Windenergie

Selbstbedienung leichtgemacht: Wie Lokalpolitiker mit Windrädern Kasse machen

Viele Bürgermeister und Gemeinderäte stimmen über Flächen für Windräder ab, obwohl sie Äcker im betroffenen Gebiet besitzen. Die Pachteinnahmen sind für Lokalpolitiker ein verlockender Zuverdienst. | mehr
Selbstbedienung leichtgemacht: Erst im Gemeinderat dafür sorgen, dass die eigenen Äcker als Standorte für Windkraftanlagen ausgewiesen werden – und hinterher über die Pachteinnahmen freuen. Kein Wunder, dass Windräder bei vielen Bürgermeistern und Gemeinderäten so beliebt sind. Eigentlich dürften sie bei diesen Abstimmungen wegen Befangenheit nicht teilnehmen. Viele tun es dennoch.
Nach Ansicht des Kommunalrechtsexperten Prof. Michael Frey von der Hochschule Kehl wird es Bürgermeistern und Gemeinderäten zu leicht gemacht sich selbst zu bedienen. Denn die Gemeindeordnungen setzten darauf, dass befangene Bürgermeister und Gemeinderäte ihre Befangenheit selbst anzeigten. Dies geschehe jedoch häufig nicht. Deswegen fordert der Kommunalrechtler jetzt stärkere Kontrollen. Die Rechtsaufsichtsbehörden müssten künftig von sich aus standardmäßig prüfen, ob eine Befangenheit von Lokalpolitikern bei Abstimmungen über Flächennutzungspläne für Windkraftanlagen vorliege.

Geklüngel mit Windrädern
Wie Bürgermeister und Lokalpolitiker mit Windkraft Kasse machen
Unser nächstes Thema führt uns aufs Land, dem neuen deutschen Sehnsuchtsort: Denn wenigstens da, so die Hoffnung, ist die Welt noch in Ordnung. Und im Großen und Ganzen stimmt das ja auch - wenn es nur nicht diese Windräder gäbe und das viele Geld, das man mit ihnen verdienen kann.
Claudia Butter und Achim Reinhardt mit Notizen aus der Provinz.

Zufälle gibt’s, die gibt’s gar nicht. Zum Beispiel hier, in Rannungen, einem kleinen bayerischen Dorf. Eigentlich sollten alle Windräder hier stehen. So hat das der Gemeinderat beschlossen.
Aber eines steht jetzt doch woanders. Ausgerechnet auf dem Acker des Bürgermeisters. Rund 10.000 Euro Pacht kriegt er dafür jedes Jahr. 
Irgendwie ein komischer Zufall, finden diese Rannunger Bürger.

O-Ton, Richard Goldmann:
"Da kommt doch der Verdacht auf, dass vielleicht doch nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist."

O-Ton, Wolfgang Röder:
"Aber wie es zustandekommt, weiß ich nicht. Vielleicht können Sie das den Herrn Bürgermeister selbst mal fragen, der weiß es sicher."

Hat der Herr Bürgermeister vielleicht ein bisschen nachgeholfen, dass er ein Windrad auf seinen eigenen Acker bekam?

O-Ton, Fridolin Zehner, Bürgermeister Rannungen:

Fridolin Zehner, Bürgermeister Rannungen
"Gut, ich denke, es kommt öfters mal im Leben vor, dass man vielleicht eine Situation hat, dass man sagt, man hat einen Vorteil davon. Also, wie gesagt, ich kann von mir selber sagen, dass ich das weder beeinflusst habe, ich habe es aber auch natürlich dann gerne angenommen, muss ich sagen. Habe ich ja vorhin schon gesagt, das ist für mich ein Vorteil."

Frage: Ein Windrad ist außerhalb der Zone, die der Gemeinderat beschlossen hat, und ausgerechnet auf dem Grundstück des Bürgermeisters. Das hat doch ein Geschmäckle?

