Teilnahme an den Verhandlungsrunden für ACTA
1. Bitte senden Sie mir zu, welche Person oder Personen aus welchem Referat welchen Ministeriums oder welcher Organisationsstruktur der Bundesregierung an der 2. Verhandlungsrunde für das ACTA -Abkommen in Washington, Vereinigte Staaten (29.-31. Juli 2008) anwesend war.
2. Wie 1., nur für die 3. Verhandlungsrunde am 9. Oktober 2008 in Tokio, Japan.
3. Wie 1., nur für die 4. Verhandlungsrunde am 18. Dezember 2008 in Paris, Frankreich.
4. Wie 1., nur für die 5. Verhandlungsrunde am 16. und 17. Juli 2009 in Rabat, Tunesien.
5. Wie 1., nur für die 6. Verhandlungsrunde vom 4. bis 6. November 2009 in Seoul, Südkorea.
6. Wie 1., nur für die 7. Verhandlungsrunde in Guadalajara, Mexiko.
7. Wie 1., nur für die 8. Verhandlungsrunde vom 12. bis 16. April 2010 in Wellington, Neuseeland.
8. Wie 1., nur für die 9. Verhandlungsrunde vom 28. Juni bis 1. Juli 2010 in Luzern, Schweiz.
9. Wie 1., nur für die 10. Verhandlungsrunde vom 16. bis 20. August 2010 in Washington, Vereinigte Staaten.
10. Wie 1., nur für die 11. Verhandlungsrunde vom 23. September bis 1. Oktober 2010 in Tokio, Japan.
11. Zu den Punkten 1 bis 10 jeweils alle im Ministerium vorliegenden Dokumente zu den einzelnen Sitzungen und Schreiben an und von den Delegationen an das Ministerium.
Ergebnis der Anfrage
"Auf Ihren Antrag gem §1 Abs. 1 IFG ergeht gem. $7 Abs. 1 IFG folgende Entscheidung:
1. Es wird folgende Auskunft erteilt:
Das Bundeskanzleramt war auf den unter 1 bis 10. genannten Verhandlungsrunden nicht vertreten. Teilnehmerlisten und Sitzungsunterlagen befinden sich nicht in den Akten des Bundeskanzleramtes.
2. Der Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei."
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum13. Februar 2012
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16. März 2012
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