Staatsanzeiger

einen Online-Zugang zum Staatsanzeiger.

Falls dies nicht vorgesehen ist, möchte ich fragen, wie man an die Informationen des Staatsanzeigers gelangt, ohne ein Abonnement abzuschließen?
Sollten die dortigen Informationen nicht transparent im Sinne des Landestransparenzgesetzes RLP verfügbar sein? Z.B. auf dem Open-Government-Data-Portal Rheinland-Pfalz.

Ich bedanke mich bereits jetzt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juni 2018
  • Frist
    3. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: einen Online-Z…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Staatsanzeiger [#30480]
Datum
1. Juni 2018 16:05
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
einen Online-Zugang zum Staatsanzeiger. Falls dies nicht vorgesehen ist, möchte ich fragen, wie man an die Informationen des Staatsanzeigers gelangt, ohne ein Abonnement abzuschließen? Sollten die dortigen Informationen nicht transparent im Sinne des Landestransparenzgesetzes RLP verfügbar sein? Z.B. auf dem Open-Government-Data-Portal Rheinland-Pfalz. Ich bedanke mich bereits jetzt.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen wie gewünscht den Empfang Ihrer E-Mail vom 1. Juni 2018, …
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Staatsanzeiger [#30480]; AZ: 12007-1/2018; Lfd. Nr. 20
Datum
13. Juni 2018 17:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen wie gewünscht den Empfang Ihrer E-Mail vom 1. Juni 2018, mit der Sie einen Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) stellen. Wir bearbeiten Ihre Informationsanfrage und kommen in Kürze, spätestens bis zum 02.07.2018, über die von Ihnen verwendete E-Mail-Adresse auf Sie zu. Bitte haben Sie bis dahin etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrtAntragsteller/in heute komme ich zurück auf meine Zwischennachricht vom 13. Juni 2018 und übermittele …
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Staatsanzeiger [#30480]; AZ: 12007-1/2018; Lfd. Nr. 20
Datum
29. Juni 2018 10:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in heute komme ich zurück auf meine Zwischennachricht vom 13. Juni 2018 und übermittele Ihnen in der Anlage die Antwort auf Ihre Anfrage vom 1. Juni 2018. Mit freundlichen Grüßen