UIG-Anfrage: Geotechnisches Gutachten

- Das aktuelle geotechnische Gutachten der Innenkippe Spreetal mit allen Anlagen, aus dem die geophysikalischen Grundlagen für die Gefährdungen beim Betreten durch Fußgänger und Radfahrer hervor gehen, welche zu den Sperrungen von mehreren tausend Hektar mit Schildern der Aufschrift: "Betreten verboten Lebensgefahr" für die Bevölkerung führen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Mai 2018
  • Frist
    29. Juni 2018
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Das aktuelle g…
An Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
UIG-Anfrage: Geotechnisches Gutachten [#30093]
Datum
28. Mai 2018 20:08
An
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Das aktuelle geotechnische Gutachten der Innenkippe Spreetal mit allen Anlagen, aus dem die geophysikalischen Grundlagen für die Gefährdungen beim Betreten durch Fußgänger und Radfahrer hervor gehen, welche zu den Sperrungen von mehreren tausend Hektar mit Schildern der Aufschrift: "Betreten verboten Lebensgefahr" für die Bevölkerung führen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Anfrage: Geotechnisches Gutachten [#30093] Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Anfrage ist bei der LMBV eingegangen…
Von
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Betreff
Anfrage: Geotechnisches Gutachten [#30093]
Datum
31. Mai 2018 15:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Anfrage ist bei der LMBV eingegangen und wird geprüft. Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Anfrage zum Geotechnischen Gutachten Innenkippe Spreetal Sehr geehrter Herr Semsrott, nach Prüfung Ihrer Anfrage …
Von
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage zum Geotechnischen Gutachten Innenkippe Spreetal
Datum
27. Juni 2018
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
544,3 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, nach Prüfung Ihrer Anfrage vom 28. Mai 2018 teilen wir Ihnen mit: Eine Übersendung des erbetenen Gutachtens kann nicht erfolgen, da gegenüber der LMBV kein Auskunftsanspruch besteht. Die LMBV ist keine Behörde und auch keine sonstige informationspflichtige Stelle i. S. d. IFG, des UIG oder des VIG. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Widerspruch: Anfrage zum Geotechnischen Gutachten Innenkippe Spreetal [#30093] vorab per E-Mail Sehr geehrte Dame…
An Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Widerspruch: Anfrage zum Geotechnischen Gutachten Innenkippe Spreetal [#30093]
Datum
1. Juli 2018 18:04
An
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
vorab per E-Mail Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Ablehnungsbescheid auf meine UIG-Anfrage nach dem geotechnischen Gutachten zur Innenkippe Spreetal lege ich Widerspruch ein. Die LMBV ist nach dem § 2 Abs. 1 Ziffer 2 UIG auskunftsverpflichtet. Sie unterliegt der Kontrolle der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 2 Abs. 2 UIG. Ich bitte Sie erneut um Zugang zu den begehrten Informationen. Andernfalls werde ich ihn gerichtlich durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 30093 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Anfrage zum Geotechnischen Gutachten Innenkippe Spreetal Sehr geehrter Herr Semsrott, in der bezeichneten Angeleg…
Von
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage zum Geotechnischen Gutachten Innenkippe Spreetal
Datum
17. Juli 2018
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
583,2 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, in der bezeichneten Angelegenheit kommen wir zurück auf die bisherige Korrespondenz, zuletzt Ihre E-Mail vom 01.07.2018, worauf mitzuteilen ist, dass die LMBV als juristische Person des Privatrechts weder Bescheide erlässt noch Widerspruchverfahren durchführt. ln Ermangelung eines Auskunftsanspruchs bleibt es bei der Ablehnung Ihres Begehrens. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Klage
An Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Briefpost
Betreff
Klage
Datum
22. November 2018
An
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Status
257,7 KB

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Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Weiter
Von
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Via
Briefpost
Betreff
Weiter
Datum
29. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
344,8 KB

Dokumente