Corporate Design

Anfrage an: FH Münster

1) Welche Kosten fielen für die Neugestaltung des am 29. September 2015 online gegangenen Corporate Design und Logo der FH Münster an?
Falls möglich, schlüsseln Sie bitte nach einzelnen Kostenposten (z.B. Logoerstellung, Internentauftritt, Materialien wie Briefpapier etc.) auf.

2) Wie erfolgte die Auftragsvergabe? Wie viele Angebote gab es und nach welchen Kriterien wurde die beauftragte Agentur hauser lacour ausgewählt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. April 2018
  • Frist
    25. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An FH Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corporate Design [#29084]
Datum
22. April 2018 11:14
An
FH Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Welche Kosten fielen für die Neugestaltung des am 29. September 2015 online gegangenen Corporate Design und Logo der FH Münster an? Falls möglich, schlüsseln Sie bitte nach einzelnen Kostenposten (z.B. Logoerstellung, Internentauftritt, Materialien wie Briefpapier etc.) auf. 2) Wie erfolgte die Auftragsvergabe? Wie viele Angebote gab es und nach welchen Kriterien wurde die beauftragte Agentur hauser lacour ausgewählt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Corporate Design“ vom 22.04.2018 (#29084) wurd…
An FH Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Corporate Design [#29084]
Datum
25. Mai 2018 06:04
An
FH Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Corporate Design“ vom 22.04.2018 (#29084) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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FH Münster
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne gebe ich Ihnen Auskunft gemäß IFG NRW zu Ihrer Anfrage vom 22.04.2018. zu 1): …
Von
FH Münster
Betreff
AW: Corporate Design [#29084]
Datum
25. Mai 2018 11:35
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
961,3 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne gebe ich Ihnen Auskunft gemäß IFG NRW zu Ihrer Anfrage vom 22.04.2018. zu 1): Die Auftragssumme betrug max. 100 T €. Die Aufträge in diesem umfassenden Projekt waren nicht ohne Weiteres einzeln abgrenzbar, im Verlauf der Realisation wurden kleinere Zusatzaufträge notwendig. Zu 2): Den Text der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb gem. § 3 Abs. 3 Buchst. a VOL/A, der am 08.05.2014 über den Vergabemarktplatz NRW ausgeschrieben wurde, habe ich beigefügt. Aus diesem gehen die Kriterien zur Auftragsvergabe hervor. Es gingen 19 Angebote ein. Weitere Angaben - insbes. das Extrahieren der Rechnung aus den Vorjahren - erfordern intensive Recherche und sind mit erheblichem zeitlichen Aufwand verbunden, den wir Ihnen nach der Gebührenordnung zum IFG NRW in Rechnung stellen müssten. Freundliche Grüße