207]
Datum
16. März 2023 07:03
An
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA<Information-entfernt> <Information-entfernt> Guten Tag, <Information-entfernt> <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Anzahl der Anfragen nach IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA<Information-entfernt> - wie viele sie davon nicht innerhalb der vom Gesetzgeber vorgesehen Zeit beantwortet haben<Information-entfernt> - wie viele Anfragen der Anfragen noch unbeantwortet sind, aber die Frist nicht überschritten wurde Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. <Information-entfernt> <Information-entfernt> Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. <Information-entfernt> <Information-entfernt> Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!<Information-entfernt> <Information-entfernt> Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 273207 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273207/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Ihr Antrag nach dem IZG LSA #273207 vom 16.03.2023 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren …
Von
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Betreff
Ihr Antrag nach dem IZG LSA #273207 vom 16.03.2023
Datum
12. April 2023 10:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem IZG LSA, #2773207, vom 16.03.2023 und Ihr damit bekundetes Interesse. In dem von Ihnen genannten Zeitraum vom 01.12.2022 bis zum 16.03.2023 sind beim Ministerium für Infrastruktur und Digitales (MID) des Landes Sachsen-Anhalt insgesamt 11 Anträge nach dem IZG LSA eingegangen. Davon wurden fristgerecht zwei Anträge beantwortet. Die verbleibenden neun Anträge liegen innerhalb der gesetzlichen Frist. Gemäß § 8 Abs. 1 IZG LSA ist dem Dritten, dessen Belange betroffen sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zu geben, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs hat. Diese Voraussetzungen liegen bei den noch nicht beantworteten Anträgen vor. Die hier beteiligten Dritten wurden zunächst am Verfahren beteiligt. Die gesetzliche Frist zur Beantwortung des Antrages von einem Monat, gemäß § 7 Abs. 5 S. 1 IZG LSA, verlängert sich damit auf mindestens zwei Monate. Ich hoffe, Ihren Antrag damit vollumfänglich beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.