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Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können

BVerfG hat vor kurzem entschieden, dass Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist.

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html

"Der mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags ausgeglichene Vorteil liegt in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können."

Ein Beitragsschuldner hat Vorteil in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können. Die Möglichkeit existiert in allen öffentlichen Stellen, Unternehmen, Behörden, die Rundfunkbeitrag zahlen.

Bitte schicken Sie mir exakte Informationen über die Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können. Z.B. in Behörden. Welche Möglichkeiten sind vorhanden? Räume, Fernsehgeräte?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Juli 2018
  • Frist
    25. August 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<Information-entf…
An Staatskanzlei des Landes Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können [#32250]
Datum
24. Juli 2018 11:40
An
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
BVerfG hat vor kurzem entschieden, dass Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157), http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html "Der mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags ausgeglichene Vorteil liegt in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können." Ein Beitragsschuldner hat Vorteil in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können. Die Möglichkeit existiert in allen öffentlichen Stellen, Unternehmen, Behörden, die Rundfunkbeitrag zahlen. Bitte schicken Sie mir exakte Informationen über die Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können. Z.B. in Behörden. Welche Möglichkeiten sind vorhanden? Räume, Fernsehgeräte?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Antrag auf Akteneinsicht bei der Staatskanzlei des Landes Brandenburg Ihr Schreiben vom 24.7.2018 Sehr geehrtAntr…
Von
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Betreff
Aw: Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können [#32250]
Datum
6. August 2018 13:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag auf Akteneinsicht bei der Staatskanzlei des Landes Brandenburg Ihr Schreiben vom 24.7.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag ist abzulehnen, da die von Ihnen erbetenen Informationen in den Akten der Staatskanzlei nicht enthalten sind. Für die Zusendung eines entsprechenden Bescheids bitte ich Sie um Mitteilung Ihrer Postanschrift; eine Bescheidung Ihres Antrags in elektronischer Form über das Internetportal "fragdenstaat.de" ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.