Teilnahme an den Verhandlungsrunden für ACTA

Anfrage an: Bundeskanzleramt

1. Bitte senden Sie mir zu, welche Person oder Personen aus welchem Referat welchen Ministeriums oder welcher Organisationsstruktur der Bundesregierung an der 2. Verhandlungsrunde für das ACTA -Abkommen in Washington, Vereinigte Staaten (29.-31. Juli 2008) anwesend war.

2. Wie 1., nur für die 3. Verhandlungsrunde am 9. Oktober 2008 in Tokio, Japan.

3. Wie 1., nur für die 4. Verhandlungsrunde am 18. Dezember 2008 in Paris, Frankreich.

4. Wie 1., nur für die 5. Verhandlungsrunde am 16. und 17. Juli 2009 in Rabat, Tunesien.

5. Wie 1., nur für die 6. Verhandlungsrunde vom 4. bis 6. November 2009 in Seoul, Südkorea.

6. Wie 1., nur für die 7. Verhandlungsrunde in Guadalajara, Mexiko.

7. Wie 1., nur für die 8. Verhandlungsrunde vom 12. bis 16. April 2010 in Wellington, Neuseeland.

8. Wie 1., nur für die 9. Verhandlungsrunde vom 28. Juni bis 1. Juli 2010 in Luzern, Schweiz.

9. Wie 1., nur für die 10. Verhandlungsrunde vom 16. bis 20. August 2010 in Washington, Vereinigte Staaten.

10. Wie 1., nur für die 11. Verhandlungsrunde vom 23. September bis 1. Oktober 2010 in Tokio, Japan.

11. Zu den Punkten 1 bis 10 jeweils alle im Ministerium vorliegenden Dokumente zu den einzelnen Sitzungen und Schreiben an und von den Delegationen an das Ministerium.

Ergebnis der Anfrage

"Auf Ihren Antrag gem §1 Abs. 1 IFG ergeht gem. $7 Abs. 1 IFG folgende Entscheidung:

1. Es wird folgende Auskunft erteilt:
Das Bundeskanzleramt war auf den unter 1 bis 10. genannten Verhandlungsrunden nicht vertreten. Teilnehmerlisten und Sitzungsunterlagen befinden sich nicht in den Akten des Bundeskanzleramtes.

2. Der Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei."

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2012
  • Frist
    16. März 2012
  • 2 Follower:innen
Mathias Schindler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Teilnahme an den Verhandlungsrunden für ACTA
Datum
13. Februar 2012 19:58
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
1. Bitte senden Sie mir zu, welche Person oder Personen aus welchem Referat welchen Ministeriums oder welcher Organisationsstruktur der Bundesregierung an der 2. Verhandlungsrunde für das ACTA -Abkommen in Washington, Vereinigte Staaten (29.-31. Juli 2008) anwesend war. 2. Wie 1., nur für die 3. Verhandlungsrunde am 9. Oktober 2008 in Tokio, Japan. 3. Wie 1., nur für die 4. Verhandlungsrunde am 18. Dezember 2008 in Paris, Frankreich. 4. Wie 1., nur für die 5. Verhandlungsrunde am 16. und 17. Juli 2009 in Rabat, Tunesien. 5. Wie 1., nur für die 6. Verhandlungsrunde vom 4. bis 6. November 2009 in Seoul, Südkorea. 6. Wie 1., nur für die 7. Verhandlungsrunde in Guadalajara, Mexiko. 7. Wie 1., nur für die 8. Verhandlungsrunde vom 12. bis 16. April 2010 in Wellington, Neuseeland. 8. Wie 1., nur für die 9. Verhandlungsrunde vom 28. Juni bis 1. Juli 2010 in Luzern, Schweiz. 9. Wie 1., nur für die 10. Verhandlungsrunde vom 16. bis 20. August 2010 in Washington, Vereinigte Staaten. 10. Wie 1., nur für die 11. Verhandlungsrunde vom 23. September bis 1. Oktober 2010 in Tokio, Japan. 11. Zu den Punkten 1 bis 10 jeweils alle im Ministerium vorliegenden Dokumente zu den einzelnen Sitzungen und Schreiben an und von den Delegationen an das Ministerium.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Mathias Schindler Postanschrift Mathias Schindler << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler

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Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
14. März 2012
Status
Anfrage teilweise erfolgreich