Liste Tochterunternehmen der Beteiligungen des Landes Berlin

- eine Liste alle Tochterunternehmen (laut eigenen Angaben 140 Stück) der 56 Gesellschaften oder bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts an denen das Land Berlin beteiligt ist

Quelle: https://www.berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/beteiligungen/beteiligungsunternehmen/artikel.497299.php

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. August 2018
  • Frist
    7. September 2018
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Liste Tochterunternehmen der Beteiligungen des Landes Berlin [#32655]
Datum
6. August 2018 19:54
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Liste alle Tochterunternehmen (laut eigenen Angaben 140 Stück) der 56 Gesellschaften oder bedeutenden Anstalten des öffentlichen Rechts an denen das Land Berlin beteiligt ist Quelle: https://www.berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/beteiligungen/beteiligungsunternehmen/artikel.497299.php
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf

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Senatsverwaltung für Finanzen
Sehr geehrter Herr Wolf, Ihrem Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Berliner Informa…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
WG: Liste Tochterunternehmen der Beteiligungen des Landes Berlin [#32655]
Datum
8. August 2018 14:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, Ihrem Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes - IFG sowie Ihrer Bitte um Erteilung einer Antwort in elektronischer Form gemäß § 13 Abs. 3 IFG komme ich mit dieser E-Mail nach. Dieser E-Mail ist als Dateianhang die Liste der Tochterunternehmen der unmittelbaren Landesbeteiligungen beigefügt. Da es sich in diesem Fall um die Erteilung einer einfachen Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 des IFG des Bundes handelt, entfällt die Erhebung einer Gebühr bzw. von Auslagen. Mit freundlichen Grüßen