Interne Anwendungshinweise zum IFG

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Die aktuellen hausinternen Anwendungshinweise zum Umgang mit Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. April 2018
  • Frist
    29. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktuellen ha…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Interne Anwendungshinweise zum IFG [#29180]
Datum
25. April 2018 13:58
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuellen hausinternen Anwendungshinweise zum Umgang mit Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bundeskanzleramt
Ihre Anfrage vom 25. April 2018 Sehr geehrter Herr Semsrott, ich habe Ihre E-Mail vom 25. April 2018 erhalten. Si…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 25. April 2018
Datum
24. Mai 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
bkamt-eingang.pdf
74,1 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich habe Ihre E-Mail vom 25. April 2018 erhalten. Sie beantragen darin u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG): "Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktuellen hausinternen Anwendungshinweise zum Umgang mit Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)." Auf Ihren Antrag ergeht folgende Entscheidung: 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Gründe: I. .Der Antrag ist abzulehnen, da keine einschlägigen Informationen im Sinne Ihrer Anfrage vorliegen. Im Bundeskanzleramt erfolgt die Bearbeitung von IFG-Anträgen allein auf der Grundlage des lnformationsfreiheitsgesetzes, zu dessen Auslegung erforderlichenfalls eine Recherche in der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur vorgenommen wird. Spezielle Vorgaben oder Anweisungen im Sinne Ihrer Anfrage existieren dagegen im Bundeskanzleramt nicht. II. Gemäߧ 10 Abs. 1 und Abs. 3 IFG in Verbindung mit der lnformationsgebührenverordnung (IFGGebV) vom 2. Januar 2006 fallen keine Gebühren an. Mit freundlichen Grüßen