Auslaufende Erbpachtverträge Wohnungsbaugenossenschaften

Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Online-Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 17.06.2018 behandelt das Thema, dass in den kommenden Jahren viele Erbpachtverträge von Wohnungsbaugenossenschaften auslaufen werden, welche sich aktuell noch in öffentlicher Hand bzw. in Besitz des Bundes befinden. http://www.sueddeutsche.de/muenchen/neuhausen-tausende-genossenschaftswohnungen-in-gefahr-1.4019058

Laut jenem Artikel werden Genossenschaften bundesweit betroffen sein, weshalb ich hiermit anfrage, ob dies auch auf Grundstücke in Mecklenburg-Vorpommern zutrifft.
Falls ja, so bitte ich um eine Auflistung dieser Grundstücke.

Weitere vorliegende Veröffentlichungen zu dem Thema: Diana Stachowitz (MdL, SPD):„BEZAHLBARER WOHNRAUM MUSS ERHALTEN BLEIBEN!“
https://diana-stachowitz.de/news/bezahlbarer-wohnraum-muss-erhalten-bleiben/

https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.eisenbahnersiedlung-kampf-der-genossenschafter-in-neuhausen.382af083-7b8e-4c05-a3f8-2c81257c06e4.html

https://www.openpetition.de/petition/online/baugenossenschaften-solidargemeinschaften-fuer-bezahlbares-wohnen

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Juni 2018
  • Frist
    27. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Online-Artikel der Süddeutschen Zei…
An Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auslaufende Erbpachtverträge Wohnungsbaugenossenschaften [#30990]
Datum
23. Juni 2018 15:48
An
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Online-Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 17.06.2018 behandelt das Thema, dass in den kommenden Jahren viele Erbpachtverträge von Wohnungsbaugenossenschaften auslaufen werden, welche sich aktuell noch in öffentlicher Hand bzw. in Besitz des Bundes befinden. http://www.sueddeutsche.de/muenchen/neuhausen-tausende-genossenschaftswohnungen-in-gefahr-1.4019058 Laut jenem Artikel werden Genossenschaften bundesweit betroffen sein, weshalb ich hiermit anfrage, ob dies auch auf Grundstücke in Mecklenburg-Vorpommern zutrifft. Falls ja, so bitte ich um eine Auflistung dieser Grundstücke. Weitere vorliegende Veröffentlichungen zu dem Thema: Diana Stachowitz (MdL, SPD):„BEZAHLBARER WOHNRAUM MUSS ERHALTEN BLEIBEN!“ https://diana-stachowitz.de/news/bezahlbarer-wohnraum-muss-erhalten-bleiben/ https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.eisenbahnersiedlung-kampf-der-genossenschafter-in-neuhausen.382af083-7b8e-4c05-a3f8-2c81257c06e4.html https://www.openpetition.de/petition/online/baugenossenschaften-solidargemeinschaften-fuer-bezahlbares-wohnen Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 23.06.2018. Sie werden in Kürze…
Von
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
WG: Auslaufende Erbpachtverträge Wohnungsbaugenossenschaften [#30990]
Datum
26. Juni 2018 08:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 23.06.2018. Sie werden in Kürze eine Rückmeldung erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23.06.2018. Das Energieministerium ist für Ihr Anlie…
Von
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
WG: Auslaufende Erbpachtverträge Wohnungsbaugenossenschaften [#30990]
Datum
5. Juli 2018 15:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23.06.2018. Das Energieministerium ist für Ihr Anliegen fachlich nicht zuständig. Sie baten für diesen Fall um Weiterleitung an eine zuständige Stelle. Da Sie aber ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen haben, möchte ich Sie bitten, sich direkt an das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern zu wenden, das für das Land M-V die Grundstücke verwaltet. Mit freundlichen Grüßen