Khashoggi Audio

On October 2nd, 2018, Jamal Khashoggi, a Saudi Arabian journalist and dissident, entered the Saudi consulate in Istanbul. He was murdered, and his death was recorded on audio tape.

Turkish President Recep Tayyip Erdogan gave a press conference at the Ankara airport on November 10th, 2018, where he said that Turkish authorities gave the audio files of Khashoggi being murdered to several European intelligence agencies including German intelligence.

I am a journalist working on a TV report for PBS Frontline, widely regarded as one of America's premier news documentary shows. If the Turkish authorities did provide German intelligence with the tapes referenced by President Erdogan, we request that you provide us with those audio tapes. We thank you in advance for your cooperation.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Januar 2019
  • Frist
    20. Februar 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: On October 2nd, …
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Khashoggi Audio [#46061]
Datum
18. Januar 2019 21:32
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
On October 2nd, 2018, Jamal Khashoggi, a Saudi Arabian journalist and dissident, entered the Saudi consulate in Istanbul. He was murdered, and his death was recorded on audio tape. Turkish President Recep Tayyip Erdogan gave a press conference at the Ankara airport on November 10th, 2018, where he said that Turkish authorities gave the audio files of Khashoggi being murdered to several European intelligence agencies including German intelligence. I am a journalist working on a TV report for PBS Frontline, widely regarded as one of America's premier news documentary shows. If the Turkish authorities did provide German intelligence with the tapes referenced by President Erdogan, we request that you provide us with those audio tapes. We thank you in advance for your cooperation.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnachrichtendienst
Fwd: Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <&…
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
Fwd:
Datum
21. Januar 2019 11:40
Status
Warte auf Antwort
Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer Mail vom 18.01.219 über die Plattform „fragdenstaat.de“ mit der Nummer #46061 stellen Sie eine Anfrage zu einem Audio Tape gem. § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG), § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Grundsätzlich hat Jedermann nach Maßgabe des § 1 IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Der Gesetzgeber sieht jedoch in § 3 IFG Bereichsausnahmen zum Schutz von besonderen öffentlichen Belangen vor. So besteht gem. §3 Nr. 8 IFG ein Anspruch auf Informationszugang insbesondere nicht gegenüber den Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetz wahrnehmen. Der Bundesnachrichtendienst ist ein Nachrichtendienst des Bundes. Des Weiteren stellt §3 Nr. 8 IFG nur auf die betroffene Behörde und nicht auf die begehrte Information ab. Es kommt daher nicht darauf an, ob und inwieweit das Bekanntwerden der begehrten Information nachteilige Auswirkungen auf die Aufgabenwahrnehmung der Behörde hat(vgl. Beck’scher OK Informations- und Medienrecht/ Schirmer IFG § 3 Rn 194). Es war das erklärte Ziel des Gesetzgebers, alle Tätigkeiten der Nachrichtendienste und vergleichbare sicherheitsempfindliche Tätigkeiten anderer Stellen vom Anspruch auf Informationszugang auszuschließen(vgl. BT-Drs. 15/4493 S.12). Ein Sachverhalt, der die Anwendungsbereiche des VIG und UIG eröffnet, wurde von Ihnen nicht vorgetragen. Aus diesem Grund kann Ihrer Bitte auf Zugang zu den erbetenen Informationen nicht gewährt werden. Mit freundlichen Grüßen