Geschenke an MitarbeiterInnen der Behörde in der 18. Wahlperiode

Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter Ihrer Behörde während der 18. Wahlperiode mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben, aus denen folgende Angaben hervorgehen:

- Art des Geschenkes
- Wert
- Verwendung

Meine Anfrage nach dem Geschenkeverzeichnis für die 17. Wahlperiode ziehe ich zurück. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2018
  • Frist
    16. Juni 2018
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Geschenke an MitarbeiterInnen der Behörde in der 18. Wahlperiode [#29793]
Datum
15. Mai 2018 10:57
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter Ihrer Behörde während der 18. Wahlperiode mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben, aus denen folgende Angaben hervorgehen: - Art des Geschenkes - Wert - Verwendung Meine Anfrage nach dem Geschenkeverzeichnis für die 17. Wahlperiode ziehe ich zurück. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz DG3-0760/148*27 Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer E-Mail vom 15. Mai…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz DG3-0760/148*27
Datum
4. Juni 2018 12:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer E-Mail vom 15. Mai 2018 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Auflistung aller meldepflichtiger Geschenke, unter Angabe von Art, Wert und Verwendung des Geschenkes, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter des BMFSFJ während der 18. Wahlperiode mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben. Ihrem Antrag wird stattgegeben. In der Anlage übersende ich Ihnen die gewünschte Auflistung für die 18. Wahlperiode. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Rochusstraße 8-10, 53123 Bonn schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag