Anfrage an die BNetzA

Anfrage an: Bundesnetzagentur

1. Informationen, Papiere und Stellungnahmen zu virtuellen Mobilfunkanbietern wie "sipgate one".
2. Details über eine jahrelange Verzögerung und die Aussicht auf eine Rufnummernzuteilung, welche erst möglich war, da "sipgate" eine Klage gegen die BNetzA angestrengte. Dies ist nicht die Unterstützung die man von einer Wettbewerbsbehörde erhofft.
3. Stellungnamen, Positionen und Veröffentlichungen zur Zahlung von Mobilfunkentgelten bei "sipgate one"
4. Auf Grund des jahrelangen Rechtsstreites hat "Google" von der Einführung seines Dienstes "Voice" in Deutschland Abstand genommen. Ist eine Realiserung dieses Dienstes mit den gleichen technischen Gegebenheiten, wie bei "sipgate one" verbunden?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    13. Mai 2013
  • Frist
    14. Juni 2013
  • 4 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Informationen…
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Betreff
Anfrage an die BNetzA
Datum
13. Mai 2013 15:46
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Informationen, Papiere und Stellungnahmen zu virtuellen Mobilfunkanbietern wie "sipgate one". 2. Details über eine jahrelange Verzögerung und die Aussicht auf eine Rufnummernzuteilung, welche erst möglich war, da "sipgate" eine Klage gegen die BNetzA angestrengte. Dies ist nicht die Unterstützung die man von einer Wettbewerbsbehörde erhofft. 3. Stellungnamen, Positionen und Veröffentlichungen zur Zahlung von Mobilfunkentgelten bei "sipgate one" 4. Auf Grund des jahrelangen Rechtsstreites hat "Google" von der Einführung seines Dienstes "Voice" in Deutschland Abstand genommen. Ist eine Realiserung dieses Dienstes mit den gleichen technischen Gegebenheiten, wie bei "sipgate one" verbunden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anfrage an die BNetzA" vom 13.05.201…
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AW: Anfrage an die BNetzA
Datum
23. Juni 2013 21:51
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Anfrage an die BNetzA" vom 13.05.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Woche, 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, hiermit bestätige ich, wie gewünscht, den Empfang Ihrer Anfrage, die ich ges…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Anfrage an die BNetzA
Datum
4. Juli 2013 16:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, hiermit bestätige ich, wie gewünscht, den Empfang Ihrer Anfrage, die ich gestern erhalte habe. Die Bearbeitung fällt hauptsächlich in den Zuständigkeitsbereich meines Referats (Grundsatzfragen der Nummerierung). Nach einer ersten Durchsicht kann ich folgendes sagen: Ihr Antrag ist inhaltlich unbestimmt. So stellt sich insbesondere die Frage, welche anderen virtuellen Netzbetreiber außer "sipgate one" Sie genau meinen (Punkt 1; Anmerkung: "sipgate one" ist kein virtuellen Netzbetreiber, sondern die Bezeichnung eines Dienstes, der von der Firma sipgate GmbH angeboten wurde). Die von Ihnen erbetenen Informationen hinsichtlich "sipgate one" (Punkt 1. und 2) allein sind schon umfangreich und komplex im Sinne des § 7 Abs. 5 Nr. 2 IFG. Denn die Akten dazu umfassen mehrere Bände. Diese enthalten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Daraus folgt die Notwendigkeit eines Verfahrens nach § 8 IFG. Nach § 8 Abs. 1 IFG ist dem Dritten ein Monat Zeit für die Stellungnahme zu gewähren. Damit greift die einmonatige Bearbeitungsfrist nach § 7 Abs.5 Nr.1 IFG nicht. Es handelt sich damit auch nicht um einen Antrag auf Erteilung einfacher Auskünfte nach § 10 Abs. 1 IFG. Die Auskunft wird also nicht gebührenfrei sei. Angaben zur voraussichtlichen Gebührenhöhe sind aus den o.g. Gründen derzeit noch nicht möglich. Die Gebührenhöhe wird zu gegebener Zeit auf Grundlage der "Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz" (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) festgelegt. Punkt 3 erfordert außerdem die Einbindung weiterer Stellen, die sich mit Entgeltgenehmigungsverfahren befassen. Diese werde ich unverzüglich einleiten. Ein Anspruch auf Einschätzungen und Rechtsauskünfte (Punkt 4.) besteht nach dem IFG nicht. Ihnen steht es frei, Ihre Anfrage bereits jetzt zu konkretisieren. Ansonsten werde ich - eventuell zunächst mit Fragen - unaufgefordert auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Karsten Schierloh Bundesnetzagentur Referat 117 Grundsatzfragen der Nummerierung Postfach 8001 53105 Bonn
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Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrter Herr Schierloh, als sipgate-Kunde habe ich die Einstellung dieses Di…
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AW: AW: Anfrage an die BNetzA
Datum
4. Juli 2013 21:32
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Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrter Herr Schierloh, als sipgate-Kunde habe ich die Einstellung dieses Dienstes sofort mitbekommen und Ihn bedauert. Da dieser auch in den Massenmedien heiß distukiert wurde, wäre mir an einen Antwort sehr gelegen. Ich würde Sie trotzdem bitten, mir trotzdem eine ungefähre Abschätzung ihrer Arbeitszeit zu nennen. Weiterhin möchte ich auf § 2 der Informationsgebührenverordnung verweisen. Dort heißt es, dass aus Gründen der Billigung oder des öffentlichen Interesses um 50% ermäßigt werden kann, oder in besonderen Fällen von einer Gebühr sogar davon abgesehen werden kann. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für ihre Nachricht. Ihre IFG-Anfrage ist sehr weit gefasst. Zu…
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Bundesnetzagentur
Betreff
AW: AW: Anfrage an die BNetzA
Datum
11. Juli 2013 08:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für ihre Nachricht. Ihre IFG-Anfrage ist sehr weit gefasst. Zu Ihrer Frage 1 müsste streng genommen in allen Referaten der Bundesnetzagentur, die sich mit Fragen der Telekommunikation befassen, ermittelt werden, welche Vorgänge zum Themenkomplex "virtuelle Mobilfunknetzbetreiber" vorliegen. Dann müsste geprüft werden, ob die Vorgänge Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen enthalten. Im Zweifel sind die betroffenen Unternehmen anzuschreiben und um eine Freigabe der Dokumente zu bitten. Der Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen darf nur mit Einwilligung des betroffenen Unternehmens erfolgen, vgl. § 6 Satz 2 IFG.. Außerdem sind ggf. geschwärzte Fassungen zu erstellen. Ihre Frage 2 betrifft alle Vorgänge im Zusammenhang mit der Fortentwicklung der Regelungen zu Mobilfunkrufnummern. Hierzu gibt es im Referat "Grundsatzfragen der Nummerierung" diverse Aktenordner. Auch hier muss geprüft werden, ob die Unterlagen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen enthalten. Im Zweifel sind die betroffenen Unternehmen anzuschreiben und um eine Freigabe der Dokumente zu bitten. Außerdem sind ggf. geschwärzte Fassungen zu erstellen. Zu Ihrer Frage 3 muss die für Netzzusammenschaltungsfragen zuständige Beschlusskammer der Bundesnetzagentur prüfen, welche Unterlagen dort vorliegen. Auch hier muss geprüft werden, ob die Unterlagen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen enthalten. Im Zweifel sind die betroffenen Unternehmen anzuschreiben und um eine Freigabe der Dokumente zu bitten. Außerdem sind ggf. geschwärzte Fassungen zu erstellen. Der zeitliche Aufwand für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ihren Fragen dürfte so hoch sein, dass er durch den in der Gebührenordnung gesetzten Gebührenrahmen nicht abgegolten werden kann. Die Gebühr müsste folglich wohl den gesetzten Rahmen zumindest voll ausschöpfen. Nach meiner bisherigen Einschätzung liegt für eine Ermäßigung oder Erlassung der Gebühren kein anerkennungsfähiger Grund vor. Hinzufügen möchte ich, dass im Falle einer notwendigen Drittbeteiligung nach § 8 Abs. 1 IFG dem betroffenen Unternehmen eine Frist von einem Monat zur Stellungnahme einzuräumen ist. Somit gestaltet sich ein entsprechendes Verfahren nicht nur kosten-, sondern auch zeitintensiv. Erlauben Sie mir an dieser Stelle die Anmerkung, dass ich gerade auch nach Ihrer letzten E-Mail Zweifel daran habe, dass eine IFG-Anfrage überhaupt das geeignete Mittel ist, ihr Informationsbedürfnis zu decken. Ich würde insofern gerne mit Ihnen erörtern, ob es zumindest möglich ist, dass Sie Ihre Anfrage auf bestimmte, für sie bedeutsame Aspekte konzentrieren. Wahrscheinlich ist es aber zweckdienlicher, dass Sie mich im Rahmen einer Verbraucheranfrage bitten, formlos über bestimmte Entwicklungen innerhalb des Mobilfunkmarktes informiert zu werden. Es erscheint mir sinnvoll, dass wir zum weiteren Vorgehen einmal telefonieren. Ich wäre Ihnen insofern dankbar, wenn Sie mir Ihre Telefonnummer mitteilen oder mich unter der 0228/14-0 anrufen könnten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Karsten Schierloh Bundesnetzagentur Referat 117 Grundsatzfragen der Nummerierung Postfach 8001 53105 Bonn
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Sehr geehrter Herr Schierloh, ich melde mich in den nächsten Tagen bei Ihnen telefonisch, um das weitere Proceder…
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Betreff