O-Ton, Fridolin Zehner, Bürgermeister Rannungen:
"Wenn Sie das so sehen, kann ich es nicht entkräften."

Über Geschmäckle wird auch hier geklagt: in Urspringen, einem kleinen Dorf in der Nähe. Die meisten Bewohner hier wollten keine Windräder. In einem Bürgerentscheid waren mehr als 90% dagegen. Doch die Ortspolitiker im Gemeinderat hätten sich einfach drüber hinweggesetzt, sagen diese Bürger. Warum eigentlich?

O-Ton, Marion Müller-Blass:
"Diese Windräder, die Sie hier sehen, stehen auf den Äckern von Gemeinderäten, die haben selber über den Flächennutzungsplan abgestimmt und hatten dann später die Vorteile."

O-Ton, Peter Trenner:
"Moralisch ist es nicht in Ordnung und meiner Meinung nach ist es auch gesetzwidrig."

O-Ton, Marion Müller-Blass:
"Das ist Bereicherung im Amt, und das sollte man nicht tun."

Harte Vorwürfe. Kann das sein? Eines der Windräder steht auf seinem Acker: Egon Sendelbach ist Landwirt und sitzt praktischerweise auch im Gemeinderat. So konnte er mitdiskutieren, welche Flächen für Windräder grundsätzlich in Frage kommen. Und mit abstimmen.

O-Ton, Egon Sendelbach, Gemeinderatsmitglied Urspringen:

Egon Sendelbach, Gemeinderatsmitglied Urspringen
"Ich habe für die Konzentrationsfläche und für den Flächennutzungsplan wahrscheinlich dafür gestimmt. Weil ich ja dafür war."

Frage: Da haben Sie kein Problem mit der Befangenheit?

O-Ton, Egon Sendelbach, Gemeinderatsmitglied Urspringen:
"Wie ich dann… habe ich kein Problem. Da wäre ich ja blöd, wenn ich mich dagegen wehren würde. Das hätten Sie ja auch nicht gemacht. Wenn Sie im Lotto gewinnen würden, lehnen Sie den Lottogewinn auch nicht ab."

Selbstbedienung leicht gemacht? Erst dafür stimmen, dass die eigenen Äcker als Flächen ausgewiesen werden, und hinterher über die Pachteinnahmen freuen? Kein Wunder, dass die Begeisterung für Windräder bei Gemeinderäten so groß ist. 
In vielen Gemeinden in Deutschland läuft es so, weiß Kommunalrechtsexperte Prof. Michael Frey. Er hat sich intensiv mit der Befangenheit von Lokalpolitikern bei Entscheidungen über Windkraftanlagen auseinandergesetzt.

O-Ton, Prof. Michael Frey, Kommunalrechtler Hochschule Kehl:

Prof. Michael Frey, Kommunalrechtler Hochschule Kiel
"Es wird den Kommunalpolitikern zu leicht gemacht, sich selbst zu bedienen, weil unser Rechtssystem darauf setzt, dass die Betroffenen ihre Befangenheit selbst offenbaren, was häufig deshalb nicht geschieht, weil die betroffenen Gemeinderäte oder Bürgermeister schweigen, um ihren eigenen Profit zu sichern, und die anderen Gemeinderatsmitglieder oder der Bürgermeister schweigen, weil man sich gerade im ländlichen Raum immer wieder braucht, weil dort eine Krähe der anderen kein Auge aushackt."

Nur selten fliegen befangene Lokalpolitiker auf. Wie hier in Niedermurach in der Oberpfalz. Hier haben aufmerksame Bürger nach einer Abstimmung über Windkraftflächen das Landratsamt eingeschaltet.

O-Ton, Martin Abel:

Martin Abel
"Das Ergebnis war, dass wir von der Rechtsaufsichtsbehörde ein Schreiben bekommen haben, dass drei Gemeinderäte eben dort oben Grundstücke haben und zwei Gemeinderäte, die anwesend waren, eben hätten nicht mit abstimmen dürfen."

