Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621

Bitte senden Sie mit die Statistik getrennt nach Jahren für die Jahre 2015, 2016, 2017 zu aus der Hervorgeht wie viele Verfahren wegen Tatbestand 141621: "Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat"
durchgeführt worden sind.

Danke.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Mai 2018
  • Frist
    19. Juni 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden …
An Landeshauptstadt Wiesbaden Details
Von
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Betreff
Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621 [#29913]
Datum
18. Mai 2018 17:16
An
Landeshauptstadt Wiesbaden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mit die Statistik getrennt nach Jahren für die Jahre 2015, 2016, 2017 zu aus der Hervorgeht wie viele Verfahren wegen Tatbestand 141621: "Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat" durchgeführt worden sind. Danke.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette b…
An Landeshauptstadt Wiesbaden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621 [#29913]
Datum
19. Juni 2018 09:01
An
Landeshauptstadt Wiesbaden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621“ vom 18.05.2018 (#29913) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Wiesbaden
Sehr geehrtAntragsteller/in leider ist bei uns, Straßenverkehrsamt, bis heute keine E-Mail oder kein Schreiben v…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden
Betreff
AW: Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621 [#29913]
Datum
22. Juni 2018 13:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in leider ist bei uns, Straßenverkehrsamt, bis heute keine E-Mail oder kein Schreiben von Ihnen eingegangen. Um Ihnen antworten zu können müssten wir genau wissen wie Ihre Anfrage lautet. Bitte senden Sie Ihre Anfrage direkt an folgende Mail-Anschrift <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die Nachricht. Es geht sich um die folgende Anfrage: Antrag nach dem HDS…
An Landeshauptstadt Wiesbaden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Bußgelder für Umweltzone ohne Umweltplakette befahren - Tatbestand 141621 [#29913]
Datum
22. Juni 2018 15:17
An
Landeshauptstadt Wiesbaden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die Nachricht. Es geht sich um die folgende Anfrage: Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie mit die Statistik getrennt nach Jahren für die Jahre 2015, 2016, 2017 zu aus der Hervorgeht wie viele Verfahren wegen Tatbestand 141621: "Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat" durchgeführt worden sind. Danke. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Wiesbaden
Befahren der Umweltzone ohne Umweltplakette Sehr geehrtAntragsteller/in wir danken Ihnen für die Anfrage zur Ahnd…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden
Betreff
Befahren der Umweltzone ohne Umweltplakette
Datum
9. Juli 2018 12:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir danken Ihnen für die Anfrage zur Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Befahren der Umweltzone mit Kraftfahrzeugen die hierfür nicht zugelassen sind. Hierzu ist durch den Gesetzgeber folgender Tatbestand, wie von Ihnen richtig angegeben, vorgesehen: "Tatbestand 141621, Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Vermeidung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. (Für ruhenden Verkehr verwenden, § 25 StVG) § 41 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2, § 49 StVO; 153 BKat" Der oben genannte Tatbestand ist mit einem Bußgeld von 80,00 Euro bewährt. Im Bundesland Hessen sind alle Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren, die den Bußgeldbetrag von 55,00 Euro überschreiten direkt an die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Kassel abzugeben. Ein Ausnahme bildet hierbei lediglich die Stadt Frankfurt. Auf Grund dieses Procedere hat die Verwarngeldstelle der Landeshauptstadt Wiesbaden keine Möglichkeiten die von Ihnen gewünschten statistischen Zahlen für die Jahre 2015 bis 2017 zu erheben und Ihnen zu übermitteln. Die von Ihnen gesendete E-Mail vom 22. Juni dieses Jahres haben wir zusammen mit dieser, heute an Sie gerichteten E-Mail dem Regierungspräsidium Kassel zur Kenntnis weitergeleitet. Wir gehen davon aus, dass Sie von dort Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage zur Ordnungswidrigkeit 141621 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage bezüglich der Ordnungswidrigk…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage zur Ordnungswidrigkeit 141621
Datum
11. Juli 2018 11:37
Status
image001.jpg
13,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage bezüglich der Ordnungswidrigkeiten-Verfahren mit dem Tatbestand 141621 (Befahren einer Umweltzone trotz Verkehrsverbots) erreichte die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Hessen. Von hier können Ihnen folgende Informationen zur Verfügung gestellt werden: 2015 - 2.817 2016 - 6.236 2017 - 6.115 Die Angaben beziehen sich auf die im jeweiligen Jahr abgeschlossenen Verfahren in der Zuständigkeit der Zentralen Bußgeldstelle zu dem Tatbestand 141621 des Tatbestandskatalogs. Mit freundlichen Grüßen