AW: AW: AW: Anfrage an die BNetzA
Datum
15. Juli 2013 03:13
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrter Herr Schierloh, ich melde mich in den nächsten Tagen bei Ihnen telefonisch, um das weitere Procedere mit Ihnen zu besprächen. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Herr Herr Schierloh, Mir ist augefallen, dass im Anhang nirgenswo ihre Telefonnummer zu lesen ist. …
An Bundesnetzagentur Details
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AW: AW: AW: AW: Anfrage an die BNetzA
Datum
23. Juli 2013 09:45
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Herr Herr Schierloh, Mir ist augefallen, dass im Anhang nirgenswo ihre Telefonnummer zu lesen ist. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, im Text meiner E-Mail vom 11.07.2013 war eine Rufnummer angegeben, unter der…
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AW: AW: AW: AW: Anfrage an die BNetzA
Datum
23. Juli 2013 11:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, im Text meiner E-Mail vom 11.07.2013 war eine Rufnummer angegeben, unter der Sie mich erreichen können. Sie lautet 0228/14-0. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Karsten Schierloh Bundesnetzagentur Referat 117 Grundsatzfragen der Nummerierung Postfach 8001 53105 Bonn
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Sehr geehrter Herr Schierloh, da Sie im Urlaub sind melde ich mich danach bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen, An…
An Bundesnetzagentur Details
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Betreff
AW: AW: AW: AW: AW: Anfrage an die BNetzA
Datum
29. Juli 2013 02:19
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrter Herr Schierloh, da Sie im Urlaub sind melde ich mich danach bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Ich bin bis einschließlich Mittwoch, den 07.08.2013 nicht im Hause. Eingehende E-Mail werden nicht weitergeleitet.…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Abwesenheitsnotiz: AW: AW: AW: Anfrage an die BNetzA
Datum
29. Juli 2013 02:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Ich bin bis einschließlich Mittwoch, den 07.08.2013 nicht im Hause. Eingehende E-Mail werden nicht weitergeleitet. Bei dringenden Grundsatzfragen der Nummerierung können Sie sich Frau Elisabeth Brands wenden. Sie erreichen sie unter <<E-Mail-Adresse>> oder unter 0228/ 14 1135. Am 25. und 26.07.2013 können Sie sich an Frau Monika Möllemann wenden (0228/14-1171, <<E-Mail-Adresse>> . Mit freundlichen Grüßen Karsten Schierloh
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Sehr geehrter Herr Schierloh, ich hatte versucht, Sie zu erreichen, allerdings waren Sie in einer Besprechung. Ic…
An Bundesnetzagentur Details
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Betreff
AW: Abwesenheitsnotiz: AW: AW: AW: Anfrage an die BNetzA
Datum
15. August 2013 16:11
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrter Herr Schierloh, ich hatte versucht, Sie zu erreichen, allerdings waren Sie in einer Besprechung. Ich habe bei der beteiligten Firma angefragt, ob sie ihr Einverständnis bzgl der Weitergabe von Firmengeheimnissen geben würden, leider erhielt ich weder eine Ablehnung noch eine Zusage. Da ich das erwähnte Produkt nie genutzt habe - wohl aber andere Produkte dieser Firma - kann ich meine Fragen auch nicht konkretisieren. Ich danke Ihnen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
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Sehr geehrter Herr Schierloh, meine Anfrage ziehe ich hiermit zurück. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Abwesenheitsnotiz: AW: AW: AW: Anfrage an die BNetzA
Datum
15. August 2013 16:12
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrter Herr Schierloh, meine Anfrage ziehe ich hiermit zurück. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in

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Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre beiden Nachrichten vom heutigen Tag. Sollten sich bei …
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Bundesnetzagentur
Betreff
AW: AW: Abwesenheitsnotiz: AW: AW: AW: Anfrage an die BNetzA
Datum
15. August 2013 16:32
Status
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre beiden Nachrichten vom heutigen Tag. Sollten sich bei Ihnen zu dieser oder zu einer anderen Angelegenheit Fragen ergeben, können Sie sich gerne wieder an die Bundesnetzagentur wenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Karsten Schierloh Bundesnetzagentur Referat 117 Grundsatzfragen der Nummerierung Postfach 8001 53105 Bonn