Gutachten zur letzten Überprüfung der Schufa Holding AG

- die Gutachten zur letzten Überprüfung der Schufa Holding AG

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Mai 2018
  • Frist
    29. Juni 2018
  • 3 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Gutacht…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Gutachten zur letzten Überprüfung der Schufa Holding AG [#30063]
Datum
26. Mai 2018 13:31
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Gutachten zur letzten Überprüfung der Schufa Holding AG
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Semsrott, Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. hat in der Angelegenheit bereits angefrag…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
WG: Gutachten zur letzten Überprüfung der Schufa Holding AG [#29873]
Datum
13. Juni 2018 10:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. hat in der Angelegenheit bereits angefragt und ist über die Rechtslage informiert worden, wie Sie unten ersehen können. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> die Anfrage habe ich als Privatperson gestellt. Bitte senden Sie mir einen Bes…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Gutachten zur letzten Überprüfung der Schufa Holding AG [#29873] [#30063]
Datum
13. Juni 2018 10:59
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> die Anfrage habe ich als Privatperson gestellt. Bitte senden Sie mir einen Bescheid zu. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 30063 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Bescheid betreffend Ihren Antrag vom 26. Mai 2018 Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag wird abgelehnt, § 87 …
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
WG: Gutachten zur letzten Überprüfung der Schufa Holding AG [#29873]
Datum
13. Juni 2018 11:44
Status
Bescheid betreffend Ihren Antrag vom 26. Mai 2018 Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag wird abgelehnt, § 87 Abs. 2 S. 1 HDSIG. Der Informationszugang ist auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt möglich, § 87 Abs. 2 S. 2 HDSIG. Das HDSIG schließt den beantragten Informationszugang aus. Das ergibt sich aus § 81 Abs. 1 Nr. 2 HDSIG, wonach der Informationszugang nur insoweit in Bezug auf den Hessischen Datenschutzbeauftragten gilt , wie dessen Aufgabenstellung nicht beeinträchtigt wird. Dies betrifft den Bereich, in dem der Hessische Datenschutzbeauftragte als Kontrollorgan betroffen ist. Diese Gutachten der Schufa Holding AG unterfallen der Kontrollzuständigkeit des Hessischen Datenschutzbeauftragten. Ein Anspruch auf Auskunft würde im Kontrollbereich des Hessischen Datenschutzbeauftragten ein Spannungsverhältnis zu den zu kontrollierenden Stellen schaffen, was auch in der Begründung des Gesetzentwurfs zu § 81 zutreffend betont wird (LT-Drucks. 19/5728). Evident einleuchtend ist das gerade im vorliegenden Fall, da Sie von hier Unterlagen begehren, die Sie von der Schufa Holding AG nicht bekommen. Mit freundlichen Grüßen