Zahlen zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß SGB IX

1. Eine Aufstellung, wie viele Menschen im Jahr 2013 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß SGB IX bezogen haben, und wie sie sich auf die verschiedenen Maßnahmenformen (z.B. Unterstützte Beschäftigung - §38a SGB IX, WfbM - §39 SGB IX, etc.) verteilen.
2. Eine Aufstellung, wie viele Menschen im Jahr 2013 Anträge auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß SGB IX gestellt haben, wie sich diese Anträge auf die Maßnahmeformen verteilten und wie viele davon abgelehnt bzw. genehmigt wurden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2014
  • Frist
    11. Februar 2014
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Stefan Thesing
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
Stefan Thesing
Betreff
Zahlen zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß SGB IX [#5266]
Datum
8. Januar 2014 13:36
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. Eine Aufstellung, wie viele Menschen im Jahr 2013 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß SGB IX bezogen haben, und wie sie sich auf die verschiedenen Maßnahmenformen (z.B. Unterstützte Beschäftigung - §38a SGB IX, WfbM - §39 SGB IX, etc.) verteilen. 2. Eine Aufstellung, wie viele Menschen im Jahr 2013 Anträge auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß SGB IX gestellt haben, wie sich diese Anträge auf die Maßnahmeformen verteilten und wie viele davon abgelehnt bzw. genehmigt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Stefan Thesing <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Thesing
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Sehr geehrter Herr Thesing, ich habe Ihre Anfrage zur Koordinierung und Beantwortung erhalten. Sie hatten in Ihr…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
WG: Zahlen zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß SGB IX [#5266]
Datum
16. Januar 2014 14:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Thesing, ich habe Ihre Anfrage zur Koordinierung und Beantwortung erhalten. Sie hatten in Ihrer Mail vom 08.01.2014 um eine kostenfreie Auskunftserteilung gebeten und für den Fall einer Gebührenpflicht, vorab um eine Nachricht gebeten. Ich teile Ihnen mit, dass Sie im Falle einer Auskunftserteilung mit einer Gebührenfestsetzung in Höhe von 30,-- € rechnen müssen, sollten keine Tatbestände für eine Gebührenbefreiung nach § 3 HmbTGGebO vorliegen (siehe Anhang). Ggf. übersenden Sie uns bitte einen entsprechenden Nachweis. Sollten Sie eine Auskunftserteilung wünschen, teilen Sie uns bitte Ihre postalische Anschrift mit, damit der Gebührenbescheid zugestellt werden kann. Vorsorglich teile ich Ihnen noch mit, dass die BASFI im Hinblick auf § 5 Nr. 2 SGB IX i.V.m. § 6 Abs. 1 SGB IX Ihre Anfrage ggf. nur selektiv und eingeschränkt beantworten kann. Selbstverständlich stehe ich Ihnen für eine Rückfrage gern zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß Gilbrecht Paetow Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Amt für Soziales Teilhabe am Arbeitsleben, SGB IX Hamburger Str. 47 22083 Hamburg Tel.: 040-428 63-2822 E-Fax: 040-4279-63202 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Stefan Thesing
Sehr geehrter Herr Paetow, vielen Dank für Ihre Nachricht und die Gebühreninformation. Ich wünsche Auskunftserte…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
Stefan Thesing
Betreff
AW: WG: Zahlen zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß SGB IX [#5266] [#5266]
Datum
16. Januar 2014 15:02
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
Sehr geehrter Herr Paetow, vielen Dank für Ihre Nachricht und die Gebühreninformation. Ich wünsche Auskunftserteilung. Ein Tatbestand zur Gebührenbefreiung gemäß § 3 HmbTGGebO liegt nicht vor. Meine postalische Anschrift finden Sie unten. Eingeschränkte bzw. selektive Antworten zu § 5 Nr. 2 SGB IX in Verbindung mit § 6 Abs. 1 SGB IX nehme ich in Kauf. ... Vielen Dank und freundliche Grüße Stefan Thesing Anfragenr: 5266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stefan Thesing << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Sehr geehrter Herr Thesing, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne des Kapitel 5 SGB IX (§§ 33 – 43…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
AW: WG: Zahlen zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gemäß SGB IX [#5266] [#5266]
Datum
22. Januar 2014 09:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Thesing, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne des Kapitel 5 SGB IX (§§ 33 – 43) umfassen eine Vielzahl an Maßnahmen, die in den §§ 33 bis 43 geregelt sind. Als Träger der Leistungen zur Teilhabe kommen nach § 5 Nr. 2 SGB IX i.V.m. § 6 - die Bundesagentur für Arbeit (Regionaldirektion Nord, Projensdorfer Str. 82, 24106 Kiel) - die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV, Spitzenverband), Mittelstraße 51, 10117 Berlin) - die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (v.a. Deutsche Rentenversicherung Nord, Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck und Deutsche Rentenversicherung Bund, 10704 Berlin) - die Träger der Kriegsopferversorgung und die Träger der Kriegsopferfürsorge im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung - die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und - die Träger der Sozialhilfe in Betracht. Sowohl das Spektrum dieser Leistungen (technische Hilfen, Aus- und Weiterbildung, Leistungen an Arbeitgeber, Arbeitsassistenz uvm.) als auch die möglichen Träger der Leistungen sind vielfältig, so dass Ihre Anfrage von der BASFI nur selektiv beantwortet werden kann. Für die anderen genannten Rehabilitationsträger ist ein gesonderter Antrag an die jeweiligen Stellen auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) des Bundes erforderlich. Das Hamburgische Transparenzgesetz ist auf diese Träger nicht anwendbar. Dies vorausgeschickt, beantworten wir Ihre Anfrage wie folgt: 1. Die Fallzahlen für Maßnahmen in Werkstätten für behinderte Menschen sowie in Arbeitsprojekten liegen derzeit erst bis einschließlich September 2013 vor und stellen sich wie folgt dar (durchschnittliche monatliche Fallzahlen): - Leistungsbezieher im Arbeitsbereich von Werkstätten für behinderte Menschen in Hamburg = 3.281 Behinderte - Leistungsbezieher im Arbeitsbereich von Werkstätten für behinderte Menschen außerhalb von Hamburg = 609 Behinderte - Leistungsbezieher in Arbeitsprojekten = 306 Behinderte Zu Fragen der Anträge/Weiterleitungen/Ablehnungen wird auf das Fachamt Eingliederungshilfen beim Bezirksamt Hamburg-Wandsbek, Barmbeker Markt 22, 22081 Hamburg, verwiesen. 2. Leistungen des Integrationsamtes, die nicht auf der gesetzlichen Grundlage der §§ 6, 33 bis 43 SGB IX, sondern im Rahmen der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben einschließlich begleitender Hilfe im Arbeitsleben nach Teil 2, Kapitel 6, § 102 SGB IX erbracht werden (Fallzahlen sind derzeit erst bis einschließlich September 2013 verfügbar): - Leistungen an Arbeitgeber = 1.012 Fälle - Leistungen an schwerbehinderte Menschen = 362 Fälle Zur Festsetzung der Gebühren ergeht ein gesonderter Bescheid. Mit freundlichem Gruß Gilbrecht Paetow Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Amt für Soziales Teilhabe am Arbeitsleben, SGB IX Hamburger Str. 47 22083 Hamburg Tel.: 040-428 63-2822 E-Fax: 040-4279-63202 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>