aktueller Sachstand zur Thematik: Hausdurchsuchung wegen Verdacht auf Abrechnungsbetrug am 4. Dezember 2015

auf der wikipedia-Seite der ULD SH steht aktuell folgender Passus:

"Hausdurchsuchung wegen Verdacht auf Abrechnungsbetrug am 4. Dezember 2015

Am 4. Dezember erfolgte eine Hausdurchsuchung durch das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein und die Staatsanwaltschaft. Ermittelt wird wegen des Verdachts des Abrechnungsbetruges von Fördermitteln. Im Zentrum der Ermittlungen steht die aktuelle Leiterin Marit Hansen. Das ULD bestreitet die Vorwürfe und verspricht Aufklärung"

Leider wird dort über keinen aktuellen Stand berichtet.

Auf den Internetseiten der ULD finde ich auch keinen aktuellen Stand zu diesem Sachverhalt.

Ich würde gerne den aktuellen Sachstand von Ihnen erfahren und wenn möglich Dokumente seitens des ULD zu diesem aktuellem Sachstand erhalten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Mai 2018
  • Frist
    21. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: auf der wi…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
aktueller Sachstand zur Thematik: Hausdurchsuchung wegen Verdacht auf Abrechnungsbetrug am 4. Dezember 2015 [#30015]
Datum
22. Mai 2018 16:58
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf der wikipedia-Seite der ULD SH steht aktuell folgender Passus: "Hausdurchsuchung wegen Verdacht auf Abrechnungsbetrug am 4. Dezember 2015 Am 4. Dezember erfolgte eine Hausdurchsuchung durch das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein und die Staatsanwaltschaft. Ermittelt wird wegen des Verdachts des Abrechnungsbetruges von Fördermitteln. Im Zentrum der Ermittlungen steht die aktuelle Leiterin Marit Hansen. Das ULD bestreitet die Vorwürfe und verspricht Aufklärung" Leider wird dort über keinen aktuellen Stand berichtet. Auf den Internetseiten der ULD finde ich auch keinen aktuellen Stand zu diesem Sachverhalt. Ich würde gerne den aktuellen Sachstand von Ihnen erfahren und wenn möglich Dokumente seitens des ULD zu diesem aktuellem Sachstand erhalten.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese i…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: aktueller Sachstand zur Thematik: Hausdurchsuchung wegen Verdacht auf Abrechnungsbetrug am 4. Dezember 2015 [#30015]
Datum
23. Mai 2018 14:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. Mai 2018, mit der Sie um Auskunft nach dem Inform…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: aktueller Sachstand zur Thematik: Hausdurchsuchung wegen Verdacht auf Abrechnungsbetrug am 4. Dezember 2015 [#30015]
Datum
25. Mai 2018 18:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22. Mai 2018, mit der Sie um Auskunft nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) über den Stand des Ermittlungsverfahrens bitten, über das in einem Wikipedia-Artikel zum Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein berichtet wird. Ein Abschluss des Ermittlungsverfahrens ist dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein nicht bekannt. Ich gehe davon aus, dass das Ermittlungsverfahren noch andauert. Dokumente, die einen aktuellen Sachstand wiedergeben, liegen beim ULD nicht vor. Nähere Informationen zum aktuellen Stand des Verfahrens sind zwar sicherlich bei der Staatsanwaltschaft vorhanden. Da diese nach § 2 Abs. 4 Nr. 3 IZG-SH jedoch nicht zu den informationspflichtigen Stellen gehört, sehe ich daher davon ab, Ihren Antrag an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Hausdurchsuchung in meiner Dienststelle am 04.…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: aktueller Sachstand zur Thematik: Hausdurchsuchung wegen Verdacht auf Abrechnungsbetrug am 4. Dezember 2015 [#30015]
Datum
26. Juni 2019 17:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an der Hausdurchsuchung in meiner Dienststelle am 04.12.2015, die im Übrigen nach meiner Einschätzung unverhältnismäßig war. Erst jetzt ist das Ermittlungsverfahren gegen mich eingestellt worden, und ich kann Ihnen persönlich auf Ihre Anfrage antworten. Der Sachstand ergibt sich aus meiner Pressemitteilung (s.u.), die ich am 25.06.2019 herausgegeben habe. Ich hoffe, dass damit Ihre Fragen beantwortet sind. Mit freundlichen Grüßen