Zahlen zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß SGB IX
1. Eine Aufstellung, wie viele Menschen im Jahr 2013 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß SGB IX bezogen haben, und wie sie sich auf die verschiedenen Maßnahmenformen (z.B. Unterstützte Beschäftigung - §38a SGB IX, WfbM - §39 SGB IX, etc.) verteilen.
2. Eine Aufstellung, wie viele Menschen im Jahr 2013 Anträge auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß SGB IX gestellt haben, wie sich diese Anträge auf die Maßnahmeformen verteilten und wie viele davon abgelehnt bzw. genehmigt wurden.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum8. Januar 2014
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11. Februar 2014
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Kosten dieser Information:30,00 Euro
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§6 Abs. 1 SGB IX bezieht sich auf die gesetzlichen Krankenkassen, sofern sie als Kostenträger von §5, 1 und 3 (medizinische Reha und Unterhaltssicherung) auftreten. Also gerade _nicht_ §5, Nr. 2 (Teilhabe am Arbeitsleben).
Streng genommen dürfte es gar keine Fälle geben, in denen diese beiden Paragraphen miteinander zusammentreffen. Da bin ich mal gespannt, was es da für selektive Antworten gibt, wo es gar keine geben sollte.