Auslaufende Erbpachtverträge Wohnungsbaugenossenschaften
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Online-Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 17.06.2018 behandelt das Thema, dass in den kommenden Jahren viele Erbpachtverträge von Wohnungsbaugenossenschaften auslaufen werden, welche sich aktuell noch in öffentlicher Hand bzw. in Besitz des Bundes befinden. http://www.sueddeutsche.de/muenchen/neuhausen-tausende-genossenschaftswohnungen-in-gefahr-1.4019058
Laut jenem Artikel werden Genossenschaften bundesweit betroffen sein, weshalb ich hiermit anfrage, ob dies auch auf Grundstücke in Mecklenburg-Vorpommern zutrifft.
Falls ja, so bitte ich um eine Auflistung dieser Grundstücke.
Weitere vorliegende Veröffentlichungen zu dem Thema: Diana Stachowitz (MdL, SPD):„BEZAHLBARER WOHNRAUM MUSS ERHALTEN BLEIBEN!“
https://diana-stachowitz.de/news/bezahlbarer-wohnraum-muss-erhalten-bleiben/
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum23. Juni 2018
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27. Juli 2018
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