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Browserverlauf des Ministers

- den Browserverlauf des Ministers Horst Seehofer vom 4.6.-19.6.2018

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Juni 2018
  • Frist
    24. Juli 2018
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den Browserv…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Browserverlauf des Ministers [#30933]
Datum
20. Juni 2018 11:27
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Browserverlauf des Ministers Horst Seehofer vom 4.6.-19.6.2018
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Ihr Antrag wird abgelehnt. Bei den erbetenen Daten handelt es sich nicht um amtliche Informationen im Sinne des § …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
IFG - Browserverlauf des Ministers [#30933] - (#1634)
Datum
5. Juli 2018
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag wird abgelehnt. Bei den erbetenen Daten handelt es sich nicht um amtliche Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes. Der Browserverlauf ist eine Protokollierungsfunktion der für Internetzugriffe einge- setzten Software, die dem Nutzer erlaubt, auf die Historie der von ihm besuchten Webseiten zuzugreifen. Der Browserverlauf ist also ein technisches Hilfsmittel, das der Bequemlichkeit des Nutzers dient. Dabei legt der Nutzer selbst die Dauer der Aufzeichnung fest. Es handelt sich dabei nicht um eine „amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung“. Amtlichen Zwecken dient eine Aufzeichnung, wenn sie die Behörde betrifft oder in Erfüllung einer amtlichen Tätigkeit angefallen ist. Für einen konkret zu bearbeitenden Vorgang ist der Browserverlauf unmaßgeblich. Es besteht nicht das Erfordernis, das Browserprotokoll einem aktenmäßigen Vorgang zuzuordnen. In einer analogen Welt wäre es dem Bereich der Notizen zuzuordnen, die nicht Bestandteil eines amtlichen Vorgangs sind. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundes- ministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Alt-Moabit 140 in 10557 Berlin, oder in elektronischer Form 1. durch eine E-Mail, welche mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> oder 2. durch eine De-Mail mit der Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes an die De-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> erklärt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Widerspruch Betreff: Widerspruch Bezug: Antrag vom 20. Juni 2018 Aktenzeichen: Z I 4-13002/4#1634 Sehr <Inform…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
31. Juli 2018
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Betreff: Widerspruch Bezug: Antrag vom 20. Juni 2018 Aktenzeichen: Z I 4-13002/4#1634 Sehr <Information-entfernt> mit E-Mail vom 20. Juni 2018 habe ich auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Zugang zum Browserverlauf des Ministers Horst Seehofer vom 4.6.2018-19.6.2018 beantragt. Der Antrag wurde abgelehnt. Hiermit lege ich Widerspruch ein. Der Bescheid wurde abgelehnt, da es sich bei einem Browserverlauf nicht um eine „amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung“ handele. Hierüber hinaus wurde erklärt, dass es sich dann um eine amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung handelt, wenn Sie die Behörde betrifft oder in Erfüllung einer amtlichen Tätigkeit angefallen ist. Auf der Pressekonferenz vom 18.06.2018 sprach der Minister von einem Artikel, den er im Internet gelesen habe, in dem „die Bundesrepublik Deutschland so richtig ironisch eine Hinrichtung erfährt.“ Dieser Artikel wurde in Vorbereitung auf die Pressekonferenz gelesen, da dieser bei der Pressekonferenz erwähnt wurde. Auf Nachfrage eines Journalisten antwortete ein Pressesprecher, dass der Minister den Artikel selbst im Internet gefunden habe, aber nicht mehr wisse, wo. Da es sich bei einer Pressekonferenz um eine amtliche Tätigkeit handelt und der Browserverlauf Nachweis auf den in der Pressekonferenz erwähnten Artikel gibt, handelt es sich um eine zu amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung. Beste Grüße
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