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Netzwerkplanung, Verkehr

Bitte senden Sie mir die Verkehrsnetzwerkplanung für die Gemeinde Nottuln zu.
Begründung:
weitere Plaung zur Absperrung des Bürgerbegehren für die Olympiastr. in Richtung Dülmen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. September 2013
  • Frist
    31. Oktober 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Nottuln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Netzwerkplanung, Verkehr
Datum
29. September 2013 20:18
An
Kommunalverwaltung Nottuln
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir die Verkehrsnetzwerkplanung für die Gemeinde Nottuln zu. Begründung: weitere Plaung zur Absperrung des Bürgerbegehren für die Olympiastr. in Richtung Dülmen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Nottuln
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne beantworte ich Ihre Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW. Eine "…
Von
Kommunalverwaltung Nottuln
Betreff
WG: Netzwerkplanung, Verkehr
Datum
30. September 2013 10:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne beantworte ich Ihre Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz NRW. Eine "Verkehrsnetzwerkplanung" existiert mit dieser Begrifflichkeit in Nottuln nicht. Ich vermute, dass das Verkehrsentwicklungskonzept der Gemeinde das von Ihnen gewünschte Dokument ist. Dieses Konzept können Sie unter www.nottuln.de --> Bürgerservice/Rathaus --> Planen & Bauen (etwa in Seitenmitte) herunterladen. Falls dies nicht das von Ihnen gesuchte Dokument ist oder falls Rückfragen bestehen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen i.A. Karsten Fuchte Karsten Fuchte Gemeinde Nottuln Stiftsplatz 7/8 << Adresse entfernt >> 02502/942-310 - <<E-Mail-Adresse>>
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