O-Ton, Markus Gilch:
"Es drängt sich der Verdacht auf, dass es rein nur ums Geld geht. Ja."

O-Ton, Marion Abel:
"Und das hat mein Vertrauen schon ein Stück erschüttert."

Jetzt, wo er es vom Landratsamt schwarz auf weiß hat, gesteht Bürgermeister Martin Prey den Fehler ein.

O-Ton, Martin Prey, Bürgermeister Niedermurach:

Martin Prey, Bürgermeister Niedermurach
"Es wird so eine Abstimmung nicht mehr geben. Wir wissen jetzt, wer in unserem Rat dort Flächen hat, ob die tangiert sind oder bloß angrenzen, das ist egal. Aber diese drei Mitglieder werden an einer Abstimmung nicht mehr teilnehmen."

Klingt gut. Nur: Bei den befangenen Gemeinderäten selbst scheint diese Botschaft noch nicht so recht angekommen zu sein.
Frage: Würden Sie im Nachhinein sagen, dass es ein Fehler war, dass Sie mit abgestimmt haben? Oder würden Sie es wieder machen?

O-Ton, Josef Zeitler, Gemeinderatsmitglied Niedermurach:

Josef Zeitler, Gemeinderatsmitglied Niedermurach
"Ich würde es wieder machen. Die Abstimmung. Von meiner Seite her habe ich mir nichts vorzuwerfen."

Erst Tage nach dem Interview schreibt er uns, nun könne er den rechtlichen Fehler erkennen und hätte besser nicht mit abgestimmt. 
Wenn Aufsichtsbehörden prüfen, finden sie also auch befangene Ortspolitiker. Deswegen fordern Kommunalrechtler jetzt eine stärkere Kontrolle.

O-Ton, Prof. Michael Frey, Kommunalrechtsexperte:
"Um zu verhindern, dass Gemeinderäte und Bürgermeister in die eigene Tasche wirtschaften, müssten die Rechtsaufsichtsbehörden von Amts wegen standardmäßig prüfen, ob bei der Ausweisung von Flächen für die Windkraftnutzung Befangenheit vorliegt."

Gefordert wären die Länder – doch die sehen keinen Handlungsbedarf. Und so gibt es weiter wundersame Zufälle, die es eigentlich gar nicht geben darf.
Stand: 28.1.2015, 12.14 Uhr

Statt hohe Ersatzzahlungen für den Eingriff in die Natur zu verlangen, hat Rheinland-Pfalz aber kräftige Rabatte von 90 Prozent gewährt. Der Landesrechnungshof übt daran deutliche Kritik. Er hatte die Genehmigungspraxis für Windräder stichprobenartig für den Jahresbericht 2016 geprüft. Im Interview mit REPORT MAINZ sagte Landesrechnungshof-Präsident Klaus Behnke, die Vergünstigungen seien rechtswidrig. Dem Land seien Einnahmen für den Naturschutz in Millionenhöhe entgangen.

REPORT MAINZ-Recherchen zeigen jetzt, die Summen der Vergünstigungen sind weit höher als bisher gedacht. Und: Auch andere Länder wie Berlin und Bayern haben solche umstrittenen Rabatte auf Ersatzzahlungen bei Windrädern gewährt.

Geld verlangen - bei einem anderen Windpark hat seine Behörde genau das getan. Allerdings hat er die Beträge ein bisschen reduziert. Das sei vom Land so verordnet, sagt er.

O-Ton, Hans-Dirk Nies, SPD, Erster Kreisbeigeordneter Landkreis Bad Kreuznach:
"Wir haben festgelegt, dass für jedes Windrad 100.000 Euro Ausgleichszahlung zu gewähren ist. Das war der Grundbetrag. Dieser Grundbetrag wurde dann auf zehn Prozent reduziert. Das ist eine sehr starke Ermäßigung. Wenn ich also auf zehn Prozent – nicht um zehn Prozent, sondern auf zehn Prozent – ermäßige, dann ist das schon ein sehr starkes Instrument, um einen Anreiz zu schaffen."

Enorme Rabatte, Orchideenwiesen statt hohe Geldsummen für Naturschutz. Auch in anderen Landkreisen in Rheinland-Pfalz lief das bis 2014 so. Lockangebote für Windräder?

Wie bitte ist der aktuelle Stand der Dinge und was haben Sie gegen solche kriminellen Machenschaften unternommen, oder zahlen Sie in Zukunft auch meinen Strom ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2019
  • Frist
    23. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
wolfgang wobido (Privat)
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Selbstbedienun…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
wolfgang wobido (Privat)
Betreff
Windenergie [#46474]
Datum
20. Januar 2019 10:53
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Selbstbedienung leichtgemacht: Wie Lokalpolitiker mit Windrädern Kasse machen Viele Bürgermeister und Gemeinderäte stimmen über Flächen für Windräder ab, obwohl sie Äcker im betroffenen Gebiet besitzen. Die Pachteinnahmen sind für Lokalpolitiker ein verlockender Zuverdienst. | mehr Selbstbedienung leichtgemacht: Erst im Gemeinderat dafür sorgen, dass die eigenen Äcker als Standorte für Windkraftanlagen ausgewiesen werden – und hinterher über die Pachteinnahmen freuen. Kein Wunder, dass Windräder bei vielen Bürgermeistern und Gemeinderäten so beliebt sind. Eigentlich dürften sie bei diesen Abstimmungen wegen Befangenheit nicht teilnehmen. Viele tun es dennoch. Nach Ansicht des Kommunalrechtsexperten Prof. Michael Frey von der Hochschule Kehl wird es Bürgermeistern und Gemeinderäten zu leicht gemacht sich selbst zu bedienen. Denn die Gemeindeordnungen setzten darauf, dass befangene Bürgermeister und Gemeinderäte ihre Befangenheit selbst anzeigten. Dies geschehe jedoch häufig nicht. Deswegen fordert der Kommunalrechtler jetzt stärkere Kontrollen. Die Rechtsaufsichtsbehörden müssten künftig von sich aus standardmäßig prüfen, ob eine Befangenheit von Lokalpolitikern bei Abstimmungen über Flächennutzungspläne für Windkraftanlagen vorliege. Geklüngel mit Windrädern Wie Bürgermeister und Lokalpolitiker mit Windkraft Kasse machen Unser nächstes Thema führt uns aufs Land, dem neuen deutschen Sehnsuchtsort: Denn wenigstens da, so die Hoffnung, ist die Welt noch in Ordnung. Und im Großen und Ganzen stimmt das ja auch - wenn es nur nicht diese Windräder gäbe und das viele Geld, das man mit ihnen verdienen kann.
Claudia Butter und Achim Reinhardt mit Notizen aus der Provinz. Zufälle gibt’s, die gibt’s gar nicht. Zum Beispiel hier, in Rannungen, einem kleinen bayerischen Dorf. Eigentlich sollten alle Windräder hier stehen. So hat das der Gemeinderat beschlossen.
Aber eines steht jetzt doch woanders. Ausgerechnet auf dem Acker des Bürgermeisters. Rund 10.000 Euro Pacht kriegt er dafür jedes Jahr. 
Irgendwie ein komischer Zufall, finden diese Rannunger Bürger. O-Ton, Richard Goldmann: "Da kommt doch der Verdacht auf, dass vielleicht doch nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist." O-Ton, Wolfgang Röder: "Aber wie es zustandekommt, weiß ich nicht. Vielleicht können Sie das den Herrn Bürgermeister selbst mal fragen, der weiß es sicher." Hat der Herr Bürgermeister vielleicht ein bisschen nachgeholfen, dass er ein Windrad auf seinen eigenen Acker bekam? O-Ton, Fridolin Zehner, Bürgermeister Rannungen: Fridolin Zehner, Bürgermeister Rannungen "Gut, ich denke, es kommt öfters mal im Leben vor, dass man vielleicht eine Situation hat, dass man sagt, man hat einen Vorteil davon. Also, wie gesagt, ich kann von mir selber sagen, dass ich das weder beeinflusst habe, ich habe es aber auch natürlich dann gerne angenommen, muss ich sagen. Habe ich ja vorhin schon gesagt, das ist für mich ein Vorteil." Frage: Ein Windrad ist außerhalb der Zone, die der Gemeinderat beschlossen hat, und ausgerechnet auf dem Grundstück des Bürgermeisters. Das hat doch ein Geschmäckle? O-Ton, Fridolin Zehner, Bürgermeister Rannungen: "Wenn Sie das so sehen, kann ich es nicht entkräften." Über Geschmäckle wird auch hier geklagt: in Urspringen, einem kleinen Dorf in der Nähe. Die meisten Bewohner hier wollten keine Windräder. In einem Bürgerentscheid waren mehr als 90% dagegen. Doch die Ortspolitiker im Gemeinderat hätten sich einfach drüber hinweggesetzt, sagen diese Bürger. Warum eigentlich? O-Ton, Marion Müller-Blass: "Diese Windräder, die Sie hier sehen, stehen auf den Äckern von Gemeinderäten, die haben selber über den Flächennutzungsplan abgestimmt und hatten dann später die Vorteile." O-Ton, Peter Trenner: "Moralisch ist es nicht in Ordnung und meiner Meinung nach ist es auch gesetzwidrig." O-Ton, Marion Müller-Blass: "Das ist Bereicherung im Amt, und das sollte man nicht tun." Harte Vorwürfe. Kann das sein? Eines der Windräder steht auf seinem Acker: Egon Sendelbach ist Landwirt und sitzt praktischerweise auch im Gemeinderat. So konnte er mitdiskutieren, welche Flächen für Windräder grundsätzlich in Frage kommen. Und mit abstimmen. O-Ton, Egon Sendelbach, Gemeinderatsmitglied Urspringen: Egon Sendelbach, Gemeinderatsmitglied Urspringen "Ich habe für die Konzentrationsfläche und für den Flächennutzungsplan wahrscheinlich dafür gestimmt. Weil ich ja dafür war." Frage: Da haben Sie kein Problem mit der Befangenheit? O-Ton, Egon Sendelbach, Gemeinderatsmitglied Urspringen: "Wie ich dann… habe ich kein Problem. Da wäre ich ja blöd, wenn ich mich dagegen wehren würde. Das hätten Sie ja auch nicht gemacht. Wenn Sie im Lotto gewinnen würden, lehnen Sie den Lottogewinn auch nicht ab." Selbstbedienung leicht gemacht? Erst dafür stimmen, dass die eigenen Äcker als Flächen ausgewiesen werden, und hinterher über die Pachteinnahmen freuen? Kein Wunder, dass die Begeisterung für Windräder bei Gemeinderäten so groß ist. 
In vielen Gemeinden in Deutschland läuft es so, weiß Kommunalrechtsexperte Prof. Michael Frey. Er hat sich intensiv mit der Befangenheit von Lokalpolitikern bei Entscheidungen über Windkraftanlagen auseinandergesetzt. O-Ton, Prof. Michael Frey, Kommunalrechtler Hochschule Kehl: Prof. Michael Frey, Kommunalrechtler Hochschule Kiel "Es wird den Kommunalpolitikern zu leicht gemacht, sich selbst zu bedienen, weil unser Rechtssystem darauf setzt, dass die Betroffenen ihre Befangenheit selbst offenbaren, was häufig deshalb nicht geschieht, weil die betroffenen Gemeinderäte oder Bürgermeister schweigen, um ihren eigenen Profit zu sichern, und die anderen Gemeinderatsmitglieder oder der Bürgermeister schweigen, weil man sich gerade im ländlichen Raum immer wieder braucht, weil dort eine Krähe der anderen kein Auge aushackt." Nur selten fliegen befangene Lokalpolitiker auf. Wie hier in Niedermurach in der Oberpfalz. Hier haben aufmerksame Bürger nach einer Abstimmung über Windkraftflächen das Landratsamt eingeschaltet. O-Ton, Martin Abel: Martin Abel "Das Ergebnis war, dass wir von der Rechtsaufsichtsbehörde ein Schreiben bekommen haben, dass drei Gemeinderäte eben dort oben Grundstücke haben und zwei Gemeinderäte, die anwesend waren, eben hätten nicht mit abstimmen dürfen." O-Ton, Markus Gilch: "Es drängt sich der Verdacht auf, dass es rein nur ums Geld geht. Ja." O-Ton, Marion Abel: "Und das hat mein Vertrauen schon ein Stück erschüttert." Jetzt, wo er es vom Landratsamt schwarz auf weiß hat, gesteht Bürgermeister Martin Prey den Fehler ein. O-Ton, Martin Prey, Bürgermeister Niedermurach: Martin Prey, Bürgermeister Niedermurach "Es wird so eine Abstimmung nicht mehr geben. Wir wissen jetzt, wer in unserem Rat dort Flächen hat, ob die tangiert sind oder bloß angrenzen, das ist egal. Aber diese drei Mitglieder werden an einer Abstimmung nicht mehr teilnehmen." Klingt gut. Nur: Bei den befangenen Gemeinderäten selbst scheint diese Botschaft noch nicht so recht angekommen zu sein. Frage: Würden Sie im Nachhinein sagen, dass es ein Fehler war, dass Sie mit abgestimmt haben? Oder würden Sie es wieder machen? O-Ton, Josef Zeitler, Gemeinderatsmitglied Niedermurach: Josef Zeitler, Gemeinderatsmitglied Niedermurach "Ich würde es wieder machen. Die Abstimmung. Von meiner Seite her habe ich mir nichts vorzuwerfen." Erst Tage nach dem Interview schreibt er uns, nun könne er den rechtlichen Fehler erkennen und hätte besser nicht mit abgestimmt. 
Wenn Aufsichtsbehörden prüfen, finden sie also auch befangene Ortspolitiker. Deswegen fordern Kommunalrechtler jetzt eine stärkere Kontrolle. O-Ton, Prof. Michael Frey, Kommunalrechtsexperte: "Um zu verhindern, dass Gemeinderäte und Bürgermeister in die eigene Tasche wirtschaften, müssten die Rechtsaufsichtsbehörden von Amts wegen standardmäßig prüfen, ob bei der Ausweisung von Flächen für die Windkraftnutzung Befangenheit vorliegt." Gefordert wären die Länder – doch die sehen keinen Handlungsbedarf. Und so gibt es weiter wundersame Zufälle, die es eigentlich gar nicht geben darf. Stand: 28.1.2015, 12.14 Uhr Statt hohe Ersatzzahlungen für den Eingriff in die Natur zu verlangen, hat Rheinland-Pfalz aber kräftige Rabatte von 90 Prozent gewährt. Der Landesrechnungshof übt daran deutliche Kritik. Er hatte die Genehmigungspraxis für Windräder stichprobenartig für den Jahresbericht 2016 geprüft. Im Interview mit REPORT MAINZ sagte Landesrechnungshof-Präsident Klaus Behnke, die Vergünstigungen seien rechtswidrig. Dem Land seien Einnahmen für den Naturschutz in Millionenhöhe entgangen. REPORT MAINZ-Recherchen zeigen jetzt, die Summen der Vergünstigungen sind weit höher als bisher gedacht. Und: Auch andere Länder wie Berlin und Bayern haben solche umstrittenen Rabatte auf Ersatzzahlungen bei Windrädern gewährt. Geld verlangen - bei einem anderen Windpark hat seine Behörde genau das getan. Allerdings hat er die Beträge ein bisschen reduziert. Das sei vom Land so verordnet, sagt er. O-Ton, Hans-Dirk Nies, SPD, Erster Kreisbeigeordneter Landkreis Bad Kreuznach: "Wir haben festgelegt, dass für jedes Windrad 100.000 Euro Ausgleichszahlung zu gewähren ist. Das war der Grundbetrag. Dieser Grundbetrag wurde dann auf zehn Prozent reduziert. Das ist eine sehr starke Ermäßigung. Wenn ich also auf zehn Prozent – nicht um zehn Prozent, sondern auf zehn Prozent – ermäßige, dann ist das schon ein sehr starkes Instrument, um einen Anreiz zu schaffen." Enorme Rabatte, Orchideenwiesen statt hohe Geldsummen für Naturschutz. Auch in anderen Landkreisen in Rheinland-Pfalz lief das bis 2014 so. Lockangebote für Windräder? Wie bitte ist der aktuelle Stand der Dinge und was haben Sie gegen solche kriminellen Machenschaften unternommen, oder zahlen Sie in Zukunft auch meinen Strom ?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen wolfgang wobido Privat <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen wolfgang wobido (Privat)
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Sehr geehrter Herr Wobido, wir haben Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das für Energie zuständige Umweltminis…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
AW: Windenergie [#46474]
Datum
22. Januar 2019 09:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wobido, wir haben Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das für Energie zuständige Umweltministerium weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Sehr geehrter Herr Wobido, zu Ihrer Anfrage ist folgendes auszuführen: Aktueller Stand Die Möglichkeit der Ermäß…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz; hier Windenergie; ermäßigung von Ersatzzahlungen
Datum
30. Januar 2019 17:12
Status
Sehr geehrter Herr Wobido, zu Ihrer Anfrage ist folgendes auszuführen: Aktueller Stand Die Möglichkeit der Ermäßigung von naturschutzrechtlichen Ausgleichs- oder Ersatzzahlungen auf bis zu 10 % der üblichen Rahmensätze bei der Errichtung von Windenergieanlagen geht auf einen Erlass der damaligen Landesregierung aufgrund der Ausgleichsverordnung (AusglV) aus dem Jahre 1990 zurück. Eine Reduzierung der Ersatzzahlung war danach im Ermessen der Kommunen im Einklang mit der bestehenden Rechtslage möglich. Die AusglV war grundsätzlich anwendbar bis zum Inkrafttreten des Landesnaturschutzgesetzes zum 16.10.2015. Bereits mit dem Gemeinsamen Rundschreiben Windenergie vom 28.05.2013 wurde den Kommunen aber die Anwendung des sog. „Alzeyer Modells“ als Regelverfahren zur Berechnung der Ersatzzahlung – ohne die Möglichkeit der Reduzierung der Ersatzzahlung – empfohlen. Nach diesem Zeitpunkt ist landesweit nur noch ein Fall der Ermäßigung der Ersatzzahlung bekannt. Die Berechnung der Ersatzzahlung für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes erfolgt zwischenzeitlich, mit Inkrafttreten zum 15.06.2018, nach der La n d e s v e r o r d n u n g über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Landeskompensationsverordnung - LKompVO - vom 12. Juni 2018). Es bestehen hiernach außerhalb des Bewertungsrahmens keine weiteren Möglichkeiten der Ermäßigung. Kriminelle Handlungen Es liegen in Bezug auf die Ermäßigung der Ersatzzahlung keine kriminellen Handlungen vor. Die Herbeiführung von Baurecht im Wege der Bauleitplanung liegt in der Verantwortung der jeweiligen Kommune als Träger der Bauleitplanung. Stromrechnung Eine Übernahme Ihrer Stromkostenrechnung ist nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen