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Belegung und Auslastung von Schwimmbädern durch Schulen

Unseren Antrag konkretisieren wir wie folgt.
Wir erbitten die Aufstellung der Belegungen durch Schulen für sämtliche Schwimmbäder im kommunalen Betrieb der Berliner Bäderbetriebe.
An welchem Wochentag ist welche Schule, in welchem Zeitumfang, mit wie viel Personen welcher Jahrgangsstufe, auf wie vielen Bahnen in welchem Schwimmbad?

Für die Belegungen durch Schulen sollten für jedes Bad mindestens die bezirkliche Herkunft der Schulen, die durchschnittlichen Klassenstärken und gegebenenfalls Jahrgangsstufen und Zeifenster der Nutzung (Wochentag, Dauer) sichtbar sein. Außerdem sollte erkennbar sein, wie viele Bahnen die jeweilige Schulbelegung nutzt.

Sollten datenschutzrechtliche Bestimmungen der Nennung der jeweiligen Schule in jeweils genannten Bädern entgegenstehen, bitten wir darum, Codes oder ähnliches zu verwenden. Die Anonymisierung sollte die bezirkliche Herkunft dennoch erkennen lassen.

Diese Belegungspläne und Auslastungszahlen erbitten wir für die in der Liste genannten Schwimmbäder
Kombibad Mariendorf Halle und Sommerbad
Stadtbad Tempelhof-SchönebergSport- und Lehrschwimmhalle Schöneberg, Sachsendamm
Stadtbad Schöneberg
Sommerbad Mariendorf

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Dezember 2018
  • Frist
    8. Januar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Belegung und Auslastung von Schwimmbädern durch Schulen [#35080]
Datum
5. Dezember 2018 15:27
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unseren Antrag konkretisieren wir wie folgt. Wir erbitten die Aufstellung der Belegungen durch Schulen für sämtliche Schwimmbäder im kommunalen Betrieb der Berliner Bäderbetriebe. An welchem Wochentag ist welche Schule, in welchem Zeitumfang, mit wie viel Personen welcher Jahrgangsstufe, auf wie vielen Bahnen in welchem Schwimmbad? Für die Belegungen durch Schulen sollten für jedes Bad mindestens die bezirkliche Herkunft der Schulen, die durchschnittlichen Klassenstärken und gegebenenfalls Jahrgangsstufen und Zeifenster der Nutzung (Wochentag, Dauer) sichtbar sein. Außerdem sollte erkennbar sein, wie viele Bahnen die jeweilige Schulbelegung nutzt. Sollten datenschutzrechtliche Bestimmungen der Nennung der jeweiligen Schule in jeweils genannten Bädern entgegenstehen, bitten wir darum, Codes oder ähnliches zu verwenden. Die Anonymisierung sollte die bezirkliche Herkunft dennoch erkennen lassen. Diese Belegungspläne und Auslastungszahlen erbitten wir für die in der Liste genannten Schwimmbäder Kombibad Mariendorf Halle und Sommerbad Stadtbad Tempelhof-SchönebergSport- und Lehrschwimmhalle Schöneberg, Sachsendamm Stadtbad Schöneberg Sommerbad Mariendorf
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG zur Belegung…
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
AW: Belegung und Auslastung von Schwimmbädern durch Schulen [#35080]
Datum
6. Dezember 2018 15:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG zur Belegung und Auslastung von Schwimmbädern durch Schulen erhalten. Leider kann ich Ihre Anfrage nicht beantworten, da im Schul- und Sportamt des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin weder eine Aufstellung der Belegungen durch Schulen für sämtliche Schwimmbäder im kommunalen Betrieb der Berliner Bäderbetriebe noch die Belegungspläne und Auslastungszahlen für die im Bezirk Tempelhof-Schöneberg befindlichen Schwimmbäder existieren. Hinsichtlich der Belegungspläne und Auslastungszahlen für die im Bezirk Tempelhof-Schöneberg befindlichen Schwimmbäder bitte ich Sie, sich an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Außenstelle Tempelhof-Schöneberg Postadresse: Rathaus Schöneberg, John-F.-Kennedy-Platz in 10825 Berlin Dienstgebäude: Alarichstr.12-17 in 12105 Berlin und hier insbesondere an die nachfolgend aufgeführten Schulräte/ -rätinnen zu wenden. Frau Cornelia von Winterfeld SenBJF 07 I 4 Schulrätin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (030) 90277 6392 Annette Spieler SenBJF 07 I 3 Schulrätin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (030) 90277 6395 Mit freundlichen Grüßen